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Original geschrieben von Timba69
[...] Man(n) muss auch 25% Krankenstand in so einem Unternehmen intern punktuell ausgleichen können [...]
Das ist aber nicht so einfach, schon gar nicht in der Urlaubszeit. Und aus dem Urlaub geholt werden dürfen wir nicht (Tarifvertrag). Des Weiteren sind wir (die Mitarbeiter) für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. Wenn gegen das AZG verstoßen wird und dabei etwas passiert, dann fragt uns keiner mehr weshalb wir gegen das AZG verstoßen haben. Da zählt nur dass wir verstoßen haben, Motto "Sie hätten nein sagen müssen". Man kann unmöglich Arbeitnehmer "auf Halte" haben. Schließlich hängen Menschenleben an unserer Arbeit, und das sollten wir nicht auf die leichte Schulter nehmen.
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Zitat
Original geschrieben von 7650w
[...] die verkrustete Bahnbelegschaft [...]
Ich hoffe das war keine Beleidigung. Das würde ich nämlich persönlich nehmen. Und so alt bin ich noch nicht. 
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Wirklich ökologisch wäre nur ein Fastentag. Aber nicht nur am Essen fasten, sondern an allem. Dann steht Deutschland einen Tag in der Woche still. 
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Original geschrieben von Niederrheiner
[...] weil der sein Fleisch vom regionalen Bauern bezieht [...]
Und woher kommt das Futter? Was bekommen die Tiere? Kommen die Tiere wirklich alle aus Deutschland (hier geboren)? Es kann nicht alles aus dem eigenen Land kommen, dafür sind wir zu viele Menschen.
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Hallo!
Diese ganze Diskussion ist IMHO überflüssig. Wenn das Gesetz werden soll, dann muss es erst einmal am BGH und am Grundgesetz vorbei. Denn so leicht lässt sich keine Firma vorschreiben was sie verkaufen darf und was nicht. Es geht bei diesem Thema schließlich auch um die Moral der Belegschaft. Und diese könnte massiv in den Keller rutschen, wenn die Mitarbeiter in der Betriebskantine kein Fleisch mehr bekommen und dadurch erst in die Stadt müssen (der Weg dorthin geht von der Erholungsphase ab, da er zur Pause zählt).
Diese Diskussion erinnert übrigens stark an die Grünen. Die Predigen auch immer Energieeinsparungen, fahren aber selber spritfressende Autos. Noch scheinheiliger geht es kaum.
Gruß, René
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Wir sind ja nicht mehr staatlich, daher bekommen neue Mitarbeiter auch die Betriebsrente nicht mehr. Die Betriebsrente bei uns hat aber nichts mit Entgeltumwandlung zu tun. Das ist eine Zusatzrente, die zu 8,4% vom AG finanziert wird, der AN kann 1,4% (vom Bruttonlohn->wird aber vom Nettolohn einbehalten) selber zusätzlich einzahlen (ganz früher wurde alles vom AG finanziert). Es gibt also viele Modelle zur Rentenfinanzierung.
Mal neugierig gefragt->Wo genau arbeitest Du? Vielleicht gibt es da etwas von dem Du nichts weisst. Ist bei uns auch nicht anders, uns werden auch viele finanzielle Vorteile "verheimlicht".
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Da bist Du 10 Jahre zu spät auf die Welt gekommen. Soetwas wie "Abteilung B" gab es nur bis 1993, alle danach kamen nicht mehr in den Genuss der Zusatzrente "Abteilung B". Der öffentliche Dienst ist leider nicht mehr so "lukrativ" wie er mal war. 
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Bei 100,- Euro Umwandlung macht das am Ende aber nicht viele Punkte aus. Das ergibt im Monat ca. 10,- Euro (plus Arbeitgeberanteil) weniger Einzahlung in die Rentenkasse. Auf die 0,0x Punkte ist gepfiffen. Dem gegenüber steht der "Gewinn" aus der Entgeltumwandlung.
Hast Du Dir dazu mal mein Beispiel von gestern (6.08.2013 21:08) angeschaut? Da kannst Du sehen dass es sich durchaus lohnen kann, auch wenn der Arbeitgeber nichts hinzugibt.
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Wichtig ist der folgende Satz.
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von Wikipedia.org
Eine Beitragspflicht besteht auch, wenn die Versorgungsleistung in einer Summe ausgezahlt wird. Dann wird der Kapitalbetrag durch 120 geteilt und für 10 Jahre sind für jeweils 1/120-tel dieses Betrages monatlich Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen
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Bei 50.000 Euro dürften 20.000 Euro Abgaben anfallen. Bleiben 30.000 Euro übrig. Das kann man heute noch nicht sagen was man mal in 47 Jahren an Steuern und Abgaben zahlen muss. IMHO kommt es auch darauf an ob man verheiratet ist und/oder ob da der Spitzensteuersatz greift. Bei Wikipedia gibt es einen Artikel zum Thema Entgeltumwandlung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltumwandlung