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Original geschrieben von IGGY
Also es würde einiges ändern, zumindest würde es Klarheit schaffen und einen Teil vielleicht dazu bewegen statt Ihre Zeit hier 7-10 Jahre abzusitzen woanders Ihr Glück zu versuchen. Oder es würde einige schon viel früher die Heimreise anzutreten da hier schon viel früher Klartext gesprochen wurde, das hier nix zu reißen ist.
Ja warum dann nicht Eigeninitiative zeigen wenn es einem zu lange dauert und die Heimreise antreten? Wie schlimm muss es in Deutschland zu gehen wenn einem hier 7-10 Jahre Aufenthalt wie ein Knastaufenthalt vorkommen? Weil es eben nicht um eine temporäre Asylbewilligung geht sondern um die Einwanderung durch die Hintertür. Deshalb juckt es den Staat auch nicht wie lange so ein Fall zur Bearbeitung braucht. Vielleicht wurde ja mal von einem ganz schlauen ausgerechnet, was für Kosten auf den Steuerzahler zukommen, wenn derjenige eine Bewilligung seines Antrags auf Asyl erhält. Vielleicht ist das dann das kleinere Übel. Ich weiß es nicht und du sicher auch nicht. In deinem oder auch murmelchen's Fall mag es sich um eine Ausnahme handeln. Für Ausnahmen gibt es sicherlich Regelungen (getrennte Familien usw.) bzw. man könnte diese Einführen. Aber mir persönlich ist sind die Asylgesetze deutlich zu liberal ausgelegt, da diese mit Vorwänden (Ausnahmen) zum überwiegenden teil nur der Einwanderung dienen. Legal gibt es für diese Menschen keine Möglichkeit in andere Länder einzureisen, also nutzt man die Gunst der Stunde. Dieses Staats-Hopping ist einfach nur erbärmlich. Man sucht sich das vermeintliche Schokostück raus. Wenn es sich als zu bitter erweist, geht man auf zum nächsten usw. bis man irgendwann, irgendwo unterkommt.
Legitim? Ja, für eine temporäre Aufnahme.
Warum muss man manchen Gästen sagen, wann es Zeit ist zu gehen und warum kommen die nicht von selbst drauf? Ach ja, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Nein, hier irrst Du. In aller Regel endet die Anerkennung als Asylberechtigter in einem unbefristeten Aufenthaltsrecht.
Ausnahme:
Wenn die Gründe für die Asylgewährung innerhalb der ersten drei Jahre nach Anerkennung wieder wegfallen (was in den seltensten Fällen eintreten dürfte), kann die Gewährung von Asyl widerrufen werden. Erfolgt in diesem Zeitraum kein Widerruf, erhält der Asylberechtigte eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.
Danke für die Aufklärung, das wusste ich nicht. Das dürfte dann auch der Grund sein, warum Anträge ewig hinausgezögert werden.
Nebenbei bemerkt ist das schon ein starkes Stück. Ist das in allen EU-Staaten gleich oder wieder eine Deutsche Erfindung, das es gleich in ein unbefristetes Aufenthaltsrecht mündet?
Zumindest liest es sich in der Einleitung bei Wikipedia so: Unter der Bezeichnung Asyl versteht man
einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); den Schutz vor Gefahr und Verfolgung; die temporäre Aufnahme Verfolgter. Die genaue Erklärung erhält man vermutlich hier.