Beiträge von leibi111

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    Original geschrieben von D-Love
    Ohne kriegt er aber erst gar kein Premiere HD.

    Sollte das so sein, dann ist die beste Alternative in der Tat: Finger weg.


    Aber ich sehe da eigentlich keine Probleme. Auch ohne HD heißt es offiziell von Premiere, dass alles was nicht "Premiere geeignet" ist, übler Schund und ungeeignet sei und trotzdem läuft es.

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    Original geschrieben von Joghurt2
    Hast du auch auf deinem Benz einen RIESEIGEN Schriftzug drauf :p :D;)

    Ich habe keinen Benz. Aber wenn ich einen hätte, dann hätte ich bspw. die aktuelle C-Klasse Avantgarde, also mit großem schönen Stern-Kühlergrill. ;)Aber nicht mal weil da der Stern größer ist, sondern weil sie einfach schöner ist.


    Also: Nein, einen "RIESEIGEN" Schriftzug brauche ich wie gesagt auf dem Auto nicht. Das unterscheidet sich ja in der Form usw. deutlich von dem anderen Zeug, was es so auf dem Markt gibt. Da erkennt auch ein Laie problemlos, dass es ein Mercedes ist.

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    Original geschrieben von bahaa
    Immer noch ein Tipp...man kann das eine oder andere sehr gute Angebot abgreifen und wenn man einigermaßen in der Nähe wohnt lohnt es sowieso.

    Grundsätzlich stimme ich dir da ja zu. Aber gerade bei Boss? Da gibts - im Gegensatz zu eigentlich allen anderen Outlet-Centern dort - doch kaum Rabatte oder Nachlässe (mal von ein paar Wühltischen abgesehen).

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    Original geschrieben von uwm
    Wenn mein Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann oder will, dann ist das nicht mein Problem - in diesem Moment bin ich auch nicht mehr an den Vertrag gebunden.

    Er kann doch. Am vertraglich vereinbarten Ort A. Wenn natürlich du meinst, von A nach B ziehen zu müssen, dann verstößt du gegen vertragliche Vereinbarungen. Und nicht der Vertragspartner.


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    Die Nichterbringung der Leistung würde ich als einseitige Willenserklärung meines Vertragspartners ansehen, den Vertrag auflösen zu wollen.

    s.o., Leistung wird erbracht.


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    Umgekehrt gehts ja schließlich auch : Wenn ich mittels Nichtzahlung eine einseitige Willenrserklärung abgebe, das ich den Vertrag nicht mehr zu erfüllen gedenke, bekomme ich ja auch recht fix eine Kündigung ... :D

    Und Inkasso und ggf. Klage auf Zahlung.


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    Wird zwar nicht immer ohne Rechtsbeistand abgehen, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das nicht spätestens der Amtsrichter das genau so sieht ...

    Die bisherigen Amtsrichter schlossen sich bislang immer meiner Meinung an, nämlich "pacta sunt servanda". Das AG München ist AFAIK das erste, das aus dieser Ansicht ausschert.


    Ich weiß, dass bei Fitnessstudioverträgen regelmäßig anders geurteilt wird, aber auch da bin ich anderer Ansicht. Da habe ich noch nie verstanden, wieso explizit das ein Kündigungsrecht bieten soll.


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    Ich würde meine außerordentliche Kündigung übrigens genauso formulieren - angemessene Frist setzen, die Vertraglich vereinbarte Leistung wieder zur Verfügung zu stellen, "ansonsten nehme ich Ihren Kündigunswunsch, zum Ausdruck gebracht durch Ihre einseitige Willenserklärung in Form der nicht mehr zur Verfügung Stellung Vertraglich vereinbarter Leistungen gerne an" :D

    Ich würde das als Anbieter übrigens mit "Ziehen Sie innerhalb einer Frist von x Tagen wieder nach A um, da ist Ihr Anschluss, und zahlen Sie, sonst gibts Zahlungsklage" formulieren. :D

    Kabel-Receiver sind nicht meine Welt.


    Aber ganz allgemein gesagt: Lass bloß die Finger von kastrierten "Premiere geeignet"-Geräten! Da werden sehr viele Funktionen des eigentlich guten Gerätes deaktiviert oder sonstwie gesperrt. Man kann wirklich sagen kastriert, das Gerät wird kastriert. Sie sind eben Premiere geeignet, unterstützen also deren Wünsche wie bspw. Kopierschutz, Jugendschutz, Sperre hier, Sperre da usw.