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Re: Re: Re: Re: Re: Re: DAB-Bank
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Original geschrieben von prämienjäger
Mitarbeiter am Telefon erzählen doch häufig den größten Mist. Da würde ich schon lieber dem geschriebenen Wort vertrauen.
Eben deshalb habe ich ja auch per E-Mail angefragt, Antwort steht noch aus.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die telefonische Auskunft korrekt ist, denn eine Nichtkombinierbarkeit macht wie gesagt keinen Sinn - damit wäre die Kundenwerbung ja faktisch abgeschafft, und sie könnten sie von der Website nehmen.
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Re: AMV Parkdepot
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Original geschrieben von blaumann11
Die Frage wird sein, wie die aktuellen Konditionen sind
Also wenn die Frist 16.12. noch aktuell ist, gibt es derzeit "gar keine" Konditionen, da ja erst im neuen Jahr (ggf. zum 01.01.) ein überarbeitetes Angebot aufgelegt wird.
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Original geschrieben von Bruderhertz
zudem hat er den antrag erst heute erstellt.. man sollte doch annehmen
dass das systemseitig gar nicht mehr möglich wäre wenn die deadline tatsächlich
16.12 ist :confused:
Doch, das ist ein strohdoofes PDF-Formular. 
Aber kann natürlich wirklich sein, dass die Frist verlängert wurde - das hoffe ich jedenfalls für dich...
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy
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Original geschrieben von sparfux
Allerdings glaube ich, das muss jeder für sich selber entscheiden, wie er das handhabt.
Klar muss jeder selbst entscheiden, ob er Steuern hinterzieht, also zum Verbrecher wird, oder nicht - das nimmt einem keiner ab.
Für Selbständigkeit gibt es jedenfalls - sehr eng gefasste - Kriterien, man muss schon viel eher ein Gewerbe anmelden als manche vielleicht denken. Auf die Höhe der Einnahmen kommt es dabei übrigens überhaupt nicht(!) an, das ist keines der Kriterien.
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Ich gehe davon aus, dass nach wie vor das gilt, was mein Berater gesagt hat: Deadline 16.12., aber im nächsten Jahr wird es ein neues Angebot mit noch unbekannten Konditionen geben.
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Re: Re: Re: Re: DAB-Bank
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Original geschrieben von Louvain
Wer die neuen DAB-Neukundenaktionen nutzen will, darf sich allerdings nicht über KwK werben lassen. Dies ist im "Kleingedruckten" der Aktionsbeschreibung explizit ausgeschlossen. Somit dürfte die Frage aktuell eher akademischer Natur sein, denn welcher DAB-Neukunde ist bereit zu Gunsten des Werbers auf die diversen Vorteile zu verzichten?
Und eben das ist offenbar ein Riesen-Missverständnis: Eine Kombination sei sehr wohl mit der Freundschaftswerbung möglich - etwas anderes wäre auch schlecht möglich, da die DAB Bank derzeit ausschließlich diese drei Neukundenpakete anbietet und die Kundenwerbung in dem Fall ja gar nicht mehr genutzt werden könnte.
Nein, mit diesem i.d.T. missverständlichen Passus ist laut meiner telefonischen Nachfrage bei der DAB Bank gemeint, dass man, wenn man jemanden wirbt dadurch nicht in den Genuss eines dieser Pakete kommt.
Sicherheitshalber werde ich mir das aber gleich noch mal per E-Mail bestätigen lassen.
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Re: Re: DAB-Bank
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Original geschrieben von tkleyman
Für alle, die jemanden werben wollen und mit Tankgutscheinen nichts anfangen können bzw. lieber etwas günstiger bei einer Freien als bei Aral tanken wollen: Wenn man als Prämie den 50 € Sparplan auswählt, erhält man 50 € aufs Konto gutgeschrieben. Die kann man dann direkt aufs Zinskonto umbuchen oder aufs Referenzkonto überweisen. Ein Sparplan muss nicht eingerichtet werden. Die Sparplan-Prämie ist also genausogut wie Bargeld.
Weißt du (oder ein anderer), ob das immer noch so ist?
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy
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Original geschrieben von Stuermer
Ernsthaft : Groß prüfen wird & will das keiner - aber bei einer extra betriebenen Homepage ist die Wahrscheinlichkeit dennoch natürlich weitaus höher als bei den eher dezenten PN-Werbungen hier.
Also mir geht es schlichtweg um Recht und Gesetz. Ob es geprüft wird, ist eine andere Sache (die mich als ehrlicher Bürger schlichtweg nicht interessiert), aber wenn man in gewerblichem Stil Kunden wirbt, wird man die Einnahmen versteuern müssen.
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy
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Original geschrieben von sparfux
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: 
Nein, es geht um eine Aussage gegen Ende seines Textes. Dennach müssten Werber Kundenwerbeprämien generell nicht versteuern, und das stimmt m.W. einfach nicht.
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Original geschrieben von punchcutter
Doch das passt durchaus zusammen:
"im gewerblichen Stil" bzw. erwerbsmäßig setzt einerseits forlaufende Betätigung und andererseits Gewinnerzielungsabsicht voraus
Falls beide Tatbestände gegeben sind, besteht in der Theorie tatsächlich Steuerpflicht,
Na also.
(Und nein, es besteht kein Zweifel, dass in diesem Fall beide "Tatbestände" gegeben sind.)