Beiträge von prengel

    Zitat

    Original geschrieben von bernd02
    Wann wurde die Kündigung abgeschickt?
    Entscheidend ist wann sie bei Debitel eingetroffen ist bzw. vorgelegen hat.


    Er hat am 30.12.2008 per Email gekündigt. Der 31.12.2008 war ein normaler Arbeitstag, also kein Feiertag.


    Aufgrund dieser Kündigung erhielt er eine Bestätigung, dass der Vertrag zum 31.03.2010 gekündigt sei.

    Ich kann euch beiden leider nicht zustimmen:


    Der von Metzger80 genannte § 309 BGB trägt hier nicht, da dies ja gerade eine Schutzvorschrift zugunsten des Vertragspartners des Verwenders darstellt. Demnach wäre die gesamte Laufzeit von Debitel unwirksam , da diese ja länger als 2 Jahre wäre, da Vertragsschluss am 02.03.2007 und Ende am 31.03.2009. Das wäre ja nicht schlecht für meinen Bekannten.


    Bei der von Bernd02 genannten Passage der AGB weise ich ausdrücklich darauf hin, dass da steht vor Ablauf der Grundlaufzeit. Die Grundlaufzeit läuft hier aber am 31.03.2009 ab, da mein Bekannter eine Kündigungsbestätigung erhielt, wonach der Vertrag zum 31.03.2010 enden werde.


    Also man muss sich schon entscheiden: Entweder läuft der Vertrag nach 2 Jahren zum 02.03.2009 ab, dann wäre die Kündigung verspätet oder der Vertrag läuft immer zum Ende des Monats ab, dann wäre die Kündigung am 30.12.2008 noch rechtzeitig ausgesprochen.

    Ein Bekannter von mir hat Probleme mit Debitel wegen einer Kündigung seines Mobilfunkvertrages.


    Dieser schloss den Vertrag am 02.03.2007 und kündigte diesem am 30.12.2008 zum Ablauf der Mindestvertragsdauer. Nun erhielt er ein Bestätigungsschreiben, wonach der Vertrag zum 31.03.2010 gekündigt sei. :mad: :mad:


    Das kann doch wohl nicht sein!? Wenn Ablauf des Vertrages zum Monatsende ist, also zum 31.03. eines Jahres, dann war die Kündigung doch wohl fristgemäß! Richtig ist allenfalls, dass er den Termin 02.12. überschritten hatte, aber das ist doch wohl egal, oder?


    Wer weiß hier Bescheid? Die Problematik dürfte bekannt sein, dass Debitel und Konsorten einen Vertrag nicht exakt 24 Monate laufen lassen, sondern 24 Monate + die Tage zum Ende des letzten Tages des Monats.


    Gibt es hier auch schon Gerichtsurteile?

    Kann man denn bei debitel, wenn man einen Genion Tarif von o2 hat, nicht den Anrufmanager anrufen? Wenn ich nicht irre war die Nummer 1010 oder 1414.


    Ich habe jedenfalls einen original o2 Genion und kann mit diesen Nummern Einstellungen vornehmen.

    Wie sieht es denn mit dem Kosten-Check aus, wenn man sich online bei debitel einwählt. Kostet der nun Geld oder nicht?


    Ich habe dunkel in Erinnerung, dass debitel sowas anbietet und dafür Knete haben will. Falls ja, wie kann ich das deaktivieren? Ich will wirklich nur die 16 € GG monatlich blechen müssen.


    Weiß einer, wie ich Geld auf das debitel Kundenkonto überweisen kann? Wie lautet die Bankverbindung und was muss ich in den Betreff schreiben?


    Hat es eine Bewandnis, dass als letztes Zeichen nach der Rufnummer ein * steht?


    Sende ich also an 01729021111 oder an 01729021111*


    Was bedeutet der *?