-
Zitat
Original geschrieben von pallmall
dennoch wär ein bischen flotter garnicht übel-wobei es in manchen beiträgen ja hiess, momentan lägen die probleme eher bei der debitel, die irgendwelche datenbankprobleme haben soll.
Richtig, sagen ja inzwischen mehrere Händler unabhängig voneinander.
Zitat
wegen der feiertage (die wir hier im hart arbeitenden norden nicht haben
)
Tja, warum wohl? Wer sonst nicht viel auf die Reihe kriegt, der muss eben ein paar Tage im Jahr nachsitzen.
Wir hier im Süden schaffen das in der Regelzeit.
Zitat
Original geschrieben von pallmall
Naja, so üppig fallen die Bewertungen bei ebay momentan ja nicht aus, wenns hoch kommt melden da nichtmal 10 Kunden pro Tag den Erhalt der Ware.
Entweder weil da so wenige bestellen (dann sollte sich der "Telefonterror" in Grenzen halten) oder eben weil die nicht vom Fleck kommen (dann ist der "Telefonterror" auch kein Wunder).
Eine Theorie. Die andere ist, dass ich niemanden bewerte, der nicht auch zurück bewertet (mal ohne die Diskussion wer nun zuerst bewerten muss, VK oder K)... in den letzten Wochen haben die grad mal eine Handvoll Auktionen zurückbewertet, alle anderen blieben ohne Gegenbewertung. Das dürfte auch den einen oder anderen hemmen (zB mich ;)).
-
Re: Re: Re: Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?
Zitat
Original geschrieben von SvenBln
Das ist völliger Unsinn, wer sagt denn sowas?
Ich glaube kaum, dass Du für eine Trunkenheitsfahrt zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wirst...
Es sei denn, sowas ist schön öfter mal vorgekommen 
Ich weiß ja nicht, was für einen Unsinn Du sonst so im Kopf hast
...aber dass man im juristischen Sinne schon bei 1 Tagessatz vorbestraft ist, weißt Du, oder?
Zitat
Original geschrieben von diego206
Natürlich wird das im Bundeszentralregister erfasst, allerdings nicht im Polizeilichen Führungszeugnis! Du bist also nicht Vorbestraft, nur wenn du eine Geldstrafe über 90 Tage oder einen Freiheitsstrafe über 3 Monate bekommst.
Natürlich ist er dann vorbestraft. Es steht - wie Du bereits herausgefunden hast - "nur" nicht im Führungszeugnis drin, da stehen nur Dinge ab 90 Tagessätzen. Eventuelle zukünftige Arbeitgeber werden von der Vorstrafe bei unter 90 eben meist nichts erfahren, da idR. nur (falls überhaupt) ein Führungszeugnis wichtig ist.
Zitat
Original geschrieben von OnRoP
So ein Schwachsinn.
Da legt man sich besoffen mit seinem Fahrrad hin und darf den Lappen abgeben.....
Moral der Geschichte: Nimm beim nächsten Mal das Auto..... 
Naja, wenn Du wirklich rotzevoll bist, also mit 2 Promille oder mehr, kann Deine Moral durchaus stimmen. Bei einem Unfall wird auch beides böse enden. Wenn Du aber "nur" kontrolliert wirst, dann bist Du beim Fahrrad bis 1,6 Promille idR. fein raus, beim Auto nur bis 0,3.
-
Zitat
Original geschrieben von 16Bit
Bei Schulden durch Straftaten? Ich glaube da geht erst was nach 30 Jahren.
Theoretisch 30 Jahre. Jede Pfändung lässt das aber wieder von neuem beginnen. Ist also praktisch eher lebenslang bzw. bis abbezahlt ist.
Zitat
Original geschrieben von Mundi
ein grund mehr für sie, locker ins ausland zu gehen, wie inzwischen viele andere deutsche, die ihr glück im ausland versuchen.
