-
Hallo!
Ich bin da geteilter Meinung.
Zum Beispiel Kabel Deutschland. Da muss man 14 Eurocent bezahlen, um denen eine Störung melden zu können, die KDG zu vertreten hat. Meist hockt man 15 Minuten in der Warteschlange. Trennen kann man die Verbindung nicht, sonst kommt man nie an die Reihe. Und eine Vergütung für Störungsmeldungen bekommt man von KDG auch nicht. Und das ist IMHO nicht gerechtfertigt.
Aber es gibt auch Servicerufnummern die gerechfertigt sind. Zum Beispiel die Servicrufnummern der Gerätehersteller. Was bitte können die Gerätehersteller dafür, dass der Anwender zu dämlich oder zu faul ist das Handbuch zu lesen? Davon gibt es nämlich eine Menge Anwender. Sehen wir doch immer wieder hier im Forum. Da werden Fragen gestellt, die das Handbuch perfekt beantwortet. Und dass Gerätehersteller den Support nicht dauerhaft per Telefon kostenfrei bieten können sollte jedem klar sein. Per Email ist das was anderes. Dafür dauert es auch bis zu 8 Werktage bis man Antwort bekommt.
Gruß, René
-
Hallo!
Ich benutze auf meinem Notebook Abylon. Das ist vom Preis her für Privatanwender noch vertretbar. Da kommen aber noch die Kosten für einen Chipkartleser hinzu ( Cipdrive PCMCIA Pro, Chipdrive Expresscard 54).
Gruß, René
-
Hallo!
Ich kenne diese Ansage in Verbindung mit unserem GSM-R. Wenn man versucht, von öffentlichen Telefonnetzen aus das GSM-R zu erreichen, dann bekommt man genau diese Ansage oder eine ähnliche.
Könnte theoretisch sein, dass der Angerufene auf einen Anschluß umleitet, für den der Anrufer keine Berechtigung hat.
Gruß, René
-
Hallo!
1. Die Anlage brauchst Du nicht mehr. Das SX353 ist selber eine TKA.
2. Es gibt weder analoge noch spezielle ISDN-Mobilteile. Die Funktionen der Mobilteile werden von der Basisstation bestimmt, an der das Mobilteil angeschlossen ist. Achte aber darauf, dass das Mobilteil von GIGASET (vormals Siemens) stammt. Nur dann ist garantiert, dass auch alle Funkionen der Basis am Mobilteil zur Verfügung stehen.
3. Das Faxgerät kannst Du am analogen Anschluß des SX353 anschließen und diesem analogen Anschluß eine eigene MSN zuweisen.
4. Anstelle der analogen Telefone kannst Du zwei weitere Mobilteile am SX353 anschließen. Oder kaufe Dir für jedes analoge Telefon einen entsprechenden DECT-Adapter, mit dem Du aus dem analogen Telefon ein DECT-Telefon machen kannst.
5. Du kannst das SX353 auch an einer Fritzbox Fon (zum Beispiel FBF 7270) anschließen, falls vorhanden . Genauso die beiden analogen Telefone.
6. Nur wenn Du keinen ISDN-fähigen Router besitzt und Deine analogen Telefone weiter verwenden möchtest (ohne DECT-Adapter), dann benötigst Du die TKA weiterhin.
Gruß, René
-
Hallo!
Die Beta läuft bis 31.10.2010.
Gruß, René
-
Ich glaube nicht dass es eine Ente ist. Die Information stammt direkt aus dem Siemens-Supportforum. Nur die Unternehmerentscheidungen kennen wir nicht. Wir haben hier zwar einen Mitarbeiter von GIGASET Communications, aber der hat Verschwiegenheitspflicht.
-
Wie ich schon oft an anderen Stellen erwähnte: MSO ist eigentlich für den Privatanwender überdimensioniert. Das gilt IMHO auch für OOo. Beide Officepakete enthalten erheblich mehr Potential als der Privatanwender je nutzen wird. Und genau so scheind MS zu denken. Sieht man an den Preisen.
-
@ Flashhwak
So war das nicht gemeint. Aber Frankie lässt sich anscheinend ohnehin nicht belehren. Wie die Leute bei mir vor der Bahnschranke. Denen kann man auch jeden Tag sagen, dass sie bei sich schließenden Schranken stehen bleiben müssen. Aber hält sich keiner dran. Bis sie mal die Schranke auf den Kopf kriegen. Vielleicht braucht das auch Frankie mal.
Den Baum in Form eines Klägers. Ich werde mich jedenfalls auch weiterhin an die EULA halten.
-
Du kannst aber auch bei MSO bleiben. Wie ich schon schrieb: Wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ihr mit eurem Lizenzkey sorgsam umgeht und an niemand anderen weitergebt, dann kann MS wohl kaum dahinterkommen. Und auch wenn, MS wird euch schon nicht verklagen. Die haben ganz andere Sorgen und Probleme mit größeren Fischen. Ich wollte auch nur mal das Gesetz vor Augen führen. Wenn man das Gesetz streng auslegt dann dürfte ich noch nicht einmal meine eigenen Exceltabellen knacken. Aber was MS nicht weiss... 
-
Zitat
"Die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des COMPUTERS, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert wird, ist berechtigt, eine [I]zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." (Die kursive Hervorhebung stammt von mir)
Das meine ich ja die ganze Zeit. Installieren auf Desktop und Notebook ja, aber nicht beide Geräte gleichzeitig nutzen. Du darfst also nicht Notebook und Desktop eingeschaltet haben und gleichzeitig auf beiden Systemen das Office benutzen. Ein Office muss immer geschlossen sein. Hervorgehoben wird hier gleichzeitige Benutzung der Officeinstallationen zur selben Zeit, und nur darum geht es hier. Zumindest ich verstehe das so. "Durch die alleinige Nutzung" sagt IMHO alles. Ich kann ja theoretisch nicht an zwei Rechnern gleichzeitg arbeiten. Und wenn eine andere Person den zweiten PC nutzt, dann kann ja von "ausschließlicher Verwendung durch sie oder ihn selbst" keine Rede mehr sein.