Hi, brauche kurz euren Rat. Ist eine Gewissensfrage bzw. "Sicherheitsgefühlfrage"... 
(Bitte nicht rügen, das ist meine erste und vielleicht einzige Frage in solch einer Angelegenheit...)
Habe heute dieses Handy ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6911&item=6368357212&rd=1
Gerade eben bittet mich der Verkäufer per Email, nicht auf das in der Kaufabwicklung genannte Konto, sondern auf das seiner Freundin zu überweisen. Er sei "leicht im Minus" und könne somit nicht auf den Kaufpreis zugreifen.
Was soll ich nun machen. Soll ich den armen "Schüler / Arbeitslosen / etc." (<- reine Mutmaßungen) hängenlassen und seine ursprüngliche Bankverbindung benutzen, oder tue ich ein "gutes Werk", und lasse nicht seine Bank, sondern ihn am Erlös des Betrags profitieren?
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Kaufpreis nicht um so einen hohen Betrag, dass man das Risiko in Anbetracht des recht seltenen S55 Sahara Gold eingehen könnte, andererseits würde es mich um so mehr ärgern, wenn zum Einen das Geld weg wäre und zum Anderen das Gerät nicht geliefert werden würde, oder noch viel schlimmer, das Gerät sich in einem hundsmiserablen Zustand befinden würde.
Tritt der Ebay-Standard-Käuferschutz auch in so einem Falle ein, d.h. wenn man auf ein anderes Konto als das in der Kaufabwicklung angegebene überwiesen wird?
Was soll ich nun tun...? 