Beiträge von vodafrank
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haha Tarif wird leider nicht angezeigt daher im Moment bei ihm nicht möglich.
Nur weil der Tarif bei dir nicht angezeigt wird heißt das nicht dass er bei mir nicht angezeigt wird. Wir nutzen zwar dieselben Systeme, jedoch mit unterschiedlichen Händlerprofilen.
Wäre es eigentlich möglich bei einer VVL mit einem Free S von 2016 Napster oder sonst irgendwelche Goodies hinzuzubuchen? Eher nicht, oder?
Napster geht immer bei allen nicht-2018er Tarifen. Ansonsten ist bei den 2016er Tarifen auch die Schweiz noch mit 1GB gratis zubuchbar.
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was aktuell ganz interessant ist man kann im Moment keinen VVL von einem Free S (2016) in den selben Tarif druchführen. Mal schauen ob das so bleibt. Kunde zahlt dafür aktuell 6,49€
Soll ich den Vertrag des Kunden in denselben Tarif verlängern?
Gerade eben den Free S (2016) einer Kundin von 7,49€ auf 5,49€ verlängert. :top: -
[USER="57024"]Action Andy[/USER] So sieht es aus. Damit ich dir weiterhelfen kann müsstest du dich bitte telefonisch mit mir in Verbindung setzen. Du erreichst mich unter der in meiner Signatur genannten Rufnummer.
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an einer weiteren Multicard leider nicht.
LTE sollte eigentlich an allen Karten wieder anliegen. Allerdings kann es sein dass das nur für die 2018er Free Tarife gilt, wohingegen du wohl noch einen 2017er Free Tarif hast.ZitatTrotzdem sind das meiner Meinung nach gut investierte 3€ wenn man sich in einem Gebiet aufhält wo der 3 GB ziemlich mau ist.
Finde ich auch. Zumal sich die 1GB Option bei einem meiner Testkunden - weshalb auch immer - bereits direkt zum Folgetag der Buchung wieder hat abbestellen lassen, wodurch die Option auch nur anteilig mit ein paar Cent berechnet, das 1GB Datenvolumen sowie LTE aber komplett zur Verfügung gestellt wurde. -
[USER="105685"]vodafrank[/USER] ich würde den vertrag meiner tochter verlängern... leider ist dein pn fach voll und per whatsapp erreiche ich dich nicht....
p.s. ich ruf an

Ja mach das. WhatsApp Support ist momentan leider nur Samstags möglich da ich während der Woche bereits mit dem telefonischen Support zu 100% ausgelastet bin.
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Das ist und bleibt völliger Unfug! §46 Abs. 8 TKG räumt lediglich dann ein außerordentliches Kündigungsrecht ein - und das auch nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats -, wenn der Anbieter die vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten kann.Und was genau ist daran nun Blödsinn? Du schreibst es doch selbt: "wenn derr Anbieter die vetragliche Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten kann". Daher sucht man sich zweckdienlicher Weise am sinnvollsten eine gewünschte Wohnadresse just dort wo der bisherige Anbieter die gebuchte Leistung nicht oder nur in vermindertem Umfang anbieten kann. Dank der von den Anbieter selbst bereitsgestellten Verfühgbarkeitschecks samt grafischer Verfügbarkeitskarten ist die Suche eines neuen Wohnortes eine Sache von nur wenigen Minuten. Und 3 Monte Kündigungsfrist sind immernoch besser als schlimmstenfalls 23,5 Monate Restlaufzeit.
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So, auch diesen Abrechnungsmonat lässt sich das Phänomen aus dem letzten Abrechnungsmonat wieder reproduzieren: Die Zubuchung einer beliebigen Speed-Option (z.B. jener mit 1GB für 2,99€ als die kleinste der Verfügbaren) lässt sich LTE dauerhaft für den laufenden Abrechnungszyklus wieder herzaubern, selbst wenn das neu hinzugebuchte Volumen auch verbraucht wurde. Der LTE Cuttoff erfolgt dann also erst wieder im zukünftgen Rechnungszyklus nach Aufbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens und man kann das Spielchen erneut betreiben. Eine vorherige Wiederabbestellung der gebuchten Speed-Option natürlich vorausgesetzt, ansonsten müsste eine andere Speed Option gebucht werden.
Den Preispunkt von 2,99€ für wieder LTE sowie zusätzlich 1GB halte ich für ein faires Angebot. Witziger Weise ließ sich im betreffenden Fall die Speed-Option sogar nicht erst zum Ende des kommenden Abrechnungszyklus abbestellen (so wie es im Kundencenter dargestellt wird) sondern war schon am Folgetag der Abbestellung aus dem Kundencenter verschwunden. Insofern wurde die Option daher nur anteilig in Rechnung gestellt.
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Wo hast Du den Unfug her?
Der Unfug ist gesetzlich so festgelegt. Ein DSL Anbieter kann den Kunden bei (durch Meldebescheinigung) nachgewiesenem Umzug unter Wahrung entsprecheder Kündigungsfristen nicht länger als dem Ummeldedatum an den DSL Vertrag binden. Ansonsten wäre ja auch ein Mitumzug des DSL Anschlusses erforlderlich, was vom Kunden nicht abverlangt werden kann. Diese Regelung ist prinzipiell auch sehr sinnvoll denn an einem anderen Wohnort ist womögich gar nicht mehr dieselbe Anschlusstechnologie verfügbar oder auch bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters/einer anderen Technologie vorhanden.
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Wohnsitzwechsel bei der Stadt/Gemeinde beantragen und den Nachweis an den Anbieter schicken, dann kommt man sofort aus dem Vertrag raus. Danach kann man sich wieder zurückummelden.