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Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
[...] Es würde mich mal interessieren, wie die Notfahrpläne der Bahn dann aussehen [...]
Genauso wie jetzt. Den Beamten ist es "untersagt", bestreikte Leistungen zu übernehmen. Ob sich alle daran halten weiss ich nicht. Ob das auch für die bei der EVG organisierten Lokführer gilt kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Wenn es nach dem Willen der EU geht, wird es ohnehin bald keine wirksamen Streiks mehr geben (aber das erwähnte ich ja schon weiter vorn. Stichwort Mindestdienstleistung).
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Dann mal anders ausgedrückt. Verbeamtung vielleicht, aber nicht zu den Bedingungen des BEV. Wenn dann muss es sich lohnen Beamter zu sein.
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So war das nicht gemeint. Ich meinte damit die Streikdauer. Waren das nicht 3 Tage? Irgendwie ist da was im Hinterkopf.
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Vergleichen wir mal mit den Kollegen in Frankreich... (wir erinnern uns an deren Streik?!)
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Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
@ mumpel: widersprichst Du Dir kurz nacheinander selbst?
Wie meinen?
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Und soetwas wichtiges verschweigt man uns.
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Und das mit dem Verbeamten würde ich mir nochmal überlegen. Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV, verantwortlich für unsere Beamten) ist ja auch nicht gerade großzügig. Vor allem was Beförderungen und Aufstiegschancen angeht. 
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Zitat
Original geschrieben von xpop
[...] Wenn die Regierung da schon was machen will, ganz einfach: wieder verbeamten und Ruhe ist
[...]
Noch besser: Vergesst die AG und ab zurück zur Staatsbahn, mit allen alten Privilegien aus Bundesbahnzeiten (insbesondere wieder einheitliche Freifahrregelungen). Und das meine ich jetzt ernst.
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BTW:
@ xpop: Zeigst Du Dich solidarisch und streikst mit Deinen ehemaligen Kollegen (ich würde das tun)? 
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Zitat
Original geschrieben von xpop
[...] wenn sich bei mir ein Unternehmen meldet, welches entsprechende Arbeitsbedingungen bietet [...]
Viel Spaß bei der Suche. Derzeit geht der Trend eher ins Gegenteil. Das 4. Eisenbahnpaket ist Dir ja sicher ein Begriff. Was die EU fordert macht den Lokführerberuf noch unbeliebter. Wenn jeder einfach ein EVU aufmachen kann, für den Arbeitszeitregelungen und Fahrzeugsicherheit nicht gelten. Oder die "Einzelunternehmer" unter den Lokführern, die sich nicht an Arbeitszeitgesetze halten müssen (die sind ja ihre eigenen Arbeitgeber). Mannheim lässt grüßen.