Beiträge von leibi111

    Hat der Vertragspartner vor (!) Vertragschluß nicht die Möglichkeit, die AGB einzusehen, werden sie nicht in den Vertrag einbezogen. Ganz einfach.


    Bei einer "Live"-Bestellung reicht es somit sicherlich nicht aus, wenn die AGB auf der Internetseite einsehbar sind. Oder eben nachträglich auf dem Lieferschein.

    Zitat

    Original geschrieben von stanfields
    Angeblich steht es so in den AGB drin und das wäre so ...........

    Weder steht es in den AGB drin noch ist es so.


    Zitat

    Ich hab immer gedacht nach genau 24 Monaten wäre Schluß.

    Du denkst richtig. § 309 Nr. 9 Alt a BGB


    Alles Weitere siehe verlinkter Thread

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    DHL wird schon sicherstellen dass die AGB wirksam einbezogen werden - auf dem Paketschein wird übrigens auch auf sie Bezug genommen ohne dass sie nochmals explizit aufgeführt sind.

    Dein Gottvertrauen möchte ich haben.


    Fakt ist: Hat der Vertragspartner vor Vertragschluß nicht die Möglichkeit, die AGB einzusehen (eben durch deutlichen Aushang am Vertragsort), werden sie nicht in den Vertrag einbezogen, egal, ob ganz klein unten auf der Quittung darauf Bezug genommen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak83
    Die Antwort ist 0 Liter,wurde auch so aufgelöst...

    Natürlich wurde sie so aufgelöst, aber richtig ist diese Antwort bei der Vorgabe "wenn fünf Ochsen in fünf Minuten fünf Liter geben" eben NICHT.


    Leider wird es die zuständige StA auch so wie du sehen und das Verfahren einstellen, man hat ja vorschnell gleich zu Beginn ohne jedwede Ermittlungen mitgeteilt, dass kein Betrug vorliege. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    OK, der Gag mit dem Spider Schwein war ganz lustig. Aber so Lustig nun auch wieder nicht das man jetzt an jeder Ecke davon hört. War doch gegenüber den anderen Szenen nichts besonderes, oder ?

    Nö, ich verstehs auch nicht. Ich konnte da auch im Kino nur leicht drüber lächeln...


    Aber manche ziehen sich daran offenbar gerne wochenlang immer wieder hoch.

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Klar - die AGB von DHL.
    Die liest zwar wie üblich keiner, akzeptiert sie jedoch mit Abgabe des Paketes.
    Dort steht u.a.:

    In meiner Filiale hängen keine AGB offen sichtbar und zugänglich herum.

    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Prinzipiell ja eine sensationell coole Sache, aber irgendwie blicke ich beim Streckennetz nicht durch;
    kann ich einen Flug, sagen wir, München - Mailand buchen, ein paar Tage in Mailand rumhängen und dann Mailand - Valencia fliegen, oder muss ich erst wieder zurück nach D :confused: ?

    "Müssen" tust du es nicht, aber rein praktisch wird dir nichts Anderes übrig bleiben. Siehe Flugziele... idR fliegen die nur DE nach Ausland (und umgekehrt), nicht aber Ausland x nach Ausland y.