Mach mich nicht von der Seite an, ja? Und nun zu deinen geistigen Ergüssen:
ZitatOriginal geschrieben von naddel81 dein verständnis reicht leider nicht weit genug! denn die kündigung wird erst zum 1.1. wieder wirksam! das 1. belieferungsjahr ist bezahlt und basta! du kündigst nicht innerhalb des ersten jahres, sondern NACH ablauf der MVLZ!!!
Mmh, richtig, die Kündigung wird zum 01.01. wirksam und man hat dann Anspruch bzw. Recht auf den Bonus. Hatte mich zu sehr auf den 31.12. versteift.
ZitatOriginal geschrieben von naddel81 wieder falsch! es gibt durchaus auch quartalstarife! bitte erst informieren, dann posten!
Was du meinst, sind Tarife auch mit 12-monatiger MVLZ mit quartalsweiser Zahlung. Ich sprach von der MVLZ. Andere Tarife konnte ich nicht finden.
ZitatOriginal geschrieben von naddel81 und ein letztes mal für heute abend: hör bitte auf mit ungesundem halbwissen rumzublubbern. natürlich ist das gerichtlich nicht durchsetzbar, aber soweit hat es noch KEIN anbieter kommen lassen, weil sie wissen, dass sie da hinten runterfallen. neulich hab ich "versehentlich" mitgefilmt wie jemand vor meiner haustür einen anderen wagen angeditsch hat und dann abgehauen ist. was denkst du, wie schnell die bullen den dank videoaufnahme ausfindig gemacht hatten?!?! niemand sagt bei solch erdrückendem beweismaterial:"ups, das darf ich leider nicht verwenden!" also: theorie und praxis sind 2 verschiedene dinge!
Mein Halbwissen? Du sagst, dass ich Halbwissen besitze, und gestehst 3 Wörter später ein, dass es sowieso nicht durchsetzbar wäre (wie von mir vorher gesagt)? Und das es illegal, strafbar, ist, lässt du untergehen. Und es besteht ein Unterschied zwischen der Videoaufnahme einer Szene, die durchaus "zufällig" aufgenommen wird, und einem gezielten Aufnehmen (ob Video oder Audio) einer einzelnen Person, ohne, dass diese es weiß.