Beiträge von eviltom

    Jeodch muss sich der "Tester" darüber im Klaren sein, dass der Händler durch eine (Ab-)Nutzung des Geräts dieses möglicherweise nicht mehr als neu weiterverkaufen kann und deshalb Schadensersatz in der entsprechenden Höhe verlangen bzw. bei der Rückerstattung des Kaufpreises einbehalten kann.


    Wenn man das Gerät aber nur testet, also nix (Gerät, Zubehör und Verpackung) kaputtmacht/beschädigt/abnutzt/etc. sollte man auch den gesamten Betrag wieder erstattet bekommen. Wie das nun genau bei eingeschweißten Akkus ist, vermag ich mangels entsprechender Präzedenzfälle nicht zu beurteilen...

    Habe schon seit einiger Zeit den 505er, meine Meinung: :top:


    Keinerlei Probleme mit Rohlingen aller Art, auch (leicht) verkratzte sind kein Problem.


    Der mp3-Bug (bei mp3s mit VBR sprang er mit alter FW mittendrin zum Nächsten) wurde mit der aktuellsten FW gefixed.


    Bildqualität mehr als nur gut, man kann ihn zwar nicht mit den Referenz-Playern vergleichen (welche ja einen automatischen/manuellen Schwarzabgleich/-aufheller haben), aber für Otto-Normal-Verbraucher wie mich absolut zufriedenstellend.


    Laufwerk sehr leise (nicht bei allen "Billig"-Playern so).


    Siehe Testbericht auf AREA DVD , mehr sog i net...

    Hm - wenn ich nicht erst gerade gestern ein neues T39m bestellt hätte, würde ich sofort zuschlagen... Auf eine "Limited" würde ICH nicht allzuviel Wert legen, außer ich wäre wirklich Sammler, und nicht nur Nutzer...

    iric:


    Die Düsseldorfer Tabelle stellt kein zwingendes Recht dar, sondern daran wird sich nur zur Berechnung des Unterhalts orientiert. Insbesondere ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, z.B. wohnt der Unterhaltspflichtige zu Hause, hat er erhöhte Werbungskosten, ist er hochverschuldet, etc. ...

    Hallo,


    die Gerichte und zuständigen Behörden richten sich bei der Unterhaltsberechnung nach den sog. Düsseldorfer Tabellen. diese findest Du z.B. hier: KLICK


    Wenn man mal diese Tabelle als Anhaltspunkt nimmt, kommst Du mit der Unterhaltszahlung noch recht gut weg.




    Im Übrigen ist IMHO anzumerken, dass ja Deinem Kind und nicht der Mutter der Unterhalt zugute kommt. Während Deiner Arbeitslosigkeit wurde bei Weitem nicht soviel gezahlt. Dein Argument, während der Arbeitslosigkeit standest Du genauso schlecht da, kann ich aus diesem Grunde nicht nachvollziehen, da es in erster Linie um die Grundversorgung Deines Kindes geht.



    EDIT: War ich mal wieder zu langsam...