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Per SMS kommt nur das Angebot. Buchen kannst du über http://g.o2.de/SORGLOS
Danke - aber für mich gilt bei Aufruf leider
Zitat
Die gewählte Option ist leider mit Ihrem Tarif nicht buchbar.
Immerhin wird man dort im Portal noch gesiezt, das ist schon fast eine Ausnahme 
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Aus meinem S Boost Plus (25GB noch nicht verlängerbar) mit Connect Funktion
Unlimited für 39,99€
+500GB für 29,99€
Per SMS +100GB für 9,99€
bei mir - ist aber anderer Tarif mit Connect - wird von diesen dreien nur der mittlere +500 GB in der App angeboten.
Wie soll die Buchung +100 GB für 9,99 erfolgen - ich vermute, von der betreffenden Karte soll eine SMS mit einem bestimmten Text (wenn ja, welchen Text genau?) versandt werden, und an welche Nummer?
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Im Endeffekt alles halt super teuer. Ich zahle quasi im Bereich von 10-20€ für DSL 250 mit TV, Flatrate, Mobilfunk Flatrate, 4 SIM Karten mit Allnet flat und jeweils 1 GB und nen Router wie die Fritzbox 7690 gibt's auch günstig dazu.
Das klang neulich noch ganz anders...
Ich gurke weiterhin mit O2 Free M 2017 mit 15 GB für 15€ minus 2,50€ Rabatt für 6 Monate rum und exakt 12,50€ konnten mir die Händler hier im Forum auch nur anbieten. Nicht sonderlich attraktiv
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bei mir geht es nun auch wieder störungsfrei, erstmalig seit gefühlt Wochen...
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Ist das nicht überall so?
Nein. Bei EU-Roaming müssen die Gespräche im jeweiligen EU-Inland (also z.B. Spanien bei Einbuchung in ein spanisches Netz) und ins Heimatland (also D) enthalten sein - häufig sind auch Gespräche in andere EU-Länder (z.B. F) inklusive.
Ich verstehe den von mir zitierten Absatz aus der FAQ so, dass im EU-Roaming Gespräche in alle EU-Länder inklusive sind.
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Ist mein Eindruck richtig, dass im Basic-Tarif für Sprachminuten außerhalb des Minutenpreises 9ct/min nur die beiden Optionen
Allnet 100 - 100 Minuten und SMS in alle dt. Netze
Allnet-Flat - Flat Minuten und SMS in alle dt. Netze
zur Verfügung stehen, und dass die tatsächlich nur für Gespräche/SMS in deutsche Netze gelten?
Damit wären solche Pakete bei einem EU-Roaming-Aufenthalt unbrauchbar.
Anderseits steht in den FAQ:
Zitat
Innerhalb der EU entfallen die zusätzlichen Roaminggebühren. Hier gelten die günstigen KAUFLAND MOBIL Tarife gleichermaßen im Inland wie bei der Mobilfunknutzung in der Länderzone 1. Sie können Ihr Datenvolumen und Ihre Inklusivminuten und SMS dann einfach innerhalb der EU mitnehmen.
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Auch mit eingehender Portierung der Festnetz-Nummer? Das scheint ihm ja wichtig zu sein...
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Ich meine mich zu erinnern dass o2 bei Prepaid-Karten mit EasyMoney-Option deren Kündigung per SMS durchgeführt hat
Mag sein, dass es auch das gegeben hat. Ich meine mich aber zu erinnern, dass die Kündigung in vielen Fällen (auch) schriftlich erfolgte. In den Fällen ging es jedoch häufig um sehr hohe Guthaben, was bei Netzclub-Verträgen hingegen kaum der Fall sein dürfte.
Und was speziell das hiesige Thema Netzclub betrifft - wer die Kündigung per SMS in Frage stellt (auf wieviel Prozent der derart Gekündigten mag das wohl zutreffen? Ich schätze, weniger als 5%), der könnte mit einer schriftlichen Kündigung belohnt werden...
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Interessant. Bisher bei den Alttarifen war die Frist alle 6 Monate, stand auch so in den Mails zur Erinnerung an die fällige Aufladung.
sensemunne Stimmt das denn überhaupt mit der behaupteten Nicht-Aufladung von 11 Monaten? So lange kannst den neuen Tarif ja noch gar nicht haben....
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Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei zu erwarten, dass ein Empfangsgerät nie drei Tage am Stück abgeschaltet sein könnte. Kein Gericht würde bei dieser Frage verbraucherunfreundlich entscheiden.
Es gibt Urteile, nach denen selbst der nachgewiesene Einwurf in einen Gemeinschaftsbriefkasten eines Mehrparteienhauses nicht als Möglichkeit der Kenntnisnahme bewertet wurde. Die Anforderungen an die Ersatzzustellung sind im Zweifelsfall sehr hoch.
Abgesehen davon würde es kein TK Anbieter in dieser Frage überhaupt zu einem Urteil kommen lassen. Die gängige Praxis der SMS Kündigungen wäre auf einen Schlag dahin.
Und Du bist dann auch so konsequent, die Dir "vorenthaltene Leistung" wegen nicht rechtswirksam zugestellter Kündigung gerichtlich einzufordern?