Beiträge von FRANKFURT

    Zum Übertrag steht hier ein T-Mobile Business S.
    Das interessante an diesem Tarif ist die HOME Option für 5.- € monatlich, mit der man eine BwHz ohne weitere Gesprächskosten einrichten kann. Die einzige Möglichkeit im T-Mobile Netz.


    Abholung ist im Raum 60385 möglich.


    VHB Preis EUR 10.- € + 2.- € Briefversand oder 4.- € Einschreiben (Post).


    Es handelt sich um einen Privatverkauf, keine Garantie/Gewährleistung, Umtausch oder Rückgabe.

    Zum Übertrag steht hier ein O2 o (Postpaid) mit 3 Multicards (4 Karten insgesamt) und Kosten-Airbag (50 bzw. 40 €).
    Die Multikarten bleiben bei einem späteren Tarifwechsel erhalten und kosten keine Grundgebühr, wie z.B. die neuen Tarife. Zusätzlich enthält der Tarif die GlobalFriends Option. Damit kann man für 15 Cent ins Ausland anrufen (Handy + Festnetz). Anrufe müssten in den Airbag mit eingerechnet werden, kann aber sein, das durch den Vertragswechsel die Einbeziehung in den Airbag für Global-Friends wegfällt. Müsste man vorher klären, falls sehr wichtig. Der Tarif eignet sich auch hervorragend als Rufnummern-Parkplatz, da er keine monatlichen Kosten hat!


    Abholung ist im Raum 60385 möglich.


    VHB Preis EUR 25.- € + 2.- € Briefversand oder 4.- € Einschreiben (Post).


    Es handelt sich um einen Privatverkauf, keine Garantie/Gewährleistung, Umtausch oder Rückgabe.

    Hallo Jörg,
    danke für deine Antwort. Ich gehe mal davon aus, so wie mir berichtet wurde, war das Gerät dem Augenschein nach im "sehr guten" Zustand (Kratzerfrei und funktionsfähig). Daraus folgere ich, das der Schaden schlicht übersehen wurde oder vom Käufer herbei geführt wurde. Ich stecke da auch zwischen den Stühlen. Einerseits will man dem Käufer nichts unterstellen. Andererseits glaubt man dem Verkäufer und daran was er gesehen hat oder gesehen haben will.



    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Und wenn ich Käufer B wäre, würde ich die zur Not einklagen (lassen).

    Wie geht das, wenn beim Verkäufer nichts zu holen ist?



    Ich hatte nämlich selbst auch mal den Fall, das ich mich vor Gericht mit jemand gestritten habe und am Ende der Verhandlung wurde mir über dessen Anwältin dessen Privatinsolvenz präsentiert. Mein Anwalt sagte nur, sie können nach diesem Urteil die Anwaltskosten einklagen. Hat mir aber ganz stark davon abgeraten. Ich blieb dann leider auf etwa 2000.- Euro sitzen.

    Zitat

    Original geschrieben von a101
    Eigentlich kann man das Gejammere vor allem bzgl. des mangelhaften Datenschutzes kaum nachvollziehen. :confused:


    Niemand wird doch gezwungen, sich einen Account bei FB, WA & Co zu holen!


    Nur die dümmsten Kälber wählen ihren digitalen Metzger selber ... :D

    Wenn ich mich bei der Jugend in meinem Umfeld umhöre besteht schon ein Gruppenzwang aus dem niemand so leicht ausbrechen kann oder will. Außerdem war der eine Euro, der irgendwann von Whats App eingefordert wurde, scheinbar doch ein riesen Schock für viele. Deshalb wage ich zu bezweifeln, das eine App, die z.B. 1,60 Euro kosten soll, bei der Jugend ankommt, die alles umsonst haben will. Und die Jugend ist nun mal diejenige Zielgruppe, die den Takt in sozialen Netzwerken vorgibt und bestimmt, was in und out ist. Danach ziehen die alten Hasen mit. Datenschutz ist leider für den Großteil der Jugend viel zu abstrakt und weitgedacht. Darüber machen sich die meisten keine bis wenig Sorgen. Leider.

