Beiträge von eviltom

    Re: 3 Karten möglich


    Zitat

    Original geschrieben von NilsEck
    Meine Mutter hat damit keine Probleme gehabt. Sie hat einen bestehenden Home-Vertrag und dazu dann noch einen Duo-Vertrag abgeschlossen.
    Sie hat also bei 3 Karten ohne Probleme bekommen.
    Zusätzlich hat sie auch noch 3 TPP-Verträge, 1 Quam-Vertrag und 1 RSLCOM-Vertrag auf ihren Namen laufen.
    Bei keinem der Anbieter gab es diesbezüglich Probleme.


    Und bei Deiner Mutter? Wenn ich mich nicht verzählt habe, dann laufen auf ihren Namen 8 (!!) Laufzeitverträge mit monatlichen Grundgebühren... (O.K. - 1 weniger, QUAM ist ja nicht mehr existent - oder wurde der von eplus übernommen?)


    OnTopic:


    Ich habe 1 Genion Duo Student bewilligt bekommen, obwohl mein o2 genion noch in paar Monate lief... (zusätzlich läuft noch 1 eplus-Vertrag).


    Grüße,
    Tom

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    woher weißt du das?
    Angenommen ich will das Gerät weiterverkaufen (gewerblich) und habe ein Zweitangebot das teuerer als das Erstangebot aber billiger als der Marktpreis ist abgelehnt habe ich einen Schaden


    In unserem Falle wird der Irrtum vor Ort entdeckt und deshalb das Gerät nicht zu dem Angebotenen Preis verkauft.


    Wenn Du allerdings mit dem "zu günstigen "Angebot"" wegen Falschauszeichnung im Hinterkopf aus dem Laden gehst und dann einen "nicht ganz so günstigen" Ankauf ablehnst, dann sieht die Sache fast etwas anders aus, es bleibt jedoch eine invitatio ad offerendum. Erst wenn der Verkäufer Dir das konkrete Kaufangebot (wörtlich, im juristischen Sinne) gemacht hat [und dies ist eben bei der Preisauszeichnung noch nicht der Fall, da wie oben bereits angesprochen das Angebot (im juristischen Sinne) seitens des Verkäufers erst mit seinem Erfüllungsgehilfen an der Kasse erfolgt], und Du danach (!) aufgrunddessen das andere Kaufangebot ausgeschlagen hast, dann könnte man eventuelle Schadensersatzansprüche geltend machen...


    Auf ein "Angebot" in einem Werbeprospekt kannst Du Dich wegen des Haftungsausschlusses wegen Irrtum etc. nicht berufen. Dies stellt lediglich eine Verbraucherinformation dar, eine invitatio ad offerendum, also auch kein Angebot im juritischen Sinne...


    Aber man kann es ja trotzdem mal probieren... :D



    Zitat

    Also grundsätzlich kann der Verkäufer den Vertrag anfechten, wenn er im Irrtum war und davon auszugehen ist, dass er bei verständiger Würdigung der Sachlage das Angebot in dieser Art nicht abgegeben hätte.


    In unserem Falle war ja weder ein Angebot (im juristischen Sinne) gemacht worden noch Kaufvertrag geschlossen worden. Also auch keine Anfechtung möglich bzw. nötig!



    Grüße,
    Tom

    Zitat

    Ein Vorteil ist natürlich die feinere Abstufung und Einstellbarkeit des Zoom.


    Bei der A60 ist der Zoom sehr schnell. Mir ist er aber fast zu schnell. Man kann ihn (theoretisch) in 5 oder 6 Stufen einstellen. Oft erreiche ich die gewünschte Zoom-Stufe erst auf den 2. oder 3. Versuch und brauch damit wahrscheinlich genauso lange, als wenn ein anderer komfortabel langsam bei der F200 zoomt...


    Für sehr spontane Schnappschüsse ist die F200 aufgrund ihrer Einschaltzeit nicht wirklich geeignet, außer man hat sie "schussbereit"...


    Trotzdem würde ICH sie der A60/70 vorziehen. Also wenn jemand seine neuwertige F200 gegen meine neuwertige A60 ohne Zuzahlung tauschen will, kein Problem... :D

    Mein 6310i muss ich schon mit Gewalt drücken / verdrehen, damit es einen "Knirsch" von sich gibt...


    Dort wo 2 Kunststoffteile aufeinander aufliegen, kommt es bei Reibung meistens zu sog. "Knirschgeräuschen". Um solches zu vermeiden, dürften wohl ausschließlich Metalle für das Gehäuse verwendet werden.


    Aber es gibt wie bei jedem Hersteller / Modell natürlich Fertigungstoleranzen. Lediglich eine Tendenz ist meist festzustellen...

    Zitat

    also ist DivX praktisch ein format, damit man sich illegal gesaugte bzw. kopierte sachen ansehen kann


    Nein - grundsätzlich darf man sich das DivX bei eigenen Filmen oder Filmen ohne Copyright zunutze machen...



    Zitat

    darf man DVD's kopieren für den privatgebrauch?


    Jein. normalerweise darf man nach den neuen gesetzlichen Regelungen nur noch Filme kopieren, die keinen Kopierschutz haben. Die meisten DVDs sind jedoch inzwischen kopiergeschützt. Die Umgehung dieses (einfachen) Schutzes verstößt gegen das Urhebergesetz...


    EDIT: wieder mal zu langsam geschrieben... :p

    Zitat

    Wow dachte bisher immer das Memory Sticks kaum zu überbieten sind


    Tja - das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.


    Was nützt einem eine supergünstige Cam (z.B. aktuell: Olympus C150 für 99 EUR bei S*turn), wenn die Speicherkarte mit 256 MB gleich nochmal soviel kostet (man bedenke aber: beim günstigsten Inet-Versender!!) ... :eek:




    Zitat

    "klick and shoot" für Schnappschüsse (d.h. Vollautomatik)


    Damit ist gemeint, dass man nichts mehr einstellen muss. Die Auslöseverzögerung hat damit nichts zu tun...