Beiträge von vodafrank

    Zitat

    Original geschrieben von mo12
    Gilt wohl nur für Kunden, die bereits noch nichts beauftragt haben, oder? Bin Neukunde und der Anschlusstermin ist am 06.11. Bzgl. GG-Befreiung ist dann wohl nichts mehr?


    Wenn du bei Sotel abgeschlossen hast, nicht. :D
    Onlineabschlüsse oder telefonische kannst du mindestens 14 Tage nach Widerrufsbelehrung widerrufen. Bei der Neubuchung kannst du dann in den Genuss der "strenggeheimen" Konditionen kommen.

    Habe heute ein paar mal bei Vodafone wegen Störungen bzgl. meiner MultiCard angerufen.
    Der Hotliner hat mich gefragt, mit welcher der beiden SIMs ich momentan mit ihm telefoniere. Ich daraufhin: mit der 2ten. Er widerum: Sie haben also das Siemens ME45 am Ohr. :eek: [ohne Worte]
    Das Gerät habe ich vor 3 Jahren bei Siemens gegen mein defektes austauschen lassen. Von Vodafone stammte keines davon. Woher zum Geier wissen die, mit was für einem Handy ich telefoniere? Wenn es ein Vodafone Gerät wäre, könnte ich es mir ja erklären, aber mein freies altes Siemens wurde nie irgendwo registriert.

    :top: Deine Probleme möchte ich haben. :rolleyes:
    Es handelt sich hierbei um eine komplett offzielle Meldung. Und wir leben nicht in China. Was kann ich dafür, wenn dir nun deine Kunden abspringen. Ist eh jeder selbst schuld, der bei dir bestellt. (Telefonische Bestellungen kosten 5€ Aufpreis, etc.)
    Ein Forum ist da, um den mündigen Verbraucher zu informieren und nicht, um Geldhaien wie dir den Porsche zu finanzieren.
    Was spricht dagegen, sein Widerrufsrecht aufgrund erhöhter Markttransparenz zu gebrauchen? Verklagst du jetzt auch Arcor, weil sie bundesweit mit ihren günstigen Preisen die Kunden anlocken und somit nicht bei dir kaufen, weil du nur rosa bist?


    P.S.: Warum sollte ich ins VPP? T-Home ist nicht o2.

    Zitat

    Original geschrieben von Basito
    Na den Paragraphen möchte ich gerne mal wissen :rolleyes:]


    Bitte:


    Kenntnisnahme- und Verpflichtungserklärung zur Erhebung der Endgeräteseriennummer und zur Übermittlung an O2.


    1.1 Hiermit bestätige ich im Namen der als Vertriebspartner genannten Firma, dass dieser Firma die geänderten regulatorischen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Bezug auf IMEI-Erfassung und IMEI-Übermittlung bekannt sind, wie folgt: Ab 1. Januar 2008 wurde auf europäischer Ebene vom Gesetzgeber die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt. O2 ist ab 1. Januar 2008 nach den neuen gesetzlichen Regelungen unter anderem verpflichtet, sicherzustellen, dass in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss demselben Endkunden auch ein Mobilfunkgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes abhängig vom Zeitpunkt seiner Bereitstellung/Übergabe - im Zusammenhang mit einer Aktivierung erhoben, der jeweiligen Aktivierungsvereinbarung zugeordnet und gespeichert wird. Als Aktivierungsvereinbarung im Sinne dieser Zusatzvereinbarung gelten auch Vertragsverlängerungen.
    Weiterhin bestätige ich hiermit im Namen der als Vertriebspartner genannten Firma, dass, um den geänderten regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen, daher folgende Vorgehensweisen eingehalten werden:
    Wird zusammen mit einem Mobilfunkvertrag oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss des Mobilfunkvertrages demselben Endkunden ein Mobilfunkgerät überlassen, ist der Vertriebspartner verpflichtet,
    a) im Zusammenhang mit der Aktivierung des Mobilfunkvertrages die Endgeräteseriennummer des Mobilfunkgerätes (nachfolgend »IMEI«) - abhängig vom Zeitpunkt seiner Bereitstellung/ Übergabe - zu erfassen,
    b) dem jeweiligen Mobilfunkvertrag zuzuordnen und
    c) umgehend an O2 zu übermitteln.
    Der Vertriebspartner hat auch die ihm nachgeordneten Untervertriebspartner entsprechend den Regelungen dieser Zusatzvereinbarung zu verpflichten.
    1.2 Die Verpflichtung zur Erhebung, Zuordnung und Übermittlung der IMEI eines Endgerätes, welches einem Endkunden zu einem Mobilfunkvertrag der O2 überlassen wird, gilt nicht für den Verkauf von Prepaid-Produkten, bei denen eine durch O2 implementierte feste Zuordnung zwischen SIM-Karte und Endgerät besteht (Prepaid-Bundles). Für den Fall, dass die feste Zuordnung seitens des Vertriebspartners oder in sonstiger Weise aufgehoben wird, lebt die Verpflichtung zur Erhebung und Übermittlung der IMEI wieder auf.