Beiträge von mumpel

    OEM-Lizenzen sind das selbe wie die Vollprodukte, nur eben ohne Supportanspruch. Da OEM-Lizenzen auch ohne PC verkauft werden dürfen, kann der Pasus " Die Softwarelizenz wird dem Gerät, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen" bzw. die erwähnten Punkte a und b in der EULA gar keine Gültigkeit haben. Allerdings sollte man beim Kauf nachschauen was in/bei der Artikelbeschreibung steht. Dort steht meist was man darf.


    @ Frankie
    Wenn Du jetzt Office 2010 erwirbst, bekommst Du Office 2013 kostenlos dazu. Du musst aber bis 19.04.2013 kaufen, aktivieren und den Lizenzschlüssel anfordern. Du musst aber bei Händlern kaufen, nicht privat bei eBay. Die Uprade-Option greift bei Kauf von "Privat zu Privat" nicht.

    Hallo!


    Das mit der OEM-Version ist in Deutschland rechtsungültig. Denn eine OEM-Version darf in Deutschland auch ohne PC verkauft werden. Und somit gilt für die ohne PC verkaufte OEM-Versionen die selbe EULA wie für das gleichwertige "Vollprodukt", nur eben ohne Supportanspruch.


    Gruß, René

    Noch ist diesbezüglich kein Update verfügbar. Es ist sehr fraglich ob es je ein Update geben wird. Und wenn es eines gibt heisst das noch lange nicht dass auch das S820H dann vollständig kompatibel sein wird. Denn das S820H hat eine andere Firmware als das SL910H.


    So wie es aussieht verfolgt Gigaset eine neue Strategie. Für jedes Gigaset eine eigenständige Firmware, die zu keinem anderen Gigaset vollständig kompatibel ist. IMHO dauert es nicht mehr sehr lange bis sich Gigaset damit selber ins Aus befördert.

    Zitat

    Original geschrieben von hypnorex
    [...] Was ist daraus geworden [...]


    Versprechen kann man viel. Aber erstens ist noch nicht November, und zweitens braucht Gigaset anscheinend keine Kunden mehr. Wenn neue Mobilteile noch nicht einmal mit den Gigaset-Flaggschiffen (DX-Serie, DL-Serie) zusammenarbeiten, dann sollte man IMHO mal das Gigaset-Management überdenken.

    Hallo!


    Diesem Posten auf der Rechnung widersprechen und den Rest der Rechnung an die Telekom zahlen. Sollte bereits abgebucht worden sein, dann zurückbuchen und den Betrag abzüglich der 300,- Euro überweisen, den Posten mit 300,- Eruo dann widersprechen. Das allerdings nur, wenn Dein Bekannter nachweislich nicht selber über diese Rufnummer telefoniert hat. Das könnte er wenn er das Flugticket aufgehoben hat.


    Gruß, René