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Hallo!
Zitat
Original geschrieben von Teletipper
[...] Also kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter nicht an einen Tisch [...]
Das darf der Arbeitgeber nicht verbieten. Kein Arbeitgeber darf bestimmen mit wem der Arbeitnehmer seine Pausen verbringt. Und wenn der unmittelbare Vorgesetzte mit seinen Untergebenen speisen möchte hat sich der Arbeitgeber gefälligst rauszuhalten. Schließlich fördert das den (sozialen) Zusammenhalt, und kann der Arbeitsleistung förderlich sein. Ich würde die Gewerkschaft einschalten und vorm Arbeitsgericht gegen solche Regelungen Einspruch erheben. Falls erforderlich würde ich einen Betriebsrat gründen und dann gegen den Arbeitgeber vorgehen.
Gruß, René
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Das passende Protokoll sollte bereits Herbst 2012 kommen. Jetzt haben wir 2013. Das wird wohl nichts mehr. Aber Deiner Frage nach zu schließen läuft das SL930H nicht mit DX600A/DX800A.
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Zitat
Original geschrieben von Casaubon
[...] bei der Kohle die mir Apple abknöpft [...]
Samsung ist auch nicht viel billiger.
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Zitat
Original geschrieben von Applied
[...] Wieviel kommt da überhaupt runter? [...]
Wenn es soviel ist wie am Samstag, dann ist das Gerät hin. Da hat es so stark geregnet dass man IMHO das Gerät besser in der Tasche lässt, wenn man keinen Schirm dabei hat.
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Da muss aber immer einer kommen und die Münzkassette leeren. Kostet Personal und Fahrzeug.
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Wenn das eine zugesicherte Eigenschaft ist dann ist sie auch von der Garantie abzudecken, falls das gerät doch nicht einem Regen standhält. Stellt sich die Frage ob damit lediglich Spritzwasserschutz gemeint ist oder ein richtiger Regenschauer wie vor zwei Tagen.
Auszug aus einer Beschreibung bei amazon
Zitat
Schutz vor Wasser (bis zu 1m, bis zu 30 Min.)
Bei einem richtigen Regenschauer (Platzregen) wie vor zwei Tagen wirken IMHO mehr Kräfte als nur bei 1m. Und ob die 30 Minuten für jedes Mal gelten oder nur einmalig steht auch nirgens genau beschrieben. Das ist IMHO vergleichbar mit Armbanduhren, z.B. "100 Meter Uhr". Da glauben auch viele dass man ja damit 100 Meter tauchen könnte. Stimmt aber nicht. Wenn der Wasserdruck den maximal zulässigen Druck übersteigt (könnte eventuell im Schwimmbad sein, wenn man sich im "Strudelkanal" direkt an den Wasseraustrittsdüsen aufhält, dort ist der Wasserdruck enorm), können es auch weniger als 100 Meter sein. Denn IMHO beziehen sich die Angaben auf den Wasserdruck wie er normalerweise in 100 Meter Tiefe auftritt. Und das selbe gilt IMHO auch für die Angaben beim "Samsung S4 Active".
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Mag ja sein. Aber Sinn einer Garantie ist ja nicht, dass damit Behandlungsfehler und Dummheit der Anwender abgedeckt werden. Ich gebe Samsung recht wenn sie sagen "Wasserschäden decken wir nicht ab". Es sei denn das Gehäuse hat einen Riss durch Fabrikationsmängel, so dass bereits kleinste Tropfen in das Gerät gelangen können.
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Hallo!
Gibt es schon Informationen bezüglich Kompatibilität zu DX600A? Die Kompatibilitätsdatenbank funktioniert irgendwie nicht mehr richtig (getestet mit IE 11 und FireFox 25).
Gruß, René
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IMHO dürfen Stromzähler garnicht weggeschlossen werden. Der Bürger muss immer die Möglichkeit haben, seinen Zählerstand zu überprüfen.
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Technisch ganz einfach. Ein SIM-Lock rein und fertig (lässt sich bei modernen Zählern sicher aus der Ferne ändern, die können ja auch Stromzähler aus der Ferne auslesen). Sonst könnte ja der Nachbar meine Karte in seinem Gerät nutzen. Den Stromzähler kann man immernoch "wegschließen". Man schneidet nur ein Loch aus dem Blech des Stromkastens, damit man an den Kartenschlitz kommt. Bei uns sind die Stromzähler übrigens generell zugänglich, da ist nichts "aus Sicherheitsgründen weggeschlossen".