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Hat der Vertragspartner vor (!) Vertragschluß nicht die Möglichkeit, die AGB einzusehen, werden sie nicht in den Vertrag einbezogen. Ganz einfach.
Bei einer "Live"-Bestellung reicht es somit sicherlich nicht aus, wenn die AGB auf der Internetseite einsehbar sind. Oder eben nachträglich auf dem Lieferschein.
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Ohne Festplatte: [url=http://www.digicorder2.de/?site=produkte/produkteview.php&kid=76,8&pid=1571&reload]TechniSat Digit MF 4 S[/url]
Mit Festplatte: TechniSat Digicorder S2
Die TechniSat-Teile kann wirklich jeder bedienen. 
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Zitat
Original geschrieben von stanfields
Angeblich steht es so in den AGB drin und das wäre so ...........
Weder steht es in den AGB drin noch ist es so.
Zitat
Ich hab immer gedacht nach genau 24 Monaten wäre Schluß.
Du denkst richtig. § 309 Nr. 9 Alt a BGB
Alles Weitere siehe verlinkter Thread
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Original geschrieben von bastian_S
Kennst Du die Original Spiderman Zeichentrick Serie aus der die Melodie ursprünglich stammt?
[ ] Nein? Dann ist alles klar.
[ ] Ja? Du hast Simpsons nicht verstanden. Aber keine Angst, das geht den meisten so 
bs
Irgendwie fehlt da Antwortmöglichkeit 3? :confused:
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Original geschrieben von TM1
DHL wird schon sicherstellen dass die AGB wirksam einbezogen werden - auf dem Paketschein wird übrigens auch auf sie Bezug genommen ohne dass sie nochmals explizit aufgeführt sind.
Dein Gottvertrauen möchte ich haben.
Fakt ist: Hat der Vertragspartner vor Vertragschluß nicht die Möglichkeit, die AGB einzusehen (eben durch deutlichen Aushang am Vertragsort), werden sie nicht in den Vertrag einbezogen, egal, ob ganz klein unten auf der Quittung darauf Bezug genommen wird.
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Original geschrieben von Handyfreak83
Die Antwort ist 0 Liter,wurde auch so aufgelöst...
Natürlich wurde sie so aufgelöst, aber richtig ist diese Antwort bei der Vorgabe "wenn fünf Ochsen in fünf Minuten fünf Liter geben" eben NICHT.
Leider wird es die zuständige StA auch so wie du sehen und das Verfahren einstellen, man hat ja vorschnell gleich zu Beginn ohne jedwede Ermittlungen mitgeteilt, dass kein Betrug vorliege. 
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Original geschrieben von Braindead
OK, der Gag mit dem Spider Schwein war ganz lustig. Aber so Lustig nun auch wieder nicht das man jetzt an jeder Ecke davon hört. War doch gegenüber den anderen Szenen nichts besonderes, oder ?
Nö, ich verstehs auch nicht. Ich konnte da auch im Kino nur leicht drüber lächeln...
Aber manche ziehen sich daran offenbar gerne wochenlang immer wieder hoch.
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Original geschrieben von TM1
Klar - die AGB von DHL.
Die liest zwar wie üblich keiner, akzeptiert sie jedoch mit Abgabe des Paketes.
Dort steht u.a.:
In meiner Filiale hängen keine AGB offen sichtbar und zugänglich herum.
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Gibt es eigentlich die Möglichkeit, schon vorher (ohne die Aktion gekauft zu haben) zu sehen, ob es innerhalb der nächsten 7 Tage freie Flüge gibt?
Falls nein, ist das ja ziemlicher Blindflug oder? Denn Rückgabe oder Erstattung der 199 EUR is nich...
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Original geschrieben von Mephisto
Prinzipiell ja eine sensationell coole Sache, aber irgendwie blicke ich beim Streckennetz nicht durch;
kann ich einen Flug, sagen wir, München - Mailand buchen, ein paar Tage in Mailand rumhängen und dann Mailand - Valencia fliegen, oder muss ich erst wieder zurück nach D :confused: ?
"Müssen" tust du es nicht, aber rein praktisch wird dir nichts Anderes übrig bleiben. Siehe Flugziele... idR fliegen die nur DE nach Ausland (und umgekehrt), nicht aber Ausland x nach Ausland y.