Beiträge von mumpel

    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Gl05e
    [...] da der kuhlschrank in der Küche drin war als ich eingezogen bin [...]


    Dann darfst Du ihn möglicherweise ohnehin nicht verkaufen. Wenn er zur Mietsache gehört, müsste der Vermieter einen neuen kaufen (das müsste er sogar auch dann wenn er nicht defekt ist, im Rahmen der "Energiesanierung"). Es sei denn Du hast ihn abgelöst.


    Gruß, René

    Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    [...] Bahnübergänge, deren Gleis bei Rotlicht überquert werden darf, gibt es mit Sicherheit nicht [...]


    Gibt es bei uns in Lindau sehr wohl. Es handelt sich um eine Wärterbediente Vollschranke (Signalabhängig). Die BÜ-Ampel ist mit der Hauptampel-Anlage an der Kreuzung gekoppelt. Der Wärter hat die Möglichkeit, die BÜ-Ampel zu beeinflussen. Vor dem Schließen der Schranke wird ein Knopf gedrückt, mit dem die Ampel auf rot bleibt bis die Schranken wieder offen sind. Solange die Schranken offen sind wird die Ampel am BÜ von der Hauptampel-Anlage gesteuert. Bei geöffneten Schranken dürfen Fußgänger und Radfahrer auch bei rot zeigender BÜ-Ampel den BÜ überqueren (Rad- und Fußweg). Ab dem BÜ beginnt der Fußweg, der auch von Radfahrern benutzt werden darf (VZ 1022-10). Auf der Strasse (Richtung BÜ) zeigt ein gelbes Blinklicht das Geschlossensein der Schranken an, wärend die Ampel auf rot bleibt. Diese Ampel-Regelung ist erforderlich, damit keine gefährlichen Beeinflussungen zwischen Straßenverkehr und Bahnverkehr enstehen (kurzer Abstand zwischen BÜ und Kreuzung). Wenn die Schranken zu sind kann natürlich keiner drüber, es sei denn er klettert über den Schrankenbaum.



    Also erst mal fragen bevor behauptet wird es gäbe soetwas nicht. ;)

    Es wird sich doch über vieles aufgeregt. Der Traktor ist langsamer als das Mofa, das Mofa ist langsamer als das Fahrrad, das Fahrrad ist langsamer als der LKW, der LKW ist langsamer als das Auto, das Auto ist langsamer als das Motorrad. Irgendeiner fühlt sich doch immer behindert. Besonders im Stadtverkehr. Und so viel schneller ist man da mit dem Auto innerhalb der Stadt auch nicht immer. Im Gegenteil. Mit dem Radl kommt man oft schneller voran (wenn es auch einige Radfahrer übertreiben). Erlebe ich doch selber fast täglich. Die Autos die mich überholen stehen dann kurze Zeit später an der roten Ampel vorm Bahnübergang, ich darf als Radfahrer das Rotlicht ignorieren (ist so sogar ausgeschildert). Die 15 Sekunden die das Auto da schneller ist kann man doch getrost ignorieren. Wenn ich mich da jedes Mal aufregen würde hätte ich längst einen Herzanfall bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von Vindur
    [...] und der Abstand gilt vom äußersten Punkt des Radlers [...]


    Da müsstest Du bei mir im Strassengraben überholen, denn meine Spiegel ragen über den Lenker hinaus. :D Ich persönlich sehe das mit dem Abstand nicht so eng. Wenn mich jemand überholt passe ich noch besser auf.

    Die meisten sind aber nur zu dritt, und somit weniger als 15. Also nichts mit Gruppe.


    Das "Nebeneinanderfahren" gilt IMHO nur für den Ersten und für den Letzten.


    Eine Gruppe ist es IMHO auch nur dann, wenn sie tatsächlich dauerhaft im Verbund fahren. Und nicht etwa 6 vorne, dann ein paar Meter (bis zu 300 Meter) "frei", und dann wieder 5, wieder eine große Lücke dazwischen usw. usf.


    Und wenn die immer zu dritt nebeneinander fahren und somit ein Überholen über viele Kilometer nicht möglich ist (z.B. viel Gegenverkehr oder Überholverbot), dann kann das Nebeneinanderfahren unmöglich erlaubt oder sogar verpflichtent sein, dass wäre nämlich IMHO Verkehrsbehinderung. Wenn man die STVO ganz streng auslegt, dann darf im Überholverbot noch nicht einmal ein Radfahrer einen anderen Radfahrer überholen.


    Das man beim Überholen eines Radfahrers komplett auf die andere Spur muss halte ich für ein Gerücht. Der Abstand beträgt 1,50 Meter, mehr muss nicht sein.