Beiträge von mumpel

    Ich kann nur nicht nachvollziehen weshalb die Note 7-Akkus als Gefahrgut deklariert werden sollen und alle anderen Lithiumhaltige Akkus nicht. Wenn ich für mein Mobiltelefon einen Akku im Internet bestelle ist da nie eine ADR-Kennzeichnung dran.

    Natürlich kenne ich das. Dann müssten die Paketfahrzeuge aber auch dementsprechend ausgerüstet sein. Wenn das wirklich Gefahrgut wäre würde ich das noch nicht einmal transportieren. Es werden täglich Akkus transportiert ohne das die Pakete gekennzeichnet sind.

    Gefahrgutaufkleber? Wozu? Solange das Gerät nicht lädt und das Gerät ausgeschaltet ist kann eigentlich nichts passieren. Mal davon abgesehen dass ein Akku kein Gefahrgut ist, zumindest nicht nach dem Gesetz. Also macht mal halblang.

    1. Du hast ein außerordentliches Kündigungsrecht.


    2. Da das Gerät nicht geliefert werden kann muss auch der Vertrag vom Kunden nicht bedient werden.


    3. Ein Ersatzgerät muss man nicht akzeptieren. Es gibt ja auch keines welches mit dem Note vergleichbar ist. Der S-Pen ist ein Alleinstellungsmerkmal welches kein anderer Hersteller bietet. Daher ist es auch nicht möglich ein vergleichbares Gerät zu liefern.



    Somit ist der Vertrag seitens des Mobilfunkanbieters nur teilweise erfüllt. Es besteht somit ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei Vertragsverlängerungen wird allerdings, wie ich bereits erwähnte, eventuell oder sehr wahrscheinlich der vorherige Vertragszustand widerhergestellt. Man muss also den alten Vertrag weiterhin bedienen. Ob das besser ist möchte ich bezweifeln.


    O2 eine Frist setzen. Da O2 aber nicht liefern kann wird es wohl auf eine außerordentliche Kündigung hinauslaufen. Oder Du bleibst beim "neuen Vertrag" und versuchst ein anders Mobiltelefon zu Deinen Wunschbedingungen zu bekommen.

    Hallo!


    Pernhard


    Damit kommst Du nicht durch. Du kannst nur den Schaden fordern der Dir tatsächlich entstanden ist. Was Du machen kannst ist den Vertrag außerordenlich zu kündigen, und bereits gezahlte Beträge zurückzufordern da noch keine Leistungen erfolgt sind und somit keine Zahlungspflicht besteht. Bei einer Vertragsverlängerung hat eine außerordentliche Kündigung allerdings zur Folge dass der ursprüngliche Vertrag wiederhergestellt werden wird/kann, Du also den ursprünglichen Vertrag weiter bedienen musst.


    Gruß, René