Beiträge von leibi111

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    Original geschrieben von klapsdoktor
    Das liegt meines Wissens an VF, von denen ja auch debitel die Abrechnungsdaten bezieht. Dazu gibt´s einen eigenen Thread -> Suchfunktion. Fazit ist: BwHz mit D2 geht nicht, egal was die in ihren Preislisten schreiben.

    Geht schon. Die Preislisten haben Gültigkeit und danach wird berechnet. Man muss aber zur Durchsetzung u.U. anwaltlich tätig werden. Freiwillig bucht VF das nicht kostenlos, siehe eigener Thread.

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    Original geschrieben von pallmall
    Die Annahme beim Telefonat nur dann, wenn er sie vorgelesen bekommt...andernfalls hat er ja keine Einsicht gewinnen können. Jedenfalls beim Verkauf von gewerblich an privat...

    Angebot und Annahme sind doch nicht von AGB abhängig. Man kann sogar Verträge ganz ohne AGB schließen. Von der Kenntnis oder Unkenntnis der AGB hängt also das Zustandekommen eines KV nicht ab. Kann der Kunde keine Einsicht gewinnen, gelten eben (nur) die AGB nicht, den KV tangiert das nicht.

    Ja gut, wer absolut nichts mit solchen Firmen zu tun hat, dem bringt das nichts.


    Aber hat nicht irgendwie fast jede Firma wieder jemanden, der einen kennt, der... ;) Meine Karten letztes Jahr habe ich bspw. von einem Lieferanten unserer Firma, der wiederum auch Lieferant für DC, BMW, VW usw. ist.


    Kann aber auch sein, dass ich das zu regionsbezogen sehe. Hier in BaWü hat eben nun mal fast jede Firma etwas mit Autos zu tun. :)

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    Original geschrieben von Frank
    Aber nach 30 Jahren hat bisher noch kein Kunde nach den AGB gefragt.

    Wir reden hier ja über die Theorie bzw. den "Was wäre wenn"-Fall. In der Praxis gibt es in 99,99% der Fälle logischerweise keine Probleme und die AGB spielen keinerlei Rolle. Nur in den Restfällen tun sie das und da sollten sie eben auch wirksam einbezogen worden sein.


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    Der Kunde kann gerne vor Unterschrift oder vor Betankung die AGB durchlesen da diese ja auf dem Lieferschein gedruckt sind.

    Da ist dann die Frage, wann genau der KV geschlossen wird. Sind Angebot und Annahme schon beim Telefonat ("Ich will x Liter Öl" - "OK, macht y EUR. Kommt morgen") oder (die Annahme) erst bei der/durch die Auslieferung? Ich persönlich tendiere zu ersterer Variante und da würden die AGB dann nicht mit einbezogen. Bin mir bei den Varianten aber nicht ganz sicher... (ist spät und hier ists viel zu heiß ;))

    Wer ein ganz kleines bisschen mit Autos zu tun hat, kriegt die Freikarten fast nachgeschmissen. Entweder durch Autohändler, die Autohersteller, Automobilzulieferer... Es gibt so viele Firmen, die etwas mit Autos zu tun haben. Und die allermeisten davon haben auch Freikarten.

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    Original geschrieben von Frank
    Diese wird dann durch die Unterschrift auf dem Lieferschein akzeptiert.

    Eben nicht. ;) Da eine Einsichtnahme vorher (offenbar) nicht möglich ist.


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    So wie es üblich ist in unserer Branche.

    Üblich heißt noch lange nicht, dass man der Branche nicht an den Karren fahren kann. ;)


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    AGBs vor Lieferung an den Kunden senden? So einen quatsch habe ich ja noch nie gehört! Wer bezahlt mir das bei ein paar Tausend Kunden im Jahr?

    Provokante Gegenfrage: Wer zwingt dich zum Geschäfte machen?


    Und Allgemeine GeschäftsBedingungenS gibt es nicht.

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    Original geschrieben von TMausHB
    Trägt hier zwar zur Suche nicht weiter bei - aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass seitdem London von Billigfliegern angeflogen wird, die Hotelpreise extrem gestiegen sind... :rolleyes:
    Wollten eigentlich auch nach London Ende September für ein paar Tage, auch per Ryanair oder EasyJet fliegen... Aber selbst die Backpackerhostels sind da ja inzwischen so teuer wie hier in D gute 3*-Häuser.

    Sehe ich ähnlich. Ich fliege daher 2x für je einen Tag im Abstand von einer Woche. Kommt im Endeffekt deutlich günstiger als mit Übernachtung(en) und ich kann nach dem ersten Mal noch überlegen, was ich das zweite Mal noch machen will.

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    Original geschrieben von Frank
    Tja das kann aber nicht mein Problem sein.

    AGB-Probleme sind IMMER deine Probleme. Zweifel gehen immer zu Lasten des AGB-Anbieters, nicht des Kunden. Und im Zweifel gelten die (ganzen oder Teile der) AGB eben nicht.


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    Wenn ein Kunde bei mir bestellt dann muss er eben vorbei kommen oder im Internet schauen. Ich lebe nunmla vom Telefon. Und 99,9% der Bestellungen nehme ich auch per Telefon an.

    Vom Telefon höre ich nun zum ersten Mal. Dort reicht nach § 305 II BGB der ausdrückliche Hinweis auf die AGB aus.


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    Und wie soll es sonst funktionieren?

    Na Aushang im Laden bzw. an der Kasse. Warum soll ein Kunde, der in den Laden geht, die AGB im Internet abrufen müssen?