Na ich hab bisher im Gewährleistungsfall immer den gekauften Artikel mit einer Fehlerbeschreibung beim Händler abgegeben und dieser hat den Artikel Repariert oder eben getauscht. Das ich jetzt etwas Nachweisen soll, war mir vorher gar nicht bekannt.
Deshalb meine Frage in dem Text. Aber wenn jetzt schon zwei sagen das es korrekt ist, dann hab ich wohl bisher Glück gehabt, das die Händler immer Reapariert/getauscht haben?!
Dachte immer der Händler muss zwei Jahre Gewährleisten, das der Artikel funktionsfähig bleibt und wenn es sein muss eben mit einer Reparatur!?
Falls das schon jemand gemacht hat, wie beweist man, das etwas schon vor dem Kauf defekt gewesen sein könnte?
Also kann man sagen, es gibt 6 Monate Gewährleistung und die restlichen 18 Monate sind reine Glückssache oder guten Willen der Händler abhängig, da es defacto unmöglich ist einen defekt in seiner Zeit zu bestimmen.