Beiträge von BartS1975

    Eindeutig ja! Gab es zB bei der Postbank auch schon des öfteren. Da war es sogar so, dass bereits das Erreichen des jeweils "runden Betrags" zur Niedrigverzinsung des gesamten Anlagebetrags führte (damalige Formulierung sinngemäß: "Zinssatz ab xxx.xxx €: 0,0..% für den Anlagebetrag")


    Danke. Ich hatte in Erinnerung, dass sowas schon vor Jahren gerichtlich verboten wurde, aber auch aus meinen Eröffnungsunterlagen geht nichts anderes hervor.

    Beim Angebot https://www.ing-diba.de/sparen/tagesgeld/ stutze ich über folgende Formulierung:

    • 1% Zinsen p.a. erhalten Sie 4 Monate lang ab Kontoeröffnung, und zwar für Ihr Extra-Konto Guthaben bis 50.000 Euro.
    • 4 Monate vorbei? Mehr als 50.000 Euro? In den beiden Fällen gilt der variable Extra-Konto Zinssatz. Das sind derzeit 0,01% p.a.

    Nimmt man es wortwörtlich, hieße das, dass bei einer Anlagesumme von z.B. 50.001 Euro der komplette Betrag mit 0,01 Prozent verzinst wird. Ist das vorstellbar? Eine Konkretisierung habe ich nirgends gefunden, ihr?


    Dass Onvista sich per Kündigung gemäß §19 (der übliche AGB-Gummiparagraph, der eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Monaten ermöglicht) von Kunden trennt, die Ihnen zu „anstrengend“ (im Sinne eines häufigen Beschwerens beim Kundenservice) sind, weiß ich aus meinem Umfeld. Dabei ging es nicht um einen Prämienjäger, sondern einen lukrativen Vieltrader, der sich allerdings oft über -echte oder vermeintliche, ich kann dies nicht beurteilen- Fehlleistungen hartnäckig mit dem Onvista Kundenservice auseinandersetzte.


    Danke für die Info. Ohne Aktionen und Werbemöglichkeiten bringt mir die Onvista Bank aber nichts mehr (Flatex ist bei meinem Anlageverhalten genauso günstig), daher würde ich es wohl darauf ankommen lassen, vorausgesetzt, der Bankenombudsmann sieht Chancen.

    Steht in den Aktionsbedingungen eine Einschränkung (z.B. dass die Bank einzelne Kunden von der Aktion ausschließen darf)?


    Es gibt eine Klausel "Die Ausnutzung der Sonderaktion zum vorrangigen Zweck der Prämiengewinnung ist nicht gestattet.". Aber dies kann die Bank ja höchstens im Nachhinein feststellen, zumal es eine einjährige Haltefrist (entweder der übertragenen Wertpapiere oder des Geldgegenwerts nach einem Verkauf) gibt. Ansonsten ist mir keine Ausschlussklausel bekannt.


    Na ich werde jetzt mal abwarten, was der Ombudsmann antwortet.

    Nochmals zum Verständnis: Du hast Onvista ein Depotübertragungsauftragsformular mit move on Aktionsaufdruck geschickt und daraufhin hat man Dich kontaktiert, um Dir mitzuteilen, dass man diesen Depotübertragungsauftrag nur ausführt, wenn dies außerhalb der Aktion geschieht?


    Nein! Die Bank hat mir ohne(!) eine Formulareinreichung mitgeteilt, dass ich nicht an Aktionen teilnehmen darf. Und auf Nachfrage gab man mir zu verstehen, dass das auch für diese Aktion gilt. "Anlass" war, dass einige von mir Geworbene Prämien erst auf Reklamation erhielten, bei der Gelegenheit teilte man mir auch das Aktionsteilnahmeverbot (neben einem Werbeverbot) mit.

    Wurde dir der Depotübertrag im Rahmen der Aktion untersagt oder die Eröffnung eines Depots? Ob die Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Depots annimmt oder nicht ist meiner Meinung nach Vertragsfreiheit. Die aktuelle Depotübertragsaktion ist jedoch meiner Meinung nach (und nach den Bedingungen der Onvista Bank) für (alle) Bestandskunden und somit sollten auch nicht einzelne Betsandskunden davon ausgeschlossen werden können.


    Ersteres - ich bin da ja seit längerem Kunde. Und ich sehe das ja wie du, mir fehlt bisher aber eine "Handhabe". Ich habe auch mal beim Ombudsmann nachgefragt, wie die das sehen. Antwort steht noch aus.

    Ich würde gern mal eure Einschätzung erfahren: Es besteht ja auch im Bankenbereich Vertragsfreiheit, d.h. eine Bank kann frei entscheiden, ob sie jemanden als Kunden akzeptiert, und dieses Kundenverhältnis auch mit festgelegter Frist beenden.


    Mich interessiert nun, ob das auch für einzelne(!) Angebote einer Bank gilt. Sprich: Darf eine Bank mich von einem bestimmten Angebot, z.B. einer Depotübertragsaktion, die normalerweise für alle Kunden gilt und bei der es keine Bonitätsbedenken o.Ä. geben kann, ausschließen, und falls ja, auch ohne Begründung?


    Mir ist das nämlich gerade bei der Onvista Bank passiert, und ich frage mich nun, ob ich eine möglicherweise aussichtsreiche Handhabe habe, etwas gegen diese Entscheidung zu unternehmen. Stichwort Willkür, Diskriminierung, etc.