Beiträge von mumpel

    Hallo!


    Wer in einer Gewerkschaft ist kann es auch darüber versuchen. Für Arbeitnehmer der "Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister" z.B. gibt es den Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V.. Da ist teilwese mehr möglich als bei den Krankenkassen. Vielleicht haben andere Gewerkschaften oder Betriebe auch solche Angebote. Da muss man einfach mal nachfragen.


    Gruß, René

    Das heisst aber nicht dass jeder der vor der Tür steht und sagt "ich komme von der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse" auch tatsächlich von dieser Arbeitsgemeinschaft kommt. Leider gibt es zu viele Betrüger die die "guten Namen" der ehrlichen Firmen missbrauchen. Sieht man ja an den ganzen Spendensammlern, die nur ihr eigenes Interesse verfolgen anstatt den gutem Zweck.

    Hallo!


    Da gibt es eine einfache Lösung. Noch einmal die Verantwortlichen bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung informieren. Kündige eine Verwaltungsklage gegen die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an, sollte die sich nicht darum kümmern. Auch dem Abfallwirtschaftsunternehmen eine Klage ankündigen, sollte diese die von Dir bezahlte Leistung nicht im vollen Umfang erbringen. Nicht immer so lange warten/zuschauen, sondern umgehend handeln.


    Gruß, René

    Wenn Du möchtest kannst Du Dir Überstunden auch wieder auszahlen lassen. Warte damit aber bis Januar. Nicht zusammen mit dem Weihnachtsgeld. Und maximal 110 Stunden auf einmal, sonst zahlst Du zuviel Steuern. Die Steuerlast so gering als nur möglich halten (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Überstunden verfallen in der Regel nicht.

    Übrigens:
    Welcher Tarifvertrag war es denn? Hat sich der Arbeitgeber offiziell vom Tarifvertrag gelöst bzw. ist der Arbeitgeber offiziell aus der Tarifgemeinschaft ausgestiegen? Müsste dafür ein offizielles Schriftstück geben. Wenn nicht dann gilt der Tarifvertrag IMHO weiterhin, und somit auch die darin enthaltenen Vereinbarung bezüglich Resturlaub und Mehrarbeit (manchmal auch Mehrleistung oder Überstunden genannt).

    Hallo!


    Urlaub muss genommen werden. Niemand muss sich Urlaub auszahlen lassen. Bis 31.12 muss Urlaub abgegolten sein. In besonderen betrieblichen Situationen kann der Urlaub übertragen werde. Bis 31. März des Folgejahres kann der Resturlaub noch genommen werden. Das ist gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz). Es kann aber betriebsintern auch geregelt sein dass der Urlaub auch bis Ende Juni noch genommen werden kann.


    "Mit dem Weihnachtsgeld verrechnen"? Das heisst ihr bekommt weniger Weihnachtsgeld? So geht das nicht. Die Überstunden auszahlen kann teuer werden, denn davon geht eine ganze Menge für Steuern weg. Ganz besonders wenn es zusammen mit dem 13. Gehalt ausgezahlt wird (kalte Progession).


    Auszahlungen sind aufgrund der höheren steuerlichen Belastung zu verneinen. Der Arbeitnehmer kann es sich auch auszahlen lassen wenn er möchte. Einfach mal mit dem Arbeitgeber reden, vielleicht ist ja ein Bonus drin, um den Arbeitnehmern eine finanzielle Abgeltung des Resturlaubs schmackhaft zu machen.



    Bei den Überstunden kann der Arbeitnehmer Freizeitausgleich verlangen, eine finanzielle Abgeltung muss er nicht hinnehmen. Überstunden

    Hallo!


    Stichwort "betriebliche Übung". Das hat nichts damit zu tun dass ein Tarifvertrag nicht mehr besteht. Da das 13. Gehalt seit nunmehr 11 Jahren ununterbrochen gezahlt wurde kann der Arbeitgeber nicht einfach davon abweichen. Auch wenn die Firma den Besitzer wechselt können die alten Ansprüche bestehen bleiben. Der Arbeitnehmer muss einem Änderungsvertrag nicht zustimmen. Auch neu eingestellte Arbeitnehmer müssten diese Vergünstigungen bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wenn Du in einer Gewerkschaft bist kannst Du Dich an Deinen Gewerkschaftsvertreter wenden. Auch die Ansprüche aus der Betriebszugehörigkeit bleiben bestehen.


    Gruß, René


    P.S: Keine Rechtsauskunft. Die hier gemachte Aussage spiegelt meine eigene Meinung und meine gewerkschaftlichen Kenntnisse wieder.