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Bis Ende November nehmen weitere Banken am SEPA Instant Payment teil: Alles, was am Kernbanksystem der Volksbank/Raiffeisenbanken hängt, und Deutsche Bank und alles was dran hängt (sicherlich auch PSD, Postbank).
Z.B. wer ausschließlich Kunde bei einer Hipsterbank ist, bleibt außen vor.
Auch wer für Überweisungen nichts zahlen will, wie etwa ich, bleibt sicherlich außen vor...
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Eindeutig ja! Gab es zB bei der Postbank auch schon des öfteren. Da war es sogar so, dass bereits das Erreichen des jeweils "runden Betrags" zur Niedrigverzinsung des gesamten Anlagebetrags führte (damalige Formulierung sinngemäß: "Zinssatz ab xxx.xxx €: 0,0..% für den Anlagebetrag")
Danke. Ich hatte in Erinnerung, dass sowas schon vor Jahren gerichtlich verboten wurde, aber auch aus meinen Eröffnungsunterlagen geht nichts anderes hervor.
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Das heißt, für dich steht das im Vordergrund, was die Bank in ihrer Klausel (Die Ausnutzung der Sonderaktion zum vorrangigen Zweck der Prämiengewinnung ist nicht gestattet.) ausschließt
Nein, wie kommst du darauf?
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Beim Angebot https://www.ing-diba.de/sparen/tagesgeld/ stutze ich über folgende Formulierung:
- 1% Zinsen p.a. erhalten Sie 4 Monate lang ab Kontoeröffnung, und zwar für Ihr Extra-Konto Guthaben bis 50.000 Euro.
- 4 Monate vorbei? Mehr als 50.000 Euro? In den beiden Fällen gilt der variable Extra-Konto Zinssatz. Das sind derzeit 0,01% p.a.
Nimmt man es wortwörtlich, hieße das, dass bei einer Anlagesumme von z.B. 50.001 Euro der komplette Betrag mit 0,01 Prozent verzinst wird. Ist das vorstellbar? Eine Konkretisierung habe ich nirgends gefunden, ihr?
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Dass Onvista sich per Kündigung gemäß §19 (der übliche AGB-Gummiparagraph, der eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Monaten ermöglicht) von Kunden trennt, die Ihnen zu „anstrengend“ (im Sinne eines häufigen Beschwerens beim Kundenservice) sind, weiß ich aus meinem Umfeld. Dabei ging es nicht um einen Prämienjäger, sondern einen lukrativen Vieltrader, der sich allerdings oft über -echte oder vermeintliche, ich kann dies nicht beurteilen- Fehlleistungen hartnäckig mit dem Onvista Kundenservice auseinandersetzte.
Danke für die Info. Ohne Aktionen und Werbemöglichkeiten bringt mir die Onvista Bank aber nichts mehr (Flatex ist bei meinem Anlageverhalten genauso günstig), daher würde ich es wohl darauf ankommen lassen, vorausgesetzt, der Bankenombudsmann sieht Chancen.
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Haben die Geworbenen nach Prämienerhalt das Depot/Konto kurze Zeit später wieder gekündigt? :eek:
Manche vielleicht, die Mehrzahl eher nicht.
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Steht in den Aktionsbedingungen eine Einschränkung (z.B. dass die Bank einzelne Kunden von der Aktion ausschließen darf)?
Es gibt eine Klausel "Die Ausnutzung der Sonderaktion zum vorrangigen Zweck der Prämiengewinnung ist nicht gestattet.". Aber dies kann die Bank ja höchstens im Nachhinein feststellen, zumal es eine einjährige Haltefrist (entweder der übertragenen Wertpapiere oder des Geldgegenwerts nach einem Verkauf) gibt. Ansonsten ist mir keine Ausschlussklausel bekannt.
Na ich werde jetzt mal abwarten, was der Ombudsmann antwortet.
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Nochmals zum Verständnis: Du hast Onvista ein Depotübertragungsauftragsformular mit move on Aktionsaufdruck geschickt und daraufhin hat man Dich kontaktiert, um Dir mitzuteilen, dass man diesen Depotübertragungsauftrag nur ausführt, wenn dies außerhalb der Aktion geschieht?
Nein! Die Bank hat mir ohne(!) eine Formulareinreichung mitgeteilt, dass ich nicht an Aktionen teilnehmen darf. Und auf Nachfrage gab man mir zu verstehen, dass das auch für diese Aktion gilt. "Anlass" war, dass einige von mir Geworbene Prämien erst auf Reklamation erhielten, bei der Gelegenheit teilte man mir auch das Aktionsteilnahmeverbot (neben einem Werbeverbot) mit.
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Wurde der Depotübertrag im Rahmen der Aktion an sich verweigert oder die Prämienzahlung (100€ oder 150€) nachdem Onvista den Depotübertrag ausgeführt hat?
Im Prinzip weder noch. Mir wird die Teilnahme(!) an der Aktion verweigert. Sprich: Ich kann natürlich einen Übertrag vornehmen, erhalte dann aber keine Prämie.
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Wurde dir der Depotübertrag im Rahmen der Aktion untersagt oder die Eröffnung eines Depots? Ob die Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Depots annimmt oder nicht ist meiner Meinung nach Vertragsfreiheit. Die aktuelle Depotübertragsaktion ist jedoch meiner Meinung nach (und nach den Bedingungen der Onvista Bank) für (alle) Bestandskunden und somit sollten auch nicht einzelne Betsandskunden davon ausgeschlossen werden können.
Ersteres - ich bin da ja seit längerem Kunde. Und ich sehe das ja wie du, mir fehlt bisher aber eine "Handhabe". Ich habe auch mal beim Ombudsmann nachgefragt, wie die das sehen. Antwort steht noch aus.