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Hallo!
Das macht aber nicht nur Acer so. Es gibt auch Acer-Notebooks, bei denen man einfacher tauschen kann. Wenn euch schon der Austausch des RAM Probleme bereitet, dann wartet mal ab, bis die Backup-Batterie für das BIOS leer ist (in der Regel eine CR-2032, meist unter der Tastatur). Das ist genauso schwierig auszutauschen. Das nächste Mal gleich beim Kauf auf solche Dinge achten, auch wenn es etwas mehr kostet.
Gruß, René
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Ganz einfach. Ein analoges Telefon kann nicht direkt an ISDN angeschlossen werden, dafür ist ein A/B-Wandler notwendig oder eine ISDN-Anlage mit Analogport, z.B. Fritzbox-Fon. Ein ISDN-Telefon dagegen kann direkt am NTBA angeschlossen werden.
Umgekehrt ist es natürlich genauso. Um ein ISDN-Telefon an einem analogen Anschluß nutzen zu können, benötigt man eine entsprechende Anlage, z.B. FBF.
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Hallo!
Es ist egal, ob analog oder ISDN. Alle derzeitigen Telefone zeigen die Rufnummer an. Du musst bei analogen Telefonen auf der Verpackung nachschauen, ob sie die CLIP-Funktion beherrschen. Wenn Du ein ISDN-Telefon kaufen und dieses an den DSL-Router anschließen möchtest (dort wird ja wohl Dein jetziges Telefon hängen), dann muss der DSL-Router einen S0-Port haben. Anderenfalls lässt sich das ISDN-Telefon nicht am Router betreiben. Es müsste dann direkt am NTBA angeschlossen werden, was aber VoIP vom ISDN-Telefon unmöglich macht.
Gruß, René
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Und wenn Du die DECT-Basis neben die FBF stellst, ist das Kabel überflüssig. Eventuell ist dann eine separate Ladestation für das DECT-Mobilteil notwendig.
Ein solches Experiment mit einem anderen Clienten solltest Du meiden. Falls es nicht funktionieren sollte, dann gibst Du Geld umsonst aus. Ein Umtausch von Software bei Nichtfunktionieren ist in der Regel ausgeschlossen. Wenn es geht, dann kaufe Dir ein Mobiltelefon mit eingebauter WLAN-Funktion.
Beim letzten Satz bin ich davon ausgegangen, das Dein Handy ein GSM-WLAN-Kombi ist. Da habe ich Dich aber falsch verstanden.
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Das mit dem Kabel wurde schon geklärt, kann DECT auch.
Wenn auf der Verpackung "nicht VoIP-fähig" steht, dann hat dass nichts mit dem Branding zu tun. Dann hat der Hersteller VoIP nicht integriert. Legal lässt sich die Firmware nicht ändern. Du hast doch sicher eine WLAN-Basis zum E61i? Diese einfach an eine FBF hängen und schon sollte VoIP möglich sein, da in diesem Fall VoIP von der FBF gesteuert wird.
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Hallo!
Der einzige gute Vorteil eines WLAN-Telefons ist, das man, einen entsprechenden Vertrag vorausgesetzt, auch unterwegs an Accesspoints kostenlos telefonieren kann. Und man kann es an allen WLAN-Geräten nutzen, an denen das Telefon angemeldet ist. Gut für Firmen, bei denen man zwischen mehreren Standorten wechseln muss (DECT ist bekanntlich auf 4 Basisationen beschränkt). Mehr aber auch nicht. Die Qualität der WLAN-Telefone ist aber noch lange nicht so gut wie DECT-Qualität.
Gruß, René
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Hallo!
5,- Euro und darüber regt ihr euch auf? Bei uns in Lindau kostet es 7,50 Euro.
Zitat
Original geschrieben von BenediktW
Warum hat man denn bitteschön diese Sticker nicht vorgedruckt mit dem Kfz-Steuerbescheid verschickt?
Weil das nur autorisierte Werkstätten anbringen dürfte. Man hat wohl angst vor Fälschungen. Sind eben nicht fälschungssicher. Das Anbringen der Plaketten muss genau dokumentiert und den Behörden gemeldet werden.
Und außerdem sind wir in Deutschland. Hier geht es ohne Bürokratie nicht. Ohne selbige würden die Bürokraten krank. 
Gruß, René
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Hallo!
Stehen tut es da, aber laut Urteil vom EGH (oder war es der BGH?) vollkommen wertlose Hinweise. Denn was machst Du, wenn Dein PC defekt geht? Du hast den PC inklusive Betriebssystem gekauft. Es kann nicht angehen, das MS das BS vom PC abhängig macht. Du kannst Deinen Key sogar mit einem zum Key passenden Original-BS (Original-CD) nutzen. Vorausgesetzt, die Installation auf dem alten PC ist komplett vernichtet.
Gruß, René
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Wenn ich mir den Link mal genauer durchlese, kommt mir der Verdacht, dass der Urlaubsanspruch tatsächlich verwirkt sein könnte.
Gott sei Dank war ich seit 24 Jahren nicht mehr ernsthaft Krank. Ich war dieses Jahr zum ersten Mal nach 24 Jahtren für 4 Tage krank geschrieben. Zwangsweise, weil die Ärztin es so wollte (Ansteckungsgefahr aufgrund meines Berufes). Und auserdem bin ich seit 20 Jahren im Beruf. Da wäre eine Kündigung schwieriger.
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Hallo!
In der Tat ein schwieriges Thema. Ich würde aber nicht auf Auszahlung bestehen, sondern das Arbeitsverhältnis um diese 16 Tage verlängern lassen. Das ist finanziell günstiger. Bei Auszahlung wird immer der erhöhte Steuersatz genommen, wodurch weniger herauskommt. Allerdings bezweifle ich, dass ein AN gekündigt werden darf, wenn er krank ist. Es sei denn, das AV ist befristet. Dann muss natürlich ausbezahlt werden. IMHO muss der Urlaub gewährt werden. Schließlich kann niemand etwas dafür, wenn er krank wird.
Im Übrigen soll es AG geben, welche bei Krankheit jeweils 1 Urlaubstag anrechnen. Ob das zulässig ist?
Aber wie bereits gesagt wurde, kann nur ein(e) Fachmann/Fachfrau Klarheit bringen.
Gruß, René