Beiträge von rmol

    Targobank Pluspunkt-Karte und Visa payWave


    aus den FAQ:

    Zitat

    Sofern Sie bereits eine TARGOBANK Visa-Karte besitzen, erhalten Sie Ihre neue kontaktlose Visa-Karte in der Regel automatisch kurz vor Ablauf Ihrer bisherigen Kreditkarte. Die bisherigen Funktionen Ihrer Karte bleiben natürlich erhalten und die neue Funktion ist für Sie kostenfrei. Sofern Sie kürzlich eine neue Kreditkarte bei der TARGOBANK beantragt haben, wird sie in der Regel mit der Kontaktlos-Funktion ausgestattet sein. Sofern Sie bereits vor Ablauf Ihrer Kreditkarte eine Visa-Karte mit Kontaktlos-Funktion bestellen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    Demnach müsste auch jede erneuerte Pluspunkt-Karte (die für Neukunden nicht mehr erhältlich ist) mit der Visa payWave-Funktion ausgestattet sein.
    Kann das jemand bestätigen?


    Mich würde diesbezüglich interessieren, ob das Pluspunktkarte-Cashback dann auch für payWave-Zahlungen gilt - folgender Absatz der FAQ lässt das zumindest vermuten:

    Zitat

    Der einzige Unterschied zwischen einer kontaktlosen und einer regulären Visa-Karte besteht in der zusätzlichen Kontaktlos-Funktion der Kreditkarte, die eine Erweiterung der Funktionalität darstellt. Es entstehen dadurch keine Einschränkungen der bisherigen bekannten Funktionen Ihrer Visa-Karte.


    Sofern Sie den Konto-SMS-Service der TARGOBANK nutzen, beachten Sie bitte, dass bei Transaktionen unter 25,– EUR, die kontaktlos und ohne PIN-Eingabe erfolgen, kein SMS-Versand erfolgt. Diese Transaktionen werden Ihnen aber im Online-Banking und in der Kreditkartenabrechnung wie gewohnt angezeigt.

    Zitat

    Original geschrieben von brincki
    sobald ich das teil schriftlich habe, geht der widerspruch raus.

    Bei mir kam die Mitteilung schon Anfang März, imho müssten sie mittlerweile alle haben. Hast du überhaupt noch einen Altvertrag, oder evtl. doch schon einen neuen mit bereits neuen AGB?

    Sehr schön, ein Monat nach Bekanntgabe der AGB-Änderung kommt nun endlich die Diskussion darüber in Gange :top:
    Noch andere Meinungen hierzu, evtl. garniert mit Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen / AGB-Änderungen?


    Zitat

    Sofern Sie der Geltung der neuen Ziffer 7.1 nicht vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform widersprechen, gilt Ihre Zustimmung dazu als erteilt. Diese wird sodann Bestandteil des laufenden Vertrags und ist damit für die Vertragsbeziehung maßgeblich.
    Falls gewünscht, können Sie in Textform, gern per E-Mail an AGB@Talkline.de Widerspruch einlegen. Bitte geben Sie in diesem Fall "Widerspruch Ziffer 7.1 AGB" und Ihre Kundennummer an. Für die Einhaltung der Frist ist das rechtzeitige Absenden des Widerspruchs maßgeblich.

    Hat jemand schon auf diese (oder andere) Art Widerspruch eingelegt und wie war die Reaktion? Wie handhabt Talkline die Frage des Simkartenpfands nach erfolgtem Widerspruch?

    Zitat

    Original geschrieben von rudedy
    Rein rechtlich macht ein Widerspruch gegen die Änderungen der AGB aber trotzdem einen Sinn.
    Widerspricht man den Änderungen, gelten noch die alten AGBs, die ja vom LG Kiel für rechtswidrig erklärt wurden.
    Das heist nach Vertragsende darf Talkline die Pfandgebühr nicht berrechnen.

    Interessanter Standpunkt, den ich auch schon vernommen habe.
    Die Änderungen betreffen aber genau die vom Gericht bemängelten Punkte der AGB. Lehnt der Kunde nun die "Verbesserungen" ab, kann sich dann noch auf die rechtliche Unzulässigkeit der alten AGB berufen?


    speeny wieso nicht rechtskräftig, Talkline hat doch auch in zweiter Instanz verloren? Die Möglichkeit einer Sonderkündigung sehe ich aber auch nicht, Talkline wird sicher weiter die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen wollen.