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Original geschrieben von uwm
wenn der TE nach 7 Jahren und 384 Instanzen letztendlich recht bekommen sollte, ist er erstens pleite und hat zweitens 987.000 Minuspunkte im FPP
So würde ich das auch nicht sehen, da der Kläger in Vorleistung treten muss und nicht der Beklagte. Also hat der Beklagte erstmal gar keine Kosten, sofern er nicht einen eigenen RA nimmt und keinen Rechtsschutz hat.
Eintragungen im FPP sind außerdem doch nur wirksam und statthaft, wenn der Beklagte / Handynutzer tatsächlich gegen den Vertrag verstoßen hat. Hat er dies laut Urteil nicht, dürfen im FPP auch keine Negativmerkmale gespeichert werden.
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Original geschrieben von TheBastian
Und auch bei einer anderen Firma wurde mein Widerruf der Einzugsermächtigung ungeachtet ignoriert - das scheint inzwischen übliche Praxis zu sein.
Es mag ja sein, dass diese Praxis immer mehr angewandt wird, aber ich muss sagen, in solchen Fällen buche ich die unberechtigte Lastschrift zurück und dann ist das Unternehmen am Zug.
Wenn ich tatsächlich im Recht bin und trotz Widerrufs weiter abgebucht wird, gebe ich das alles durch meine Bank zurück und gut ist.
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Original geschrieben von crooks
Außerdem bedenke bitte, dass Rechtsschutzversicherungen bei Strafsachen eigentlich nicht zahlen; höchstens dann, wenn es nachher um zivilrechtliche Streitereien geht.
Genau, und ob von der Abbuchung ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden kann, wage ich zu bezweifeln 
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Ich habe heute auch meinen TMD Ameo erhalten und muss sagen, Hammer das Teil!
Aber die Tastatur finde ich sehr gewöhnungsbedürftig. Manchmal muss man die Tasten extrem feste andrücken und manchmal übernimmt er bei ganz leichter Berührung eine benachbarte Taste...
Aber egal, das Teil ist der Hammer - allerdings auch beim Preis 
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Re: T-Mobile macht sich Strafbar
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Original geschrieben von kev4774
Da die zum Zeitpunkt der Einziehung keine Einzugsermächtigung mehr hatten haben die Sie Strafbar gemacht.
Egal, was es für eine Vorgeschichte gibt, mit solchen Aussagen würde ich an Deiner Stelle vorsichtiger umgehen. Das kann von einem Gericht auch als üble Nachrede etc pp gewertet werden und dann ist Deine vielleicht entzogene Einzugsermächtigung völlig unwichtig geworden.
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Original geschrieben von Technohead
Steht in den AGB, dass der Vertrag von beiden Seiten zum Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert werden kann. Ist ja auch logisch.
Klar ist das logisch, aber wenn muss mich immer noch T-Mobile kündigen.
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Original geschrieben von Technohead
Kommt man dem nicht nach, wird der Vertrag von der Telekom gekündigt.
Also, wenn die Telekom Dir einen Mobilfunkvertrag kündigen will, würde ich dem aber mal umgehend widersprechen 
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Man kauft kein neuwertiges Handy bei e***, wenn die Garantie nicht durch mitgelieferten Beleg nachgewiesen werden kann 
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Original geschrieben von bib
Meine Bindungsfrist endet am 31.03.2007.
Wie lange kann ich dann noch mit meinem bisherigen Company Basic mit Voice und Data-Option weitertelefonieren, bevor ich in ein anderes Paket wechseln muß?
Und wenn mir von T-Mobile gekündigt wird, kann ich dann immer noch sagen, ich will meinen Vertrag behalten und wechsel in einen anderen Tarif?
Kündigung erfolgt dann zum 31.09.2007 - wenn Du bis dahin in einen neuen Tarif wechselst, kein Problem.
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Original geschrieben von yamakazi2003
Gibt es irgendwo ein offizielles Schreiben, das die Company Tarife nicht mehr vermarktet werden?
Nein, wozu auch?
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Original geschrieben von yomam
Mein CompanyBasic hat nämlich 0 Monate...?
Kann ich mir gerade nicht vorstellen, aber sollte dem tatsächlich so sein, wird er gemäß Kündigungsfrist von 6 Wochen aufgelöst.