Zitat
Original geschrieben von Jannis71
Darf ein Geldtransporter auf benutzungspflichtigen Radwegen halten? Ich darf jeden Tag um ein solches Fahrzeug rumfahren, da es immer nur gleichen Zeit am gleichen Ort auf dem Radweg steht obwohl 5 Meter weiter Parkplätze sind die immer frei sind. Gestern hab ich sie mal angesprochen, sie meinten als Geldtransporter hätten sie besondere Rechte und dürften da stehen. Kann ich mir kaum vorstellen. Hier steht ja wer wann besondere Rechte hat, demnach darf auf dem Radweg nur von Universaldienstleistern gehalten werden, wenn dies zur Leerung von Briefkästen unbedingt erforderlich ist und es keine anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe gibt. Von Geldtransporten steht dort nichts.
Interessanter Link, ich sehe dort übrigens nicht mal was von einer Ausnahmegenehmigung für Radwege, sondern nur für Fußgängerzonen. Und es steht explizit da, dass solche Universaldienstleister ausnahmsweise auch auf der Straße in der zweiten Reihe halten dürfen.
Mein Radfahrer-Alltag sieht anders aus. In der Innenstadt kann man keine 2km auf dem Radweg fahren, ohne dass der von einem normalen Lieferfahrzeug (also auch kein "Universaldienstleister" im Sinne der StVO) blockiert wird. Es scheint die Auffassung vorzuherrschen, dass man dort andere Verkehrsteilnehmer nicht stört.
Zwei Extrembeispiele aus dem vergangenen Winter:
1. LKW (!) fährt in entgegengesetzter Richtung (!) auf dem Radweg (durch besetzte Parkstreifen von der Straße getrennt) und nimmt dabei die Gesamtbreite des Radwegs ein (ja, solche breiten Radwege gibt es manchmal auch), um möglichst nahe an seine Lieferadresse zu gelangen - ich als Radfahrer durfte dann durch den 30cm hohen Schnee auf der Häuserseite, denn die Straßenseite war durch parkende Autos nicht zugänglich.
2. Lieferwagen steht auf dem vom Schnee geräumten Abschnitt des Fußwegs (!) - Fußgänger hatten die Wahl zwischen den 0,5m hohen Schneehaufen daneben oder mussten auf die Straße ausweichen.
Bringt es was, derartige Fahrzeuge, evtl. mit Fahrer, zu fotografieren und dann zur Anzeige zu bringen? Wenn ich das über das Polizei-Beispiel lese wohl eher nicht...