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Re: TG-Zinsen
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Original geschrieben von cestec
VW-/Audibank hat fuer Neukunden von 1.25% auf 1.10% gesenkt - das nenne ich mal Glueck gehabt, gerade noch vorher eroeffnet.
Klappt uebrivens, wenn .an laenger als ein Jahr dort kein Konto hatte, aber innerhalb von drei Jahren ohne Postident, aber man ist "Neukunde" :top:
Jetzt aber nicht mehr - den Aktionszinssatz erhält man nur noch, wenn man noch nie ein Tagesgeldkonto bei VW/Audi Bank hatte.
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Original geschrieben von zardi77
Haha, ne, schlimm sicher nicht
Für mich schon, weil ich in dieser Frage selbst eigentlich peinlichst auf die richtige Begrifflichkeit achte. 
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Original geschrieben von zardi77
Freigrenze
Stimmt, schlimmer Fauxpas, wird gleich geändert. Danke für den Hinweis.
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Aufgrund der Günstigerprüfung sehe ich allerdings ohnehin kein "finanzielles" Problem in dieser Vorgehensweise, d.h. die Steuerlast ist in jedem Fall maximal so hoch als wenn man solche Prämien als "Sonstige Einkünfte" versteuert. Eine Ausnahme gibt es, nämlich wenn man die Freigrenze der "Sonstigen Einkünfte" nicht überschreiten würde, bei der Abgeltungssteuer jedoch mehr als 801 bzw. 1602 Euro versteuern muss, aber ich denke, solche User werden sich hier kaum finden. 
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Original geschrieben von Goyale
Entscheidend ist, mit welcher Frist Wüstenrot das Konto (genauer: die Karte zum Konto) fristgemäß kündigen kann. Ich würde ohne nähere Prüfung mal vermuten, dass das fristgemäß nicht mehr als 6 Wochen sind.
Dann wäre es rechtmäßig, wenn ab 01.08. auch für Bestandskunden neue Konditionen gelten.
Ob das Wüstenrot so umsetzt, oder eine Schonfrist gewährt, kann Dir Wüstenrot sicherlich als Antwort auf eine _schriftliche_ Anfrage mitteilen.
Danke. Die Karte ist mir nicht wichtig, daher werde ich sie einfach kündigen.
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Re: Re: Wüstenrot verschlechtet seine Kartenkonditionen ab Juni
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Original geschrieben von danchel
Gilt das auch für Bestandskunden?
Ja, wurde heute über die Änderung per Post informiert.
Wobei ich mich eines frage: Ich bin derzeit im beitragsfreien ersten Jahr. Die Änderungen für Bestandskunden gelten ab 01.08. - ich würde das so interpretieren, dass der Rest des beitragsfreien Jahres mit der Änderung wegfällt, die Karte ab 01.08. also kostet? Wie seht ihr das (den Brief wird ja sicherlich jeder bekommen haben)?
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Ich hatte noch nie eine Xetra Data Card, siehe https://www.conrad.de/de/xtra-…lat-micro-sim-423350.html
Weiß jemand, ob auch dessen Startguthaben problemlos auszahlbar ist?
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Original geschrieben von Louvain
Das wäre in der Tat eine sehr trickreiche Definition von Consors, da sie dann keine Prämie ausschütten müssten. 
Nahezu alle klassischen Fonds, die es früher nur über die KAG zu kaufen gab, sind mittlerweile auch börslich handelbar.
Ich glaube jedoch nicht, dass Consors seine Kunden derart auf den Arm nehmen will/wird.
Und eben deshalb gehe ich davon aus, dass für sämtliche Fonds, die sich (auch) über die Kapitalgesellschaft kaufen und verkaufen lassen, die Prämie gewährt wird. (Unter uns gesagt: Ich halte es für gut möglich, dass diese ETF- und Geldmarktfonds-Klausel sogar nur auf dem Papier besteht, eben vor allem wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten. Aber ich riskiere bestimmt nicht, das herauszufinden...).
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Louvain: Guck dir mal IE00BP9F2J32 an.
Das ist laut Fondsgesellschaft ein ETF (ohne "ETF" in der WKN), der aber aktiv gemanagt ist und sich auf Wunsch auch über die Fondsgesellschaft handeln lässt.
Ernstgemeinte Frage an dich: Was macht diesen Fonds zu einem ETF? Oder anders gefragt: Warum werden andere Fonds, auf die ALL DAS auch zutrifft, NICHT als ETF kategorisiert? Gibt es also für einen ETF ein Kriterium, das ich übersehe? Für mich sind die Übergänge schlichtweg fließend.
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Original geschrieben von Louvain
Du nimmst offensichtlich die Abkürzungsbedeutung ETF zu wörtlich. Als diese anfangs exotische neue Anlageklasse eingeführt wurden, gab es keine Handel von Fonds an der Börse, so dass die Abkürzung ETF für börsengehandelte Fonds Sinn machte. Heutzutage wird auch nahezu jeder "klassische" Fonds an der Börse gehandelt, ebenso werden heute auch etliche ETFs außerbörslich gehandelt. Da wir nicht wissen, welche Kriterien Consors anlegt, um zu entscheiden, welcher Fonds ein ETF ist (und damit nicht bei der Aktion berücksichtigt wird), würde ich nicht unbedingt einen Fonds übertragen, der von einer KAG herausgegeben wird, die ausschließlich ETFs emittiert, und schon in seinem Namen und seiner WKN die Zugehörigkeit zur Anlageklasse ETF jedermann unter die Nase reibt.
Nun gut, ich vermute es umgekehrt: Entscheidend dürfte einzig und allein sein, ob sich der Fonds über die Börse oder über die Fondsgesellschaft handeln lässt. Wenn ersteres der Fall ist, ist der Fonds nicht aktionsberechtigt, in letzterem Fall ist er es (sofern er kein Geldmarktfonds ist). Die Frage ist, was passiert, wenn der Fonds sowohl über die Börse als auch über die Fondsgesellschaft gehandelt werden kann. Dass dagegen die WKN eine Rolle spielt, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.