Zitat
Man kann erst gar nicht erkennen was du willst...
Original geschrieben von kball
Eigentlich primär den aufmerksamen Leser darauf hinweisen das selbst bei prepaid Mahngebühren anfallen können
Warum sollte bei Prepaid keine Mahngebühren anfallen?
Zitat
Zitat:schreib simyo, dass DU es nicht bestellt hast.
Original geschrieben von kball
kann nicht lügen und wegen einen Euro erst recht nicht
Weiter oben schreibst Du:
ZitatOriginal geschrieben von kball
vielleicht hat auch jemand anderes die Karte auf meinen Namen bestellt
also wenn ich jemanden ärgern will weiss ich künftig wie....
Warum ist es eine Lüge, wenn Du sie nicht bestellt hast?
Du widersprichst Dir hier selber - entweder Du hast sie bestellt, dann solltest Du sie auch zahlen. Oder Du hast sie nicht bestellt, dann ist es keine Lüge.
Ganz allgemein zu Mahnen und Gericht.
So lange es bei normalen Mahnungen bleibt, ist es noch ganz ok. Sobald ihr aber einen gelben Brief bekommt (Mahnbescheid als Postzustellungsurkunde), dann unbedingt schriftlich widersprechen. Wenn nicht, kann man euch einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken und er darf pfänden und das ist vollkommen legal. Dann musst ihr erst einmal beweisen, dass da irgend etwas nicht richtig war (bedeutet Stress, Arbeit und Kosten). Das war offtopic und jetzt zurück zum Thema.