Beiträge von shelter

    Warum startet man eine Rückabwicklung bei so einem Problem (und dann noch einem auftauchenden weiteren in Form des Retourenformulars, bzw. der Auswahl dabei) nicht mit einem Kundenservice-Kontakt? Und warum wendet man sich jetzt nicht an den Kundenservice, um das mit den 20 € zu klären? Zumindest lese ich davon hier nichts...

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das Problem wird sein, das zu beweisen.


    Der einzige, der in der Beweispflicht steht, ist zunächst der Händler. Denn der haftet, wie Jimmythebob schon geschrieben hat, wenn der Mangel bei Gefahrübergang schon vorhanden war. Selbst wenn der Mangel zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen ist. Um das ganze auf den Verbraucher abzuwälzen, reicht sicherlich nicht ein "sie haben es kaputt gemacht", da muss vielmehr in den ersten sechs Monaten der Nachweis erbracht werden, dass der Mangel durch den Verbraucher entstanden ist und eben nicht bereits vorhanden war.

    Und nicht zuletzt weil das so ist, klagen Händler gerne mal darüber, dass mit dem Widerrufsrecht missbrauch getrieben wird.


    Beispiel

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Und das ich nicht ganz falsch liege, im Gegensatz zu dir, zeigt dir schon die Mail des Händlers.
    Ich als Händler bzw. rechtlicher Vertreter würde es genauso machen.


    Ein anderes Vorgehen wäre für einen Händler auch reichlich blöd, wenn er versuchen will das Problem zu Lasten des Käufers und seinem Vorteil zu lösen.



    Zitat


    da er ein versiegeltes Gerät (weiter-)verkauft hat


    Liest sich in folgendem Beitrag vom TO anders:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5016798#post5016798



    Und davon ab: das man im Online-Handel immer Erstabnehmer ist und nur dann "versiegelte" Ware vorfindet, halte ich mal für ein Gerücht.

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Nein, ich habe auf Versand per DHL-Paket bestanden.
    Die gute Dame hat roundabout 600 Bewertungen, daher dürfte das schon klargehen.
    Mein Gefühl sagt mir eh: Das Gerät funktioniert einwandfrei.


    Wie sollte ich die Rückabwicklung denn sonst gestalten? Schließlich wird sie sich (nachvollziehbarerweise) auch nicht darauf einlassen, erst das Gerät zu schicken und dann das Geld zu erhalten. Würde ich ja auch nicht tun.


    -Andi-


    SIE will das Gerät zurückgeben und das Geld zurück, weil sie mit der erworbenen Ware nicht zufrieden ist. Also muss SIE in Vorleistung gehen, nicht Du. Kannst ja mal im Versandhandel nachfragen, ob es da erst das Geld zurückgibt und dann die Ware. Was, wenn Du feststellst, dass sie das Handy auf den Boden geschmissen hat, das Display einen Riss hat und zudem "der Empfang nicht mehr einwandfrei" ist? Dann hat sie das Geld und Du gar nichts mehr in der Hand.


    Dann halt "ich hab hier aber eine fiktive Tracking-Nummer" statt "oh das Päckchen ist aber abgeschickt". Wer will, findet Wege. ;)

    Find die drei Spiele in Ordnung - kurz bevor er voll durchzieht schaut er noch einmal in Richtung Skjelbreds Bein und nimmt meiner Meinung nach wissentlich die Verletzung in Kauf.


    Van der Vaart kann man da theoretisch sicherlich auch ein Spiel aufbrummen (praktisch eben wegen Tatsachenentscheidung nicht möglich). Dann würde ich jedoch auch ein Spiel für Kehl (was soll der Schubser? - Deeskalierend ist anders) und Weidenfeller (warum muss der bitte an der einmal mehr mit zur Rudelbildung beitragen und an der Mittellinie rumturnen?) sehen wollen. Einfach, weil das kein Stück vorbildlicher ist.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    . Auch, wenn es niemand so recht wahrhaben will: Die sich aus der Berichterstattung ergebenden "Forderungen" des Volkes üben unterschwellig einen nicht unerheblichen Druck auf Gerichte aus


    Deine Erfahrung als Richter sagt Dir das?