Beiträge von rmol

    ich wollte eine blau.de-Karte mit einigen Cent Restguthaben per Datenverkehr leer machen (zum Telefonieren oder simsen reichte es nicht mehr), nun weiß ich warum auch der Datenverkehr nicht mehr ging

    EVN


    Die Verfügung der Bundesnetzagentur datiert vom 23.04.2008. Gemäß Abschnitt III (Übergangsfrist) muss sie innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden, Congstar hat also noch etwas Zeit. Danach muss der EVN gemäß Abschnitt II (Form) Punkt 1 in Papierform oder gemäß Punkt 3 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, und zwar unentgeltlich.

    Zitat

    Original geschrieben von pepe1230
    Also bei prepaid brauche ich nicht unbedingt einen EVN. da kann ich ja nach dem Gespräch sofort meinen Kontostand abfragen. Alle wollen billig telefonieren und beschäftigen dann den Kundendienst - das kostet.


    wenn es wie bei blau.de vernünftig im online-Portal gemacht wird, ist der Kundendienst nicht gefordert. Wenn der EVN für den Kunden aber nicht abrufbar ist, muss er aber auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie.Brown
    Meine Überlegung wäre nun, denen die Pistole auf die Brust zu setzen und den Fall der Bundesnetzagentur zu schildern. Aber klar, dies hätte natürlich nur dann Erfolg, wenn es mehr geben würde, die mitmachen. ;)


    ich würde mitmachen

    Re: Re: Re: EVN


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie.Brown
    Ja, die E-Mail Adresse (Kundenservice@congstar.de) stimmt !
    Sie haben mir mitgeteilt, dass sie mir die Daten "einmalig zur Verfügung stellen wollen" ( was immer das heißen mag).


    Ich vermute mal, sie werden mir den EVN per Post zukommen lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von MaxMensch
    Ich habe jetzt auch mal einen EVN beantragt, mal sehen was draus wird.


    habt Ihr den einmaligen Papier- oder Mail-EVN bekommen? Mir wurde auf meine Anfrage mit Bezug auf die Bestimmung der Bundesnetzagentur folgendes mitgeteilt:



    Damit werde ich mich aber nicht abfinden, zumal die "Systemarbeiten" schon Monate dauern. Nach meinem Verständnis sind sie zur zeitnahen Bereitstellung verpflichtet.

    Zitat

    Original geschrieben von Goembl
    An welche Email Addresse habt ihr denn die Kündigung geschrieben? Als ich das Kontaktformular benutzt habe, wurde mir geantwortet, dass man nur per Brief oder Fax kündigen könne.


    Bei mir die gleiche Aussage, mit Verweis auf die AGB

    Re: EVN


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    *Wenn* wir das alle machen würden, wäre das teurer für congstar als endlich den Online-EVN einzuführen.


    Magst nicht mal eine Muster-E-Mail hier einstellen, am besten mit Verweis auf die Bestimmung der Bundesnetzagentur und so dass jeder nur noch Name/Adresse/Telefonnummer anpassen muss? ;)