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Original geschrieben von Thomas4711
Das betrifft aber nur Auskunftdateien wie Schufa und Co. und die Schufa gibt nur den Scorewert in % an, aber nicht den realen Wert, den bekommen nur Banken usw. mitgeteilt. Der ist nämlich viel interessanter.
E-Plus ( und anderen auch ) muss noch lange keine Rechenschaft ablegen, warum die einen als Kunden ablehnt und die Gründe wirst du auch nie erfahren. Das ist deren Recht und wenn dir als Grund angeben "Nase den Kunden gefällt uns nicht" machts du da nichts dran.
Hast Du den Bericht gelesen oder ich?
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Original geschrieben von polli
Aus Bonitätsgründen abgelehnt - noch detailierte kann ich mir nicht vorstellen.
Laut Information in o. g. Heft muss detaillierter beauskunftet werden.
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Es gibt seit wenigen Wochen einen Rechtsanspruch des Verbrauchers auf Auskunft, weshalb ein Vertrag abgelehnt wurde.
Näheres dazu steht in der aktuellen Ausgabe der Telecom Handel, die leider bei mir im Büro und nicht zu Hause liegt. Vielleicht denke ich morgen daran und tippe den Bericht mal ab.
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Original geschrieben von King Phoenix
Eigentlich unverschämt,gebe ein kaputtes Handy ab, bekomme ein kaputteres wieder und danach steh ich erstmal doof da...
Eigentlich ist VF schön blöd, auf Swaphandys erneut 24 Monate Garantie zu geben.

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Original geschrieben von SoerenK1312070
Kündige den Vertrag doch fristlos
Fristlos? Aus welchem Grund? Weil der Kunde seine Frist verpasst hat? 
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Original geschrieben von SoerenK1312070
Fordere also eine Vertragsauflösungsrechnung.
Man lernt nie aus... woher hast Du denn diese Wortkreation?

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Original geschrieben von nachtanbeterin
@ juerglein
Danke......
Diese Aussage hatte mich ein bisschen verwirrt :
Diese Aussage bezog sich auch auf den ursprünglichen Beitrag, bei dem die 24 Monate schon rum waren 
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Original geschrieben von Röbelfröbel
Die Frage steht nirgendwo, aber die Aussage:
so zeige er mir die Stelle, wo nach dieser Antwort gefragt wurde 
:flop:
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Original geschrieben von DerZombie
Vielen Dank ostfriese, habs zwar befürchtet das es so ist wie du sagst aber war mir nicht sicher :top:
Aber gerne 
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Original geschrieben von Röbelfröbel
Ist es nicht eher so, dass bei einer vorgezogenen Vertragsverlängerung die VVL ab dem regulären Vertragsablaudatum gilt, die entsprechenden Leistungen inklusive des subventionierten Endgerätes je nach Anbieter auch schon vorher bezogen werden können?
Wo steht die Frage zu dieser Bemerkung? :confused:
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Bindefrist = (24 Monate) Mindestvertragslaufzeit
Ist diese rum, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.
Möchtest Du ihn kündigen, gilt als Kündigungsfrist 3 Monate vor dem Bindefristende + 12 Monate!
Möchtest Du ein neues Handy, verlängert sich der Vertrag ab dem Auftragsdatum um 24 Monate.