    Folgender Sacherhalt spielt sich gerade in meinem Bekanntenkreis ab. Ich habe schon gegoogelt, aber weiter hat es mich nicht gebracht.


    Verkäufer A verkauft auf ebay ein Elektronikgerät an Käufer B als gebraucht. Im Auktionstext tauchen die Sätze "befindet sich im Top Zustand und funktioniert einwandfrei" und "Zustand: gebraucht / sehr gut" auf.


    Als übliche Floskeln des Privatverkaufs wurden folgende Sätze im Auktionstext verwendet:
    "Die Angaben in dieser Auktion, wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht."
    "Es handelt sich bei dieser Auktion um einen Verkauf von Privat. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehenden Garantie- und Rechtsansprüche zu verzichten."
    "Alle Angaben ohne Gewähr!"



    Käufer B hat sich am Abend nach erhalt der Ware bei Verkäufer A gemeldet und darauf hingewiesen, das der Artikel einen erheblichen Mangel aufweist, der nicht der Beschreibung entspricht. Es wurden auch zwei Bilder mit gesendet, die den Mangel dokumentieren sollen.
    Darauf ist zu erkennen, das an einer Stelle eine ecke Abgebrochen ist welche das Gerät 1-3 Millimeter zur Halterung abstehen lässt.
    Die Funktionsfähigkeit ist gegeben. Optisch liegt der Mangel nicht im Blickfeld des Betrachters, da er sich auf der Rückseite befindet. Dennoch wird von einem "erheblichen Mangel gesprochen".


    Käufer B fordert auch gleich auf den Auktionsbetrag bis zu einem genannten Termin zurück zu überweisen oder die Reparaturkosten inkl. aller Versandkosten zu übernehmen.
    Ebay wird eingeschaltet und der Hinweis auf weitere rechtliche Schritte wird genannt.


    Nachdem ebay den Fall abgewiesen hat, meldet sich der Käufer B bei Verkäufer A. Es werden E-Mails über den Schaden, Betrachtungsweise, Auslegung und Zuständigkeit usw. ausgetauscht.
    Verkäufer A behauptet das das Gerät "nachweislich" (da er keinen Mangel vor dem Versenden feststellen konnte) in Ordnung war.
    Käufer B behauptet das es der Mangel vorher vorhanden gewesen muss, da Transportschäden auszuschließen sind (Artikel war gut verpackt).
    Käufer B setzt letzten Termin zu Rückzahlung, andernfalls wird der Fall rechtlich weiter verfolgt.



    Käufer B bietet nach weiteren E-Mails an sich mit Verkäufer A zu treffen und die Rückabwicklung von Mensch zu Mensch zu tätigen. Verkäufer A ignoriert dies bzw. 2-3 weitere E-Mails
    mit Countdown Hinweisen der Rückzahlungsfrist (nur noch 1 Tag, nur 5 Std. usw.).


    Tage Später liegt ein Schreiben vom Anwalt des Käufer B im Briefkasten. Darin solle man die Kosten innerhalb 10 Tage Zahlen. Falls keine Zahlung erfolgt wird der juristische Weg weiter verfolgt. Zahle man innerhalb der 10 Tage den Auktionsbetrag zurück, werden zusätzlich Anwaltsgebühren fällig, die "aus Verzugsgründen" in jedem Fall zu erstatten sind.



    Auktionsbetrag ca. 200.- Euro
    Streitwert: ca. 50.- Euro (das sind die Kosten für Reparatur beim Hersteller + Versand)
    Anwaltskosten ca. 100.- Euro



    1. Frage: Wie ist das weitere vorgehen, wenn man sich sicher ist, das der Mangel vor Verkauf nicht bestand hat. Zeugen gibt es keine.
    Lediglich die Aussage des Verkäufers, der das Gerät geputzt hat, bevor er es verkauft hat.


