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Hallo!
Urlaub muss genommen werden. Niemand muss sich Urlaub auszahlen lassen. Bis 31.12 muss Urlaub abgegolten sein. In besonderen betrieblichen Situationen kann der Urlaub übertragen werde. Bis 31. März des Folgejahres kann der Resturlaub noch genommen werden. Das ist gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz). Es kann aber betriebsintern auch geregelt sein dass der Urlaub auch bis Ende Juni noch genommen werden kann.
"Mit dem Weihnachtsgeld verrechnen"? Das heisst ihr bekommt weniger Weihnachtsgeld? So geht das nicht. Die Überstunden auszahlen kann teuer werden, denn davon geht eine ganze Menge für Steuern weg. Ganz besonders wenn es zusammen mit dem 13. Gehalt ausgezahlt wird (kalte Progession).
Auszahlungen sind aufgrund der höheren steuerlichen Belastung zu verneinen. Der Arbeitnehmer kann es sich auch auszahlen lassen wenn er möchte. Einfach mal mit dem Arbeitgeber reden, vielleicht ist ja ein Bonus drin, um den Arbeitnehmern eine finanzielle Abgeltung des Resturlaubs schmackhaft zu machen.
Bei den Überstunden kann der Arbeitnehmer Freizeitausgleich verlangen, eine finanzielle Abgeltung muss er nicht hinnehmen. Überstunden
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Hallo!
Stichwort "betriebliche Übung". Das hat nichts damit zu tun dass ein Tarifvertrag nicht mehr besteht. Da das 13. Gehalt seit nunmehr 11 Jahren ununterbrochen gezahlt wurde kann der Arbeitgeber nicht einfach davon abweichen. Auch wenn die Firma den Besitzer wechselt können die alten Ansprüche bestehen bleiben. Der Arbeitnehmer muss einem Änderungsvertrag nicht zustimmen. Auch neu eingestellte Arbeitnehmer müssten diese Vergünstigungen bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wenn Du in einer Gewerkschaft bist kannst Du Dich an Deinen Gewerkschaftsvertreter wenden. Auch die Ansprüche aus der Betriebszugehörigkeit bleiben bestehen.
Gruß, René
P.S: Keine Rechtsauskunft. Die hier gemachte Aussage spiegelt meine eigene Meinung und meine gewerkschaftlichen Kenntnisse wieder.
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Re: Deutsche Bahn: Kombination verschiedener Tarife zulässig?
Hallo!
Zitat
Original geschrieben von fantomas
[...] aber im Münchner Nahverkehr ist z.B. die Kombination verschiedener Bartarife unzulässig [...]
Man muss ja nicht alle Fahrkarten gleichzeitig vorzeigen. Immer nur die vorzeigen die für die aktuelle Strecke benötigt wird. Bei U-Bahn und S-Bahn allerdings problematisch, da man ja erst stempelt und dann einsteigt. Aber Tagesnetzkarten sind ohnehin günsteiger als mehrere einzelne Strecken-Karten.
Gruß, René
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Hallo!
Zitat
Original geschrieben von Braindead
[...] Zumal ich mich frage ob das überhaupt verboten ist [...]
Leider fällt das nicht unter Werbung. Am Telefon wäre das IMHO ein Verstoß gegen das "Werbeanrufverbot", da man diesen Anrufen ja nicht zugestimmt hat.
Gruß, René
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Mal davon abgesehen gibt es Arbeitnehmer die froh wären über einen sauberen Pausenraum, unabhängig von der Ausstattung. Die Leute auf dem Bau z.B. haben nur einen "schäbigen" Bauwagen. Im Sommer ist aber auch das nicht so schlimm, draußen ist es sich IMHO besser als drinnen.
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Es geht hier aber nicht um die Gehälter, sondern um Pausenräume. Und wenn man schon Büropersonal und Arbeiter pausenräumlich von einander trennt, dann sollten wenigstens die Pausenräume eine (fast) identische Ausstattung haben. Darauf könnte der TO mit seinen Kollegen/Kolleginnen achten. Das man Arbeitern mit schmutzigen Arbeitsanzügen keine "Luxus-Bestuhlung" bieten kann ist verständlich. Aber einfache Leder- und Polsterbestuhlung sollte schon drin sein (war bei unserem Bahnhofspersonal in Kempten so, die Bestuhlung war aber trotzdem immer sauber), sofern sie die Bürobelegschaft auch bekommt. Was der Grund für die Abeitgeberentscheidung beim TO war wissen wir jedoch nicht, aber darüber kann der TO ja mit seinem Arbeitgeber sprechen.
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Zitat
Original geschrieben von kinslayer
[...] Ein geeigneten Pausenraum muss er allerdings vorhalten [...]
Dabei sollte IMHO aber der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausser acht gelassen werden. Es kann ja nicht angehen dass das Büropersonal einen modern ausgestatteten Pausenraum bekommen, aber die Arbeiter sich mit einem "billig ausgestatteten" Pausenraum begnügen müssen.
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Das war eher als Witz gemeint. Und soll heissen dass jeder ersetzbar ist, mit oder ohne Studium.
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Zitat
Original geschrieben von stefan3
[...] Ich denke mal, die Büromädels hätten einen schwitzenden Lagerarbeiter auch schnell aus ihrer Kantine geschmissen [...]
Dann sollen die mal selber körperlich arbeiten. Damit die auch mal ins Schwitzen kommen und dann aus der Kantine geschmissen werden können. Ist ja wie bei der Bundeswehr mit ihren Offizierskantinen, also ob die etwas besseres wären. Bei uns gibt es soetwas zum Glück nicht, da bekommt jeder den selben Tritt mit den selben spitzen Schuhen.