Beiträge von eviltom

    Zitat

    Also du solltest mal einen Auffahrunfall haben, bei dem dich dein Unfallgegener anzeigt! Dann wüsstest du, wie schnell so was (Unfall, Anzeige, etc)gehen kann und hättest dir deinen sinnlosen Kommentar verkniffen.


    Wieso sinnlos? Natürlich kann sowas sehr schnell passieren, aber für was gibt es denn solche Normen? Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht!


    Zudem weiß man ja kurz nach dem Unfall nicht, welche längerfristigen gesundheitlichen Folgen die Verletzung hat. So kann man sich zumindest den Privatklageweg im Strafverfahren offen halten!


    Immerhin entscheidet in einem Gerichtsverfahren letztendlich ein Richter, der ebenfalls weiß, dass sowas sehr schnell gehen kann, und entsprechend die Sanktion verhängt. Die Anzeige alleine macht noch keinen Straftäter!

    Welche Dateien meinst Du denn? Die Originale auf der Festplatte, die Kopien auf der CD, oder die anschließend wieder von CD auf Festplatte kopierten Dateien?


    1. Die Originale bleiben im Regelfall unangetastet. Da wird kein Schreibschutz eingestellt. Ich benutze selbst NERO und hatte da bisher nichts festgestellt.


    2. Die Kopien auf CD sind zwangsläufig "schreibgeschützt", da auf dem gebrannten Rohling nichts mehr verändert werden kann.


    3. Wenn Du die Dateien von CD wieder auf Festplatte kopierst, sind diese ebenfalls mit einem "Schreibschutz" versehen, weil Windows diesen von CD sozusagen übernimmt. Man kann ihn ja ohne Probleme über Datei/Eigenschaften wieder aufheben.


    ediit: da war wohl einer schneller... :D

    Zitat

    Das Schmerzensgeld wirst du wohl vergessen können,wenn es sich um ein Schleudertrauma handelt.Gibt keinen Pfennig mehr von der gegnerischen Versicherung.


    Hatte selbst vor 6 Jahren einen Auffahrunfall, und ein ärztlich attestiertes Schleudertrauma. Damals habe ich für 2 Wochen "fikitver Arbeitsunfähigkeit" (war damals noch Student) 1300 DM Schmerzensgeld bekommen.


    Ich denke, wenn Du Dein Schleudertrauma ärztlich belegen kannst, wird es ebenfalls Schmerzensgeld geben.


    Bezüglich der Anzeige wegen Körperverletzung:


    Ich würde es auf jeden Fall machen, denn noch hast Du ja "nur" ein Schleudertrauma. Wer weiß, wie sich das in den nächsten Wochen/Monaten weiterentwickelt.


    Zwar hat Dein Unfallgegner dann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung zu erwarten, aber wenn ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist, handelt es sich lediglich um fahrlässige KV,welche meist (zumindst bei leichten KVen) mit Strafbefehl und Geldstrafe, im für ihn günstigsten Fall mit einer Verwarnung enden.


    Auch fahrlässige KV wird bestraft und ist zu bestrafen! Das nächste Mal wird er dann besser aufpassen.

    Also ich kenn mindestens 3 gute FWs, welche sogar gratis sind für privaten Gebrauch:


    - Outpost (Gutes Interface, auch in Deutsch, mit Werbe- und Referrerblocker, etc...) -> mein Favorit, allerdings (Kernel-)Probleme unter w2k mit sp3 und meinem Scenic Laptop
    - Sygate
    - Tiny


    Ich denke, bei http://www.google.de wirst Du schnell fündig...

    Habe mir damals für mein T68m ein Noname Datenkabel bei E*ay geholt, für ca. 8 EUR inkl. Versand. Damit hatte ich keinerlei Probleme, obwohl auf dem Stecker des Kabels nur T39 draufstand.


    Ich denke nicht, dass man generell alle Noname-Kabel veteufeln sollte. Wenn man sich allerdings eins zulegt, dann sollte man sich (auch bei E*ay) bei dem Verkäufer ein Rückgaberecht einräumen lassen. Da die meisten "Billiganbieter" bei E*ay sowieso gewerblich sind, haben sie sogar die gesetzliche Verpflichtung aus §§ 433, 434, 437, 440, 474ff BGB, wenn sie neue Artikel verkaufen (auch bei einer Online-Auktion). Da das Kabel mit einem Mangel behaftet ist (funktioniert nicht), und einen Nacherfüllung nur dann in Frage kommt, wenn der Verkäufer dazu in der Lage ist (er hat 2 Versuche frei), kannst Du nach fehlgeschlagener Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB) von dem Vertrag zurücktreten (§437 Nr.2 BGB). Die zusätzlichen Versandkosten sollten eigentlich per Schadensersatz (§437 Nr. 3 BGB) drin sein. Von diesen Vorschriften darf bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht abgewichen werden, egal was in den (meist nichtigen) AGBs drin steht.


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    edit: Rechtschreibung verbessert... :D

    Da kann ich nur sagen: :flop:


    Normalerweise durchlaufen die Geräte beim Hersteller eine sog. Endkontrolle (technisch und optisch), bevor sie in den Handel gelangen.


    Deine Vermutung wird wohl richtig sein, dass Du bzw. Deine Mutter einen Rückläufer (womögl. durch Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften) erhalten hast/hat, welches schon ein Dritter (vielleicht nur kurz) in Gebrauch hatte, bevor er gemerkt hat, dass es ihm doch nicht gefällt.


    Sowas ist für mich ein Grund, das Gerät wieder zurückzugeben. Am besten hättest Du sofort nach Erhalt des Gerätes die Hotline angerufen. Ich weiß nicht wie lange Du das Gerät nun schon hast, aber ich denke, auf einen Anruf bei eplus wird man so kulant sein, das Gerät auszutauschen.