    2. Frage: Wie ist das weitere vorgehen, wenn der Fall ohne weitere Kosten beendet werden soll?
    (einfach die Kosten des Anwalt mit dem Auktionsbetrag überweisen und 100.- Euro Anwaltskosten als schlechte Erfahrung abhaken?)


    3. Frage: Müssen die Kosten des Anwalts in jedem Fall getragen werden?
    (Mittlerweile überlegt Verkäufer A doch auf das Angebot der Rückabwicklung einzugehen um Ruhe zu haben, jedoch ohne weiterer Anwaltskosten)


    3. Frage: Wie ist der Fall zu bewerten, da hier beide Parteien etwas behaupten, was sie mit Zeugen nicht beweisen können. Also steht Aussage gegen Aussage.
    Was hat Verkäufer A im schlimmsten Fall an Kosten zu erwarten, wenn er sich vor Gericht verteidigen müsste?


    4. Verkäufer A ist berechtigt für einen Beratungshilfeschein. Findet aber keinen Anwalt, der sich mit diesem Fall beschäftigen will, da er vermutlich zu unlukrativ ist. Was muss Verkäufer A tun um eine angemessene Beratung / Verteidigung (im schlimmsten Fall) zu erhalten.

    Im Congstar-Forum steht ein interessanter Satz zur Deaktivierung von Prepaid-Karten: "...ob Nutzung oder Aufladung ist egal, eines von beiden ist in gewissen Abständen jedoch notwendig."
    Auf die Frage, seit wann das gelte wurde folgende Aussage getätigt: "alles neu macht der, äh, Dezember in dem Falle."
    Dieser Aussage zufolge: "Wir haben festgestellt, dass die letzte Aufladung Ihres Guthabenkontos 15 Monate zurück liegt undIhre Prepaid Karte innerhalb der letzten zwei Monate nicht aktiv genutzt wurde.", muss dann wohl eine Kostenpflichtige Transaktion (9 ct.) alle 2 Monate erfolgen.


    Die Aussagen sind nicht ganz deutlich und kann man es so oder so interpretieren. Gibt es jemand der mehr weiß?

    Zitat

    Original geschrieben von Bülo78
    Kommando zurück,24 monate verlängert sich der vertrag bei update auf 50.000 VDSL.

    War zu erwarten. Vodafone ist nicht die Wohlfahrt.



    kommt man anschließend auch wieder zurück zu seinem Ursprünglichen Tarif oder hängt man dann in den teuren Tarifen fest bzw. bekommt nur VVL Angebote für bestimmte Tarife? Ich habe, wie oben erwähnt, einen 20.- Euro Classic DSL16000 Anschluss, den ich nur ungern aufgeben würde.



    Andreas2107
    Vielen Dank.

    Dachte mir schon, das es bei mir nix wird!


    Ich habe eine NGN Leitung und da soll es nicht möglich sein auf VDSL umzustellen / aufzurüsten. Ich bräuchte eine Bitcom-Leitung (oder so ähnlich), damit VDSL50 klappt und das können die mir nicht anbieten. Wenn mein Vertrag allerdings kurz vor Ablauf gewesen wäre, ja dann wäre es eventuell möglich gewesen. So jedenfalls die Hotlinerin.


    Eine weitere Aussage der Hotlinerin war, das für die sogenannte Bitcom-Leitung höhere entgelte bei der Telekom fällig werden. Das ließe sich nicht mit meinem 20.- € Anschluss finanzieren, deshalb soll ich Verständnis haben. :rolleyes:


    Also eine große Presse- und Werbeaktion von Vodafone, die effektiv nur eine Handvoll Leute nutzten können.




    Zitat

    Original geschrieben von b1x
    .....dass ab 8. Januar 2014.....

    Aktion wurde vorgezogen und läuft seit 06.01.2014