Beiträge von rmol

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    Original geschrieben von Timba69
    Der Preis wäre mir egal, wenn ein Telegram sofort(!) ausgeliefert werden würde. Das ist nämlich der Sinn des Telegramms.

    Gibt es auch heute noch von telegrammdirekt.de, Zustellung innerhalb von 2h kostet 64,95€, und die haben auch Geburtsmotive.


    Nochmal: ich denke in dem BBC-Artikel geht es allein um den technischen Übertragungsweg (den man einem Telegramm aber sowieso nicht ansieht), nicht um die Zustellungsgeschwindigkeit, letztere ist nur eine Frage von Angebot und Nachfrage.

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Ich habe zwei unterschiedliche Varianten gelesen, einmal gilt man als Neukunde wenn man die letzten 6 Monate kein Postbankkonto hatte und einmal darf man noch nie ein Konto bei der Postbank gehabt haben, um dieses Angebot wahrnehmen zu können.

    Es stimmt das, was auf der Postbank-Seite steht. Wenn sich dort die Angaben widersprechen, dann kann das nur die Bank selber klarstellen.

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    Original geschrieben von Jannis71
    Darf ein Geldtransporter auf benutzungspflichtigen Radwegen halten? Ich darf jeden Tag um ein solches Fahrzeug rumfahren, da es immer nur gleichen Zeit am gleichen Ort auf dem Radweg steht obwohl 5 Meter weiter Parkplätze sind die immer frei sind. Gestern hab ich sie mal angesprochen, sie meinten als Geldtransporter hätten sie besondere Rechte und dürften da stehen. Kann ich mir kaum vorstellen. Hier steht ja wer wann besondere Rechte hat, demnach darf auf dem Radweg nur von Universaldienstleistern gehalten werden, wenn dies zur Leerung von Briefkästen unbedingt erforderlich ist und es keine anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe gibt. Von Geldtransporten steht dort nichts.

    Interessanter Link, ich sehe dort übrigens nicht mal was von einer Ausnahmegenehmigung für Radwege, sondern nur für Fußgängerzonen. Und es steht explizit da, dass solche Universaldienstleister ausnahmsweise auch auf der Straße in der zweiten Reihe halten dürfen.


    Mein Radfahrer-Alltag sieht anders aus. In der Innenstadt kann man keine 2km auf dem Radweg fahren, ohne dass der von einem normalen Lieferfahrzeug (also auch kein "Universaldienstleister" im Sinne der StVO) blockiert wird. Es scheint die Auffassung vorzuherrschen, dass man dort andere Verkehrsteilnehmer nicht stört.


    Zwei Extrembeispiele aus dem vergangenen Winter:
    1. LKW (!) fährt in entgegengesetzter Richtung (!) auf dem Radweg (durch besetzte Parkstreifen von der Straße getrennt) und nimmt dabei die Gesamtbreite des Radwegs ein (ja, solche breiten Radwege gibt es manchmal auch), um möglichst nahe an seine Lieferadresse zu gelangen - ich als Radfahrer durfte dann durch den 30cm hohen Schnee auf der Häuserseite, denn die Straßenseite war durch parkende Autos nicht zugänglich.
    2. Lieferwagen steht auf dem vom Schnee geräumten Abschnitt des Fußwegs (!) - Fußgänger hatten die Wahl zwischen den 0,5m hohen Schneehaufen daneben oder mussten auf die Straße ausweichen.


    Bringt es was, derartige Fahrzeuge, evtl. mit Fahrer, zu fotografieren und dann zur Anzeige zu bringen? Wenn ich das über das Polizei-Beispiel lese wohl eher nicht...

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    Original geschrieben von rabbe
    Richtig, der "Einzugsauftrag konnte nicht ausgeführt werden, weil Sie ein Sparkonto angegeben haben". 2011 und 2012 hat es problemlos geklappt. Der Auftrag wurde, nach Nachfrage beim FA, von Barclay mit obiger Begründung abgelehnt.

    Diese Begründung ist ja nunmal sachlich falsch.
    War das nun ein einmaliger Fehler, oder tatsächlich der Beginn der Behinderung von Lastschriften? Noch sehen die AGB ebensolche ja vor.

    Kann man auch alles entspannter sehen: wenn die U-Bahn voll ist, dann ist die Chance auf einen Sitzplatz sehr begrenzt - muss man deshalb unbedingt die Taktfrequenz erhöhen?
    Wenn eine Kindergruppe zusteigt, dann ist die Geräuschkulisse höher - gehört zur Gesellschaft und wem's nicht passt, der wechselt den Wagen oder das Verkehrsmittel.
    Und wenn eine Horde youtube-Kids zusteigt, ja dann gibt's eben Einschränkungen beim Datenverkehr. Geht aber auch wieder vorbei und man sollte sein persönliches Glück in der U-Bahn nicht von Datenverbindungsmöglichkeiten abhängig machen.
    Die primäre Aufgabe des Verkehrsmittels ist nun mal der schnelle und sichere Transport, darüber hinaus gehende Angebote wie Sitzplatz und Datenverbindung sind eben nur optional und nicht immer zu haben.


    Wenn der Betreiber Priorisierung beim Datenverkehr wollte, dann könnte er z.B. kostenpflichtiges WLAN anbieten, welches eben nicht in der "Flat" Monatskarte enthalten ist und proportional zum Traffic-Volumen berechnet wird. Von der mehrklassigen U-Bahn bzgl. der Sitzplätze ist man aber zumindest bei uns schon lange wieder weggekommen, und das aus gutem Grund.

    Lass es dir doch an eine französische Adresse senden, weiß nicht ob die überhaupt ins Ausland versenden und wenn dann sicher nur mit deftigen Versandkosten.


    Bin übrigens nicht sicher, dass es sich bei dem Gerät noch um das Huawei E5331 handelt - das kann nämlich 8 WLAN-fähige Geräte versorgen, während auf der Website was von 5 steht (könnte aber auch ein Fehler sein). Edit: demnach wirklich dieses Gerät


    Neu hingegen scheint die Möglichkeit, öffentliche Orange-Hotspots mitnutzen zu können.

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    le wifi d’Orange en illimité (disponible début juillet)