ZitatOriginal geschrieben von dmarc
nein - innerhalb der RV-Tarife ist es jederzeit möglich zum Business S *mit Handy* zu wechseln
Quelle?
Laut KiWi und Tarifwechselmatrix geht ein Wechsel in den BusSmart mit Handy erst nach 24 Monaten!
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von dmarc
nein - innerhalb der RV-Tarife ist es jederzeit möglich zum Business S *mit Handy* zu wechseln
Quelle?
Laut KiWi und Tarifwechselmatrix geht ein Wechsel in den BusSmart mit Handy erst nach 24 Monaten!
Nabend,
wieso sind denn bei einem V50 DUO 2 x Stars a 50 Euro möglich? Überkreuzwerbung schließt das System doch aus :confused:
Der Wechsel in den BusinessSmart (mit oder ohne Handy!) ist erst nach Ablauf der 24 monatigen Mindestlaufzeit möglich und zudem stets kostenpflichtig.
Wenn man einen netten Mitarbeiter erwischt, führt der den Wechsel auch kostenfrei durch, aber stets erst nach 24 Monaten.
ZitatOriginal geschrieben von jd_cort
Der Business Active kostet unrabattiert brutto EUR 7,95 (aber das bitte nochmal bei T-Mobile im Geschäftskundenvertrieb anfragen).
7,50 Euro netto = 8,93 Euro brutto, ggf. abzüglich RV-Rabatt.
T-Mobile Geschäftskundenvertrag abschließen, Tarif BusinessSmart mit Handy (= 8,93 Euro / Monat inkl. Steuer)
K810i gibts dazu für nur 5 Euro Kaufpreis.
ZitatOriginal geschrieben von Andreas2107
Der "wichtige Grund" liegt ja wohl vor, wenn ein überdurchschnittlicher Umsatz generiert wird und ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt. Den Verdacht gilt es nun zu beweisen.
Wenn nach der Rechnungsstellung der Kunde den Betrag fristgerecht bezahlt, woher nimmt sich VF das Recht auf Forderung einer Kaution? Und mit welchem Recht werden weiterhin die laufenden Kosten bei ausbleibender Leistung berechnet?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Nils-79
Das ist eine sehr gute Frage die mich auch stark interessieren würde.
Der einzige Punkt in dieser Richtung ist in den AGB zu finden:
-----------------
3.1 VF D2 kann ihre Leistungen bei berechtigtem Interesse jederzeit von der Stellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherheit zur Befriedigung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig machen, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen im Rückstand ist oder aufgrund einer Information der in Ziff. 11 genannten Auskunfteien begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen.
----------------
Aber weder bestehen "Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Verträgen" noch sind Informationen "gem. Ziff. 11, sog. Auskunftsdateien "
bekannt.
Muss ich eigentlich für die Dauer der Willkür die GG weiter zahlen ohne
tatsächlich eine Leitung dafür zu bekommen?
Genau das ist der Knackpunkt. Diesen Passus kann ich nachvollziehen, aber eine willkürliche Sperre wegen hoher Umsätze...?
Und natürlich musst Du die GG bezahlen, auch wenn die Karte(n) gesperrt ist! :mad:
ZitatOriginal geschrieben von Robert Beloe
Die Vorgehensweise an sich, unabhängig vom hier diskutierten Fall, finde ich ehrlich gesagt sehr gut.
Es geht nicht um "das finde ich gut" oder nicht! Es geht um die rechtliche Grundlage und meiner Einschätzung nach nimmt sich VF hier zu viel raus!
Würde mir so etwas passieren, ich würde sofort und ohne Vorwarnung über meinen Anwalt den Vertrag auflösen lassen wegen vertragswidrigem Verhalten seitens des Netzanbieters.
Was mich generell mal interessieren würde:
Mit welchem Recht sperrt VF bei "überdurchschnittlichem Verbrauch" die Anschlüsse und woher nimmt sich VF das Recht, dann eine Kaution zu verlangen?
Ich weiß, dass VF dies so macht aber ich kenne es zum einen nur von denen, zum anderen frage ich mich, ob diese Vorgehensweise tatsächlich rechtens ist oder nicht?
Handys, die bei einem Vertriebspartner/Händler gekauft wurden, können nicht über VF reklamiert werden!
so ein offensichtlicher Betrug sollte hier keine Unterstützung finden! :mad: