ZitatOriginal geschrieben von Janny18
Hauptsache die schicken die bestellten auch alle raus...
Davon gehe ich aus.
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ZitatOriginal geschrieben von Janny18
Hauptsache die schicken die bestellten auch alle raus...
Davon gehe ich aus.
ZitatOriginal geschrieben von hundehütte
Bei Blumenstrauß ist ein direkter Zusammenhang zum Buch nicht geben.
Klar besteht ein direkter Zusammenhang zum Buch.
Bei diesem Artikel ist das Buch in jedem Fall dabei, und bekanntlich ist die Buchpreisbindung sehr strikt. Irgendwelche Ausflüchte, dass noch eine andere Ware beiliegt oder es sich um einen Blumenhändler handelt, lässt ganz sicher kein deutsches Gericht gelten - schon deshalb nicht, weil dann jeder einem Buch einen 10-Cent-Artikel beilegen und sich damit von der Buchpreisbindung befreien könnte. Nein, Fakt ist, dass "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes" der Buchpreisbindung unterliegt und gewerbsmäßig für 24,90 Euro verkauft werden muss. In diesem Fall wurde es aber auf "Wunsch" des Bestellers für 19,90 Euro verkauft (falls man den Strauß nicht mit 0,00 Euro herausrechnet, sogar für noch weniger), so dass ein klarer Verstoß gegen die Buchpreisbindung vorliegt. Das lässt sich einfach nicht wegdiskutieren, glaub's mir. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von hundehütte
Ich würde auch sagen, dass es hier wohl kein Problem mit der Preisbindung geben wird.
Dass ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung besteht, ist jedenfalls sicher, siehe u.a. http://www.heise.de/newsticker/meldung/49290 - Zitat: "Dabei mache es keinen Unterschied, ob der Buchhändler das Buch zu einem niedrigeren Betrag verkauft oder den Gutschein von dem gebundenen Verkaufspreis abzieht.", und eben letzteres liegt in diesem Fall vor.
Die Frage ist aber, ob sich ein Konkurrent wegen dieser einen Sache die Mühe macht, Blume2000 abzumahnen. Glaube kaum, dass die jetzt unter die Buchhändler gehen wollen...
Hab bei Alice angefragt: Sie können keine Angaben zum Zeitpunkt machen. Schade.
ZitatOriginal geschrieben von DeusExMachina
Ja, schon Anfang des Monats, so um den 6. herum.
Interessant, ich kenne nicht einen, der den Gutschein bereits bekommen hat, weiß daher nicht, was ich davon halten soll.
ZitatOriginal geschrieben von Settler
Doch nicht ausverkauft
Genauer gesagt: Nicht mehr...
ZitatOriginal geschrieben von Settler
Aja danke, leider steht da eben, dass die Aktion nicht für Bücher gilt
Nicht nur den Anfang lesen, die Tipps zu Harry Potter kommen doch weiter unten. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Settler
, und nen Strauß gibts auch nicht dazu
Das ist allerdings wahr... Den kann man sich aber auch separat kaufen, immerhin spart man für das Buch mind. 20 Euro.
ZitatOriginal geschrieben von Settler
Leider ausverkauft
Und vermutlich eher nicht wegen des Andrangs. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Settler
Gibts es woanders so eine ähnliche Aktion?
Da die Mods derzeit bei möglicher Werbung sehr penibel sind, habe ich dir eine PM geschrieben.
ZitatOriginal geschrieben von Janny18
Natürlich dürfen die weniger berechnen, denn bei Amazon kann man doch auch Gutscheine benutzen, das hat doch hier nichts mit der Preisbindung zu tun wenn man n Gutschein benutzt!
Nein, es muss eine Gegenleistung vorliegen. Bei Amazon kann man Bücher nur mit Geschenkgutscheinen erwerben (die wurden irgendwann und von wem auch immer gegen Geld gekauft) oder mit speziellen Aktionsgutscheinen, die gegen eine Gegenleistung (v.a. eine Buchumfrage) abgegeben wurden. Bei letzterem ist Amazon übrigens einzigartig - m.W. macht so was kein andere Buchhändler, d.h. dort sind Bücher bei Aktionsgutscheinen generell ausgeschlossen.
Der Blume2000-Gutschein kann dagegen ohne Gegenleistung genutzt werden, er ist universell und frei verfügbar.
ZitatOriginal geschrieben von mager-man
...frage mich nur ob das wirklich klappen wird.
Für den Nutzer ist es jedenfalls risikolos - mehr berechnen als 19,90 Euro dürfen sie dem Kunden nachträglich nicht. (Weniger als 24,90 Euro eigentlich auch nicht, wegen der Buchpreisbindung, aber vielleicht kriegt es kein Konkurrent mit
). Kann höchstens sein, dass die Bestellung storniert wird und bereits abgebuchte Beträge wieder zurücküberwiesen werden, denke ich aber eher nicht.