Beiträge von mumpel

    Hallo!


    Ich kenne diese Ansage in Verbindung mit unserem GSM-R. Wenn man versucht, von öffentlichen Telefonnetzen aus das GSM-R zu erreichen, dann bekommt man genau diese Ansage oder eine ähnliche.


    Könnte theoretisch sein, dass der Angerufene auf einen Anschluß umleitet, für den der Anrufer keine Berechtigung hat.


    Gruß, René

    Hallo!


    1. Die Anlage brauchst Du nicht mehr. Das SX353 ist selber eine TKA.
    2. Es gibt weder analoge noch spezielle ISDN-Mobilteile. Die Funktionen der Mobilteile werden von der Basisstation bestimmt, an der das Mobilteil angeschlossen ist. Achte aber darauf, dass das Mobilteil von GIGASET (vormals Siemens) stammt. Nur dann ist garantiert, dass auch alle Funkionen der Basis am Mobilteil zur Verfügung stehen.
    3. Das Faxgerät kannst Du am analogen Anschluß des SX353 anschließen und diesem analogen Anschluß eine eigene MSN zuweisen.
    4. Anstelle der analogen Telefone kannst Du zwei weitere Mobilteile am SX353 anschließen. Oder kaufe Dir für jedes analoge Telefon einen entsprechenden DECT-Adapter, mit dem Du aus dem analogen Telefon ein DECT-Telefon machen kannst.
    5. Du kannst das SX353 auch an einer Fritzbox Fon (zum Beispiel FBF 7270) anschließen, falls vorhanden . Genauso die beiden analogen Telefone.
    6. Nur wenn Du keinen ISDN-fähigen Router besitzt und Deine analogen Telefone weiter verwenden möchtest (ohne DECT-Adapter), dann benötigst Du die TKA weiterhin.


    Gruß, René

    @ Flashhwak


    So war das nicht gemeint. Aber Frankie lässt sich anscheinend ohnehin nicht belehren. Wie die Leute bei mir vor der Bahnschranke. Denen kann man auch jeden Tag sagen, dass sie bei sich schließenden Schranken stehen bleiben müssen. Aber hält sich keiner dran. Bis sie mal die Schranke auf den Kopf kriegen. Vielleicht braucht das auch Frankie mal. :D Den Baum in Form eines Klägers. Ich werde mich jedenfalls auch weiterhin an die EULA halten.

    Du kannst aber auch bei MSO bleiben. Wie ich schon schrieb: Wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ihr mit eurem Lizenzkey sorgsam umgeht und an niemand anderen weitergebt, dann kann MS wohl kaum dahinterkommen. Und auch wenn, MS wird euch schon nicht verklagen. Die haben ganz andere Sorgen und Probleme mit größeren Fischen. Ich wollte auch nur mal das Gesetz vor Augen führen. Wenn man das Gesetz streng auslegt dann dürfte ich noch nicht einmal meine eigenen Exceltabellen knacken. Aber was MS nicht weiss... :D

    Zitat


    "Die Hauptbenutzerin oder der Hauptbenutzer des COMPUTERS, auf dem das SOFTWAREPRODUKT installiert wird, ist berechtigt, eine [I]zweite
    Kopie für die ausschließliche Verwendung durch sie oder ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." (Die kursive Hervorhebung stammt von mir)


    Das meine ich ja die ganze Zeit. Installieren auf Desktop und Notebook ja, aber nicht beide Geräte gleichzeitig nutzen. Du darfst also nicht Notebook und Desktop eingeschaltet haben und gleichzeitig auf beiden Systemen das Office benutzen. Ein Office muss immer geschlossen sein. Hervorgehoben wird hier gleichzeitige Benutzung der Officeinstallationen zur selben Zeit, und nur darum geht es hier. Zumindest ich verstehe das so. "Durch die alleinige Nutzung" sagt IMHO alles. Ich kann ja theoretisch nicht an zwei Rechnern gleichzeitg arbeiten. Und wenn eine andere Person den zweiten PC nutzt, dann kann ja von "ausschließlicher Verwendung durch sie oder ihn selbst" keine Rede mehr sein.

    Hallo Frankie!


    Wenn Du die EULA nicht verstehst dann solltest Du mal eine Sprachenschule besuchen oder Recht studieren. Man durfte MSO schon immer nur auf einem PC installieren, auch bei "Privatlizenzen" (alle Lizenzen sind Privatlizenzen, außer Volumenlizenzen oder spezielle Softwarenutzungsverträge zwischen Hersteller und Firmen). Die Anwender haben es gemacht, aber erlaubt war und ist es nicht. MS hat es lediglich geduldet. Das Privatanwender die Software schon immer auf zwei oder drei Geräten installieren durften halte ich für ein Gerücht. Home & Student: 3 Lizenzen = 3 PC (im selben Haushalt). Andere Officeversionen: 1 Lizenz = 1 PC. Die EULA ist eindeutig und nicht missverständlich geschrieben.



    Und übrigens:
    Was früher (eventuell) galt hat heute keine Bedeutung mehr. Gültiges Recht ist was in der End User License Agreement (EULA, deutsch: Endbenutzer-Lizenzvertrag) steht. Aber wo kein Kläger da kein Richter.


    Also noch einmal:
    Microsoft gestattet bzw. duldet es in seiner EULA, dass ein Produkt auf einem Desktop-PC und einem mobilen Gerät installiert werden darf, sofern beide Geräte im Eigentum des Lizenznehmers stehen und immer nur ein Gerät genutzt wird. Beide Installationen gleichzeitig zu nutzen ist nicht erlaubt. Für Firmen gilt dies jedoch in der Regel nicht.


    Und wer jetzt glaubt, er könne die H&S auf 6 Geräten installieren (ein Desktop und 1 mobiles Gerät je Lizenz), der irrt. Bei Mehrfachlizenzen gelten andere Bestimmungen. Bei der H&S kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Bestimmungen der Einzellizenzen auch für Mehrfachlizenzen gilt.


    Gruß, René