Beiträge von eviltom

    Re: o2 Roaming mit T-Mobile - eine Frage


    Zitat

    Original geschrieben von Kirkage
    Ist dann der Übergang von o2 zu T-Mobile natlos, sprich das gespräch bleibt "aktiv" und ich muss die Verbindung nicht erneut aufbauen?
    hat das schonmal jemand gestestet?


    Bei mir reisst an 1 Stelle auf der Autobahn jedesmal der Empfang ab, an anderen Stellen konnte ich es noch nicht beobachten bzw. wäre es mir noch nicht aufgefallen mangels aktivem Telefonat.

    So würde ich vorgehen:


    1. Schreib einen Brief (Einschreiben+Rückschein) und setze eine Frist von 7 Tagen, bis wann das Handy da sein soll. Ansonsten drohst Du mit Rücktritt vom Kaufvertrag.


    2. Sollte das Handy bis dahin nicht ankommen, versendest Du wieder per Einschreiben einen Brief, in dem Du Deinen Rücktritt bekannt gibst. Hilfsweise fichst Du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Setze eine neue Frist, bis wann das Geld wieder auf Deinem Konto sein soll. Drohe mit Mahnverfahren und Strafanzeige wegen Betruges bei Nichteinhaltung der Frist.


    3. Sollte das Geld innerhalb dieser Frist nicht auf Deinem Konto eingehen, zeigst Du den Verkäufer wegen Betrug an und kaufst Dir einen Mahnbescheid, füllst diesen vollständig aus und schickst ihn an das zuständige Mahngericht. Du musst die Kosten für den Mahnbescheid vorab verauslagen. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt natürlich der Schuldner, welcher sich im Verzug der Rückzahlung des Kaufpreises befindet.


    4. Legt der Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid ein, hast Du einen vollstreckbaren Titel, d.h. Du kannst zum Gerichtsvollzieher gehen und diesen vollstrecken lassen, also Kaufpreis + Mahngebühren + Gerichtsvollzieherkosten.


    5. Legt der Schuldner Einspruch ein, kommt es zur gerichtlichen Verhandlung.


    6. Mit viel Glück ist der Schuldner nicht insolvent und Du bekommst das Geld zurück.


    MfG
    Tom


    PS: Mach Dir Kopien von den Briefen und hebe die Belege der Einschreiben auf, diese und ebenso Kopien der Emails, sowie der Überweisungsbeleg sind Beweismittel.



    Zitat o2 (zumindest bei mir online):


    Zitat

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