Eindeutig ja! Gab es zB bei der Postbank auch schon des öfteren. Da war es sogar so, dass bereits das Erreichen des jeweils "runden Betrags" zur Niedrigverzinsung des gesamten Anlagebetrags führte (damalige Formulierung sinngemäß: "Zinssatz ab xxx.xxx €: 0,0..% für den Anlagebetrag")
Danke. Ich hatte in Erinnerung, dass sowas schon vor Jahren gerichtlich verboten wurde, aber auch aus meinen Eröffnungsunterlagen geht nichts anderes hervor.