Und was will sie da? Sofern sie nicht gerade Kuba, Nordkorea o.ä. als Ziel wählt, wird ihr das rein schuldentechnisch nichts bringen.
-
Warum hat das Erkennen von neuen Beiträgen für Dich nicht das Geringste mit Deinem Verständnis eines "Forums" zu tun? :confused:
-
Zitat
Original geschrieben von vodafrank
Ein Leben ohne StudiVZ wäre mir nicht mehr möglich.
Es vereint sozusagen Telefon, Email und Forum in einem.
Hast Du Dich schon einmal von einem Arzt untersuchen lassen?
Ich habe mich da schon ein paar Monate nicht mehr eingeloggt. Was will ich da? Unter Telefon verstehe ich miteinander reden, unter E-Mail verstehe ich einen Text und evtl. Anhang schnell und unkompliziert an eine Person zu schicken und diesen dann auch im Ausgang gespeichert zu haben, unter Forum verstehe ich etwas mit Threads usw. und ICQ gibt es auch noch.
All das bietet studivz-Dingsbums doch gar nicht?!? :confused: Das ist doch scheiß umständlich dort. Zum Daten von verlorengegangenen Personen suchen ist es ok, aber zum Kontakt halten nicht.
-
Na 10 Std. am Stück wirst Du mit keinem Akku hinkriegen, da bedarf es schon Netzbetrieb. Für Dein Preislimit gibt's viele Geräte.
Eine Idee wäre bspw. http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=286427, ist preislich jedenfalls unschlagbar. Noch 1 GB mehr RAM für ca. 30-35 EUR spendieren und das Ding rennt los.
-
Zitat
Original geschrieben von realice
Ich beantworte die Frage mal eben: Hab gerade über die Hotline in den Call & Surf Basic gewechselt. Laut der Dame am anderen Ende bleibt die Papierrechnung weiterhin kostenfrei bestehen! Über das Internet ist es nicht möglich ohne Rechnung Online zu wechseln!
Nachfrage: Bei Tarifänderung auf C&S Basic per Internet (und 20 EUR-Gutschrift) wird automatisch auch auf Rechnung Online umgestellt?
-
Wenn die Suche Dein Freund wäre, dann hättest Du bspw. http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=288628 gefunden. Aber um Deine Frage nochmal zu beantworten: Ja, das Geld kam überpünktlich und ohne jedwede Probleme.
-
Zitat
Original geschrieben von altaso
Sollte gehen. Aber dann musste ne Meldebestätigung mit bei legen.
Nein, geht auch ohne. Kopie vom Reisepass reicht.
Zitat
Aber würde trotzdem mal nen neuen beantragen ,) Das sollte man schon 4 Wochen vor ablauf immer machen. Renn am besten mal gleich zur Behörde :top:
Naja, zwingend notwendig ist ein Personalausweis nicht. Meine Mutter hat seit einigen Jahren nur einen Reisepass und keine Probleme damit. Man braucht nur eines der beiden Dinger.
-
Zitat
Original geschrieben von jm-mobile
@ Patrick333, taugenichts
-> Zur AG: Wir werden morgen schauen, was wir machen können. Für alle die bestellt haben, wird eine Änderung natürlich auch gelten! Falls sich natürlich in 2 Wochen was ändert, können wir das leider nicht zurückerstatten (wird aber zu 99% nicht der Fall sein)
-> Wenn nur ein Vertrag durchgeht (beim Duo), werden wir den Preis des Gerätes für einen Vertrag berechnen.
Öööhm, das (der letzte Satz) ist aber nicht im Sinne des Erfinders. Der Besteller gibt die Willenserklärung ab, zwei Verträge abschließen zu wollen und nichts anderes. Da kann dann nicht ohne weitere Nachfrage und Zustimmung des Bestellers nur ein Vertrag aktiviert werden. Der Gerätepreis verteuert sich dadurch ja kräftig.