Zitat
Original geschrieben von SuperSucher
Wenn der Anbieter den Dienst gar nicht mehr unterstützt, müssten die Codes ja eigentlich nochmal nutzbar sein. Sind sie allerdings anscheinend nicht
So sieht es aus. Rechtlich ist die Sache im entscheidenden Punkt, nämlich dass die Geschädigten in voller Summe wieder entschädigt werden müssen, klar wie Kloßbrühe. Zwei Fragen, die sich stellen, sind:
1. Von wem müssen sie entschädigt werden? Antwort: Von dem, der die "Kohle eingesackt" hat, sprich: Wenn Talkline aufgrund der Einlösung der Codes von Vodafone den entsprechenden Gegenwert erhalten hat, was ich stark vermute, da die Codes ja eben entwertet sind, von Talkline, ansonsten von Vodafone.
2. Wie lassen sich die Ansprüche durchsetzen? Antwort: Notfalls mit Rechtsmitteln, aber ich hoffe, dass genügend Publicity, etwa von Teltarif, genügt.
Timba69: Du übersiehst bei deiner "interessanten" Argumentation leider den entscheidenden Punkt: Die Aufladung wurde ja vom Telefoncomputer bestätigt. Bei der Abschaltung des Verfahrens im April (nach meiner Kenntnis ohne darüber die Kunden in irgendeiner Weise zu informieren) hätten Talkline/Vodafone zwingend dafür sorgen müssen, dass auch das Buchungssystem bei Verwendung einer Talkline-Karte deaktiviert wird bzw. in dem Fall die Buchung - inkl. Entwertung - fehlschlägt. Da dies versäumt wurde, trifft den Kunden keinerlei Schuld.
Mal ein "Offline"-Beispiel: Wenn eine Bank bei einem Geldausgabeautomaten die Unterstützung von VISA-Karten abschafft, ist es rechtlich nicht erlaubt, bei Verwendung einer VISA-Karte trotzdem Geld abzubuchen, es aber dem Kunden nicht auszuzahlen - selbst dann nicht, wenn am Automaten groß "Keine VISA-Karten" steht. In dem Fall hat der Automat den Dienst zu verweigern, nicht mehr und nicht weniger. Bei dem Callnow-Problem verhält es sich exakt genauso.