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Hallo!
Bist Du sicher, dass sich da niemand einen Scherz mit Dir erlaubt? Rufe mal die Telekom unter 08003301000 an.
Machen kannst Du da nichts. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist den Vertrag zu kündigen. Du kannst aber mit der Telekom um den neuen Anschlußpreis und die Einrichtungsgebühr verhandeln. Und übrigens gibt es auch noch die Konkurenz, mit welcher Du der Telekom drohen kannst. Das hat schon so manchem geholfen.
Dein ISDN-Telefon funktioniert natürlich auch an einem analogen Anschluß. Zum Beispiel über eine Fritzbox Fon. Habe auch einen analogen Anschluß, die Fritzbox 7270 und daran das SX353. Sogar VoIP funktioniert damit.
Gruß, René
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Hallo!
Eine Möglichkeit wäre Sky-DSL (DSL über Satellit). Dabei gibt es aber zwei Methoden.
1. Methode: Download über Satellit, Upload über Festnetz. Zum Upload gehört auch das Anfordern von Seiten, welche dann über Satellit empfangen werden. Ist die günstigere Variante.
2. Methode: Download und Upload über Satellit. Ist aber teurer. Dabei muss man ein zweites Kabel zur Satschüssel verlegen. Auch eine Sendeeinheit muss montiert werden. Anders als bei reinen Empfangsanlagen, bei denen auch eine geringe Abweichung bei der Ausrichtung noch Empfang ermöglicht, ist bei kombinierten Empfangs- und Sendeanlagen eine 100%-ige Ausrichtung auf den Satelliten erforderlich. Muss also durch einen Fachbetrieb aufgebaut werden.
Noch eine Möglichkeit wäre WiFi. Da müsste sich aber einer finden, der die Anlage betreut.
Gruß, René
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Hallo!
IMHO muss man immer eine Schufaklausel unterschreiben. Nur ist diese bei den meisten Anbietern auf einem Blatt. 3 Unterschriften auf einem einzigen Blatt und eine davon ist die Schufaklausel (diese ist ziemlich klein geschrieben). Telefonanbieter haben auch noch eine eigene "Schufa" (zumindest so etwas ähnliches), in der sie nachsehen.
Gruß, René
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Hallo!
Das solltest Du nicht selber machen. Bis zur TAE in der Wohnung gehört alles der Telekom. Wenn Du dort einen Fehler machst und bei der Telekom etwas zerstörst, kannst Du haftbar gemacht werden. Frage einfach bei einem Telekomtechniker an. Eigentlich bräuchtest Du nur bei Dir an der TAE schauen, welche Kabel dort ankommen. Das dürfte als Anhaltspunkt genügen.
Gruß, René
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Das sollte so gehen wie bisher auch. Du wählst * bzw. R-Tastenkombination.
Aber kannst Du Dir irgendwo eine automatische Faxweiche leihen? Dann erledigt sich das Problem von selbst. Eine automatische Faxweiche erkennt automatisch, ob ein Fax- oder Telefonanruf eingeht. Dein Faxgerät hat keine Faxweiche eingebaut? Dann könntest Du es darüber machen (die Eumex an den Fon-Anschluß der Faxweiche).
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Muss nochmal nachfragen Das AEG-Mobilteil ist am SX353 angemeldet? Das SX353 kennt solche Keypad-Codes nicht. Dafür ist die Interntelefonie da. Man kann damit Gespräche auch übergeben, kompatible DECT-Mobilteile vorausgesetzt. Denn wie bereits erwähnt, können nur kompatible Mobilteile die volle Funktionalität des SX353 nutzen.
Keypad muss am SX353 erst eingestellt werden. Dann kannst Du auch mit den Steuercodes Deiner Eumex selbige ansprechen. Schau mal in der Bedienungsanleitung des SX353 nach.
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Da zeigt sich mal wieder die Inkompatibilität von DECT-Mobilteilen. Der GAP-Standard garantiert nur das externe Telefonieren mit Geräten anderer Hersteller. Sonderfunktionen sind meist nicht möglich. Dazu gehört auch der Internruf. Ein Wechsel zu DECT-Mobilteilen von Siemens (zum Beispiel das S67H) würde helfen. Hast Du dem analogen Port eine MSN zugewiesen?
Mit der Eumex dürfte das funktionieren. Müsstest Du ausprobieren.
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Hallo!
Schau Dir mal das [url=http://gigaset.com/shc/0,1935,de_de_0_119850_rArNrNrNrN,00.html]Euroset 5020[/url] von Siemens an. Ist aber schnurgebunden und ohne Anrufbeantworter.
Ich habe mal ein Telefon mit AB gesehen (schnurgebunden), welches keine Steckdose benötigt. Komme aber nicht auf den Namen des Gerätes.
Gruß, René
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Hallo!
Das geht ganz einfach über den Internanruf. Geht ein Faxanruf ein, dann die Intern-Taste drücken, die Internummer des analogen Anschlußes wählen, am Faxgerät annehmen und zum Schluß am Mobilteil auflegen. In der Regel müsste dann das Faxgerät automatisch die Leitung bekommen.
Gruß, René
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Zitat
Original geschrieben von oohje
Dumm ist nur, dass niemand verpflichtet ist, in einem bestimmten Zeitraum anzumahnen. Der Kunde hat ja seine Verpflichtungen.
Irrtum. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Ist bis dahin nicht mindestens ein Mahnbescheid ergangen, dann kann der Anbieter sein Geld auch nicht mehr einfordern. Er kann es versuchen. Aber widerspricht man dem Mahnbescheid, ist es schwer, nach der Verjährungsfrist noch etwas zu bekommen. Der Abieter muss vor Gericht auf jeden Fall die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Und da sind schon viele (vor allem Anwälte, die "im Auftrag" von TK-Anbietern abmahnen) auf die Nase gefallen.
P.S.: Auch Privatpersonen können innerhalb der 3 Jahre eine Forderung per Mahnbescheid einfordern.