Beiträge von eviltom

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    gibt es bei eueren Metros die Angebote wirklich immer erst am ersten angegebenen Aktionstag?


    In Regensburg bekommt man immer schon einen Tag vorher den Angebotspreis...


    Diesmal nicht (war dort, heute auch schon). Die Ware ist erst im Laufe der Nacht gekommen und wurde tatsächlich auch erst heute verkauft. Pro Kundenkarte 1 Monitor. Allerdings habe ich dann bezahlt und bin wieder in den Markt, zum nächsten Kundenberatuer und siehe da, schon ich hatte meinen 2. Monitor... :D ;)

    Hi, brauche kurz euren Rat. Ist eine Gewissensfrage bzw. "Sicherheitsgefühlfrage"... ;)


    (Bitte nicht rügen, das ist meine erste und vielleicht einzige Frage in solch einer Angelegenheit...)


    Habe heute dieses Handy ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6911&item=6368357212&rd=1


    Gerade eben bittet mich der Verkäufer per Email, nicht auf das in der Kaufabwicklung genannte Konto, sondern auf das seiner Freundin zu überweisen. Er sei "leicht im Minus" und könne somit nicht auf den Kaufpreis zugreifen.


    Was soll ich nun machen. Soll ich den armen "Schüler / Arbeitslosen / etc." (<- reine Mutmaßungen) hängenlassen und seine ursprüngliche Bankverbindung benutzen, oder tue ich ein "gutes Werk", und lasse nicht seine Bank, sondern ihn am Erlös des Betrags profitieren?


    Grundsätzlich handelt es sich bei dem Kaufpreis nicht um so einen hohen Betrag, dass man das Risiko in Anbetracht des recht seltenen S55 Sahara Gold eingehen könnte, andererseits würde es mich um so mehr ärgern, wenn zum Einen das Geld weg wäre und zum Anderen das Gerät nicht geliefert werden würde, oder noch viel schlimmer, das Gerät sich in einem hundsmiserablen Zustand befinden würde.


    Tritt der Ebay-Standard-Käuferschutz auch in so einem Falle ein, d.h. wenn man auf ein anderes Konto als das in der Kaufabwicklung angegebene überwiesen wird?


    Was soll ich nun tun...? :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Zugegebenermaßen bin ich in Sachen Erbrecht (noch) nicht besonders bewandert; insofern verzeiht meine unpräzise Terminologie.
    Dennoch beharre ich auf meinem Standpunkt, daß der Erbe erst dann schuldet, wenn er das Erbe angenommen hat, auch wenn dies dann rückwirkt.




    Als "Einstieg" für Dich sicherlich interessant:


    vgl. Palandt, § 1922 BGB, Rn. 6:
    Mit dem Tod des Erblassers geht die Erbschaft unmittelbar und von selbst auf den Erben kraft Gesetz über, sein Nachlass fällt dem Erben ipso iure an, der mit dem Todesfall Rechtsnachfolger des Erblassers wird. Dieser Vonselbstvollzug des Erbschaftserwerbs bedeutet zunächst, dass der Erbanfall auch ohne Wissen des Erben und sogar gegen seinen Willen erfolgt (§ 1942 Rn. 1). Auf den Willen des Erben kommt es damit garnicht an, auch nicht auf eine Annahme oder einen Antritt der Erbschaft; sein Ausschlagungsrecht beruht gerade auf diesem Prinzip. Es bedarf also keiner irgendwie gearteten Mitwirkung des Erben oder des Gerichts oder einer behördlichen Einweisung oder der Übertragung der Einzelrechte durch Treuhänder. Ferner bedeutet mit dem Tode unmittelbar, d.h. ohne zeitlichen Zwischenraum zwischen Erbfall und Erbschaftserwerb, auch nicht für eine juristische Sekunde, so dass es nie zu einer ruhenden oder herrenlosen Erbschaft kommt...


    vgl. Palandt, § 1942 BGB Rn. 2:
    Bis zur Annahme besteht ein Schwebezustand. Wegen des Ausschlagungsrechts ist der Erbschaftserwerb ein vorläufiger. Erst die wirkliche oder bei Verstreichen der Ausschlagungsfrist unterstellte Annahme (§ 1943 BGB) vollendet den Erwerb. Während der dem Erben gewährten Überlegungsfrist (§ 1944 BGB) ist er entsprechend geschützt (§§ 207, 1958, 1995 II BGB; 239 V, 778 ZPO).

    Zitat

    Original geschrieben von pele
    danke sagen kannst auch mir -denn ich hab die frage Gestellt !!!!!!!!!!
    Nicht nur immer ist Geiz Geil ¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿¿


    Hm...? :confused:

    Habe selbst die Ixus 30 seit ein paar Tagen und muss sagen, dass ich die vielfältigen manuellen Einstellungen der A60 nicht vermisse.


    Insofern überzeugt bei gleichbleibender Qualität der Fotos (im Vergleich zu "meinem" Vorgänger A60) insbesondere der Formfaktor, natürlich auch die einfache Handhabung (meine Frau dankt es mir). Darüber hinaus habe ich auch noch eine höhere Auflösung und wesentlich kürzere Einschalt/Fokussier/Auslösezeit.


    Ein Bekannter von mir hat die Exilim zx40 (?). Die Fotos können definitiv NICHT überzeugen, schon garnicht im Vergleich zur Qualität der Canon-Fotos.