Beiträge von mumpel

    Wenn ich mich recht erinnere habe ich dafür unterschrieben. Die anderen Kolleginnen, Kollegen und "Mitbewohner" haben sich bei mir nicht beschwert (hätten sie tun können als Vertrauensperson), also müsste es passen.

    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    (...) und weil sich einer oder mehrere weigern wird das nicht gemacht (...)


    Und wo ist das Problem? Die die sich einig sind können doch für sich eine Reinigungskraft bestellen. Sollen doch die Verweigerer ihren Dreck selber machen. War doch bei uns am Anfang auch so. Viele haben sich geweigert. Da haben eben die Jasager die Reinigungskraft genommen und die anderen nicht. Bis die Wohnungsgenossenschaft bzw. Hausverwaltung beschlossen hat (ich war auf der betreffenden Mieterversammlung nicht dabei) dass alle den Reinigungsdienst nehmen müssen. Mir war/ist das ganz recht. Bei uns gab es noch eine Kehrwoche. Alle 6 Wochen war ein anderer Mieter dran. Mich hat es immer dann getroffen wenn ich Dienstplanmäßig meine 3 Ruhetage hatte, an denen ich immer weggefahren bin. Die 15,- Euro im Monat für den Reinigungsdienst habe ich übrig, dafür dass ich nicht mehr selber den Hof kehren (war alle 6 Wochen) und das Treppenhaus wischen (war zweimal im Monat dran) muss ist das günstig. Anfangs waren es sogar nur 10,- Euro, also 5,- Euro pro Woche (da war die Reinigungskraft aber noch nicht pflicht).

    Bei der Reinigungskraft ist auch die Versicherung einzurechnen. Denn wenn der Vermieter die Reinigungskraft bestellt muss er nicht nur die Lohnkosten tragen sondern auch die erforderliche Versicherung, und das darf er dann auch auf die betroffenen Mieter umlegen. Wenn der Mieter sich selber eine Zugehfrau sucht kann er auch selber mit ihr die Kondition aushandeln, was aber als Schwarzarbeit eingestuft werden könnte.

    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    (...) auch haben sich die Kosten für Hausmeister, Gebäudeversicherung usw. erhöht (...)


    Der Hausmeister muss auch den Mindestlohn bekommen.
    Versicherungen passen die Beiträge regelmäßig an. Könnte also theoretisch sein dass sie nächstes Jahr günstiger wird.
    Die gesetzlich vorgeschriebenen BRM müssen auch bezahlt werden, durch den Mieter.


    Alles wird teurer. Du kannst ja umziehen wenn Du einen Vermieter findest der alles günstiger anbietet. ;)


    Du kannst der Nebenkostenabrechnung auch widersprechen und dagegen klagen. Nur wirst Du dann ziemlich erfolglos aus dem Verfahren gehen, wirst also verlieren. Der Vermieter wird sicher alles belegen können, vor allem die Kosten für Hausmeister, Reinigungskraft und Versicherung.


    Gruß, René

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    (...) wird sich bestimmt keiner hinstellen und sagen "Der Fdl ist schuld" (...)


    Leider muss ich Dir sagen dass Du Dich irrst. Denn genau das wird gesagt. Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" spricht davon. Die Schweizer Medien sprechen es sogar offen aus und sagen direkt dass der Fdl schuld ist. Auch auf der Facebookseite der Bahn stellen sich welche hin und werfen dem Fdl und der Bahn die Schuld zu.


    Aber das ist mal wieder typisch Deutschland und typisch deutsche Medienwelt. Einfach mal bei jedem Unglück jeden Eisenbahner sofort beschuldigen und verurteilen. Leider führen, auch bei uns, viele (unbestätigte) Meldungen in den Tageszeitungen zu Ermittlungen durch die Bundespolizei und beinahe dazu das Mitarbeiter unschuldig vor Gericht landen. Wäre ich der betroffene Fdl und wüsste genau dass ich unschuldig bin würde ich jetzt meinen RA einschalten und das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zur Schnecke machen lassen.

    Aber auch dann gibt es ein Zählwerk. Ein Ersatzsignal zu bedienen ohne Zählwerk dürfte unmöglich sein. Es wäre also sofort aufgefallen wenn an den Zählwerken etwas nicht stimmt. Und wenn der Kollege das Bedienen korrekt im "Nachweis der Zählwerke" protokolliert hätte müsste er sich jetzt bereits erklären. Und auch schriftliche Befehle sind nachverfolgbar. Und für per GSM-R übermittelte Gespräche gibt es eine Gesprächsaufzeichnung.