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[...] muss man sich fragen ob nicht ein zu teurer ÖPNV die Menschen zum Autofahren zwingt? [...]
Es ist nicht nur der ÖPNV. Nicht jeder kommt mit dem ÖPNV zur Arbeit, denn einige Arbeitnehmer müssen zur Arbeit oder haben Feierabend wenn der ÖPNV nicht fährt. Und Parkplätze außerhalb der Stadt gibt es auch nicht genug, und die wenigen Parkplätze die es gibt kosten meist auch noch Geld, da kann man auch gleich mit dem Auto bis in die Stadt reinfahren. M.E. taugt das gesamte Umweltpaket der EU nichts, es wird nur gefordert aber nichts getan und auch nicht darüber nachgedacht wie man die Umwelt tatsächlich schützen kann.
M.E. haben die vielen Stickoxide auch mit dem Raubbau an der Natur zu tun. Jeder Baum wird gefällt, nur um nochmehr Baugrund zu bekommen. Und die wenigen Bäume die es noch gibt können die Luft nicht so gut klären/filtern wie es erforderlich wäre. Mit mehr Bäumen wäre die Luft vielleicht sauberer.
Aber in Aschaffenburg kann man den ÖPNV Samstags kostenlos nutzen (ab dem 01.12. Die Testphase läuft für ein Jahr).
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Zudem kommt hinzu das manche unseriösen Rechtsanwälte und Rechteinhaber illegale Programme nutzen um IP-Adressen aufzuzeichnen, alleine dass müsste m.E. dazu führen das ein Gerichtsbeschluss unwirksam ist da die IP-Adresse unrechtmäßig "erworben" wurde. Ohne die illegalen Programme könnten die Rechteinhaber garnicht an die IP-Adressen und somit auch niemals an einen Gerichtsbeschluß kommen. Aber in DE scheint das offensichtlich an den Gerichten nicht zu interessieren.
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Normalerweise dürfen provider überhaupt keine Daten an Kanzlerin rausgeben.
Doch, dürfen sie. Und zwar per Gerichtsbeschluss. Leider sind die Gerichtsbeschlüsse zu leicht zu bekommen, Gerichte machen das mangels Zeit im Schnellverfahren. Manche meinen auch das Richter keine Ahnung von der Mateire haben und deshalb zu schnell einen Beschluß ausstellen.
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Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist
Es gibt Rechteinhaber bzw. dessen Rechtsvertreter die bewusst nur kleine Fragmente unter verschiedenen Namen streuen um abkassieren zu können. Leider scheint es Gerichte zu geben die soetwas auch noch als Urheberrechtsverletzung akzeptieren, obwohl der "Film" niemals vollständig herunterzuladen ist/war.
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500€ für den Abmahnanwalt und 500€ Schadensersatz. Je nach Abmahner auch mehr oder weniger.:mad:
PS: So war es vor ca. 10 Jahren.
Heute nicht mehr. Rechtsanwaltskosten sind auf 147,56 Euro je Fall gedeckelt, weil nicht mehr als 1000,- Euro je Fall angsetzt werden dürfen (§ 97a UrhG). Hinzu kommt dann noch der Schadenersatz, und eventuell (oder sogar sehr wahrscheinlich) Auslagenpauschale und Ermittlungsgebühr. Manche Anwälte lassen sich auch gerne noch andere Gebühren einfallen, die aber nicht unbedingt Ersatzfähig sind.
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Bei bestehender Rechtschutzversicherung kann man das natuerlich immer nutzen
Urheberrechtsverletzungen werden von einer Rechtsschutzversicherung nicht umfasst. Ich kenne keine RSV die Urhebrrechtsverletzungen reguliert.
Wichtig ist dass man auf keinen Fall die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreibt.
In letzter Zeit kommt es wieder häufig vor dass "unseriöse" Forderungen ins Haus flattern. Welcher Rechtsanwalt fordert denn da, und für wen? Würde da mal rein aus Interesse recherchieren (ohne hier eine "individuelle Rechtsberatung" abzugeben).
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Hallo!
Die Papierfragebögen gibt es heute noch, kann man sogar selber kaufen. Aber die Prüfungen finden m.W. nurnoch am PC statt, inklusive bewegter Bilder:
Gruß, René
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Jetzt wird hier mit Werbung übertrieben. Seit hier auch in Beiträgen Werbung erscheint kann man auf Smartphones Beiträge in denen Werbung erscheint nicht mehr lesen, da in jeder Zeile nur drei Buchstaben stehen, der Rest der Fläche wird von der Werbung eingenommen. Muss soviel Werbung sein? Oder kann man die Werbung nicht wenigstens so platzieren dass der Text vernünftig gelesen werden kann?
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Sollte wirklich nur die Zugnummeränderung einen solchen Verspätungsalarm auslösen? .
So ist es. Wobei die Meldung eigentlich heissen müsste "Die Zugnummer Ihres Anschlußzuges wird sich ändern". Die Verspätungsmeldungen funktionieren in der Praxis nur unzureichend. Erlebe ich ja selber immer wieder. Probleme gibt es meist dort wo zwischen Endbahnhof und letzten Zughalt kein Fdl mehr sitzt der noch Verspätungen eingeben kann. Da fallen Züge aus dem RIS, werden also als pünktlich deklariert, obwohl der Zug noch unterwegs ist. Das wird sich alles erst bessern wenn es überall Zugmeldeanlagen gibt.
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Bankwueberweisung sind durch die Zwangsverwendung von IBAN und aufwendigen ChipTAN Verfahren immer aufwendig und umstaendlicher gworden.
Hast Du soviele Überweisungen im Monat dass es für Dich so aufwendig ist?