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Original geschrieben von flatty
Erläutere mal. Die Kombination auf 675$Buchstabe + InsO finde ich sehr spannend!
Ganz einfach: Entweder das geleistete Geld gehört zur Insolvenzmasse oder nicht. Wenn es zur Insolvenzmasse gehört, muss der Insolvenzverwalter es im Fall eines Zurückholens wieder eintreiben. Wenn es dagegen nicht zur Insolvenzmasse gehört, muss (und wird) er es dem Kunden in voller Höhe erstatten.
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Re: Rückbuchung Lastschriften
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Original geschrieben von sparfux
Habe gerade in auf dem Heimweg im Radio gehört, dass sogar die Verbraucherzentralen das Rückbuchen der Lastschriften empfehlen. Da war sogar von 8 Wochen die Rede.
Die sollten es wirklich besser wissen. 
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Original geschrieben von flatty
[Edit, falsche Richtung, falsches Urteil]
Aber ob rein praktisch der Insolvenzverwalter solchen Pille-Palle verfolgt...?
Dreistelliger Betrag - pille-palle?! Darauf kannst du Gift nehmen!
Wenn nicht, würde er sich übrigens mit Sicherheit strafbar machen, da es nicht sein Geld ist, sondern das der Gläubiger.
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Original geschrieben von papabaer71
Ist es also nicht zu empfehlen bzw. rechtlich problematisch, die März-Rate, abgebucht am 26.02. durch Widerruf der Lastschrift zurückzuholen und ggfs. die Differenz, zu dem was tatsächlich offen ist, zu überweisen?
Das hängt eben davon ab, ob der bezahlte Betrag Bestandteil der Insolvenzmasse ist oder nicht.
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Original geschrieben von papabaer71
Flexstrom hatte vertraglich das Recht den Abschlag im März abzubuchen.
Also das ist völlig unerheblich. Offene Beträge sind generell noch jahrelang eintreibbar.
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Original geschrieben von sparfux
Natürlich wird der Insolvenzverwalter es von Dir zurückforden. Aber wie gesagt: Wenn Du nicht machst, musst Du dem Geld hinterherlaufen, ansonsten der Insolvenzverwalter.
Aber eben das ist doch unerheblich - der, der Anspruch auf das Geld hat, bekommt es auch. Spätestens nach einem Gerichtsverfahren - warum sollte man sich so was antun?
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chrisnx: Ja, wobei selbst bei einem wirksamen Widerruf (mir) noch nicht hundertprozentig klar ist, ob das Geld nicht trotzdem Bestandteil der Insolvenzmasse ist.
sparfux: Davon rate ich dringend ab. Denn wenn das Geld Bestandteil der Insolvenzmasse ist, kann der Gläubiger dagegen nichts tun - macht er es doch, kommt er vom Regen in die Traufe.
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Da habe ich aber ein schlechtes Timing bewiesen. :flop: 
kaputer: Für dich tut es mir natürlich Leid. Kannst wohl nur auf die Merkel hoffen, die zahlt bei größeren Unternehmen ja gern...
Edit: Ob du vom Insolvenzverwalter Anspruch auf das gezahlte Geld hast, weil du noch nicht beliefert wirst? Halte ich nicht für völlig unmöglich, bin aber kein Experte.
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Original geschrieben von chrisnx
Risiko und Profit gehen häufig Hand in Hand...
Sorry, aber bei Vorkasse ist das Risiko meiner Meinung nach generell zu hoch. Und gerade über Flexstrom war ja vor einiger Zeit zu lesen, dass die Geld brauchten.
Ein gutes Preis/Risiko-Verhältnis haben m.E. die "Discounter" ExtraEnergie und die Stromio/Gas.de-Gruppe - falls die insolvent werden, sind wenigstens nur das Geld für höchstens einen Monat und der Bonus weg.
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Ich frage mich, warum immer noch Leute Flexstrom-Versuchskaninchen spielen (gerade die auf TT sollten eher erfahrener sein als Otto Normal). :confused: Glaubt ihr den negativen Berichten nicht?
kaputer: Wünsche dir, dass du dein Geld wiedersiehst und Flexstrom nicht ausgerechnet vorher Insolvenz anmeldet.
In der Grundversorgung bist du jetzt mindestens zwei Wochen. Sollte dein neuer Anbieter nur Wechsel zum Monatsersten zulassen, das ist z.B. bei Yello der Fall, dann bis 1. Juni.
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Re: Sbroker
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Original geschrieben von lola13
Neukunde
"...muss sein Depot mindestens drei Monate behalten und in diesem Zeitraum aktiv nutzen, d.h. Wertpapiere dahin von extern übertragen, traden, etc."
Wie eng sieht Sbroker diese Bedingung?
Zumindest die drei Monate dürften relevant sein, da die Prämie erst danach kommt. Wie "aktiv" man sein muss, weiß ich nicht (ich meine, früher hat 1 Trade sogar genügt).