"booklooker" ist aber genauso seriös wie "rebuy" & Co. Das was man da bekommt ist häufig kein fairer Preis.
Beiträge von mumpel
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Wir hier können den Wert nicht einschätzen solange wir die Bücher nicht sehen. Du kannst Dir ja die Mühe machen und eine Liste der Bücher zusammenstellen. Wenn sich einer für ein Buch interessiert kannst Du ihm ein oder zwe Fotos schicken. Dann wird sich ein Wert ergeben. Vielleicht ist ja das ein oder andere Buch hier interessant.
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Hallo!
Es gibt auch die "Wanderbücher". Diese bekommen einen Aufkleber. Hat man das Buch ausgelesen lässt man es einfach im Zug liegen, oder auch an öffentlichen Plätzen. Wer möchte kann es dann mitnehmen. Findet sich keiner kann sie die Bahnhofsmission, oder eine andere Einrichtung, verkaufen. Man kann ja mal bei der Bahnhofsmission oder bei der Stadt nachfragen. Der Erlös ist natürlich für den guten Zweck.
Gruß, René
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M.E. geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. 1,5 Stunden für einen Fehler den man bereits nach zwei Minuten hätte finden können.
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Zitat
Original geschrieben von BJ.Simon
(...) Ärgern, zahlen, nicht mehr ärgern (...)
Darauf scheinen es einige Firmen abzusehen. Also m.E. schlechter Rat.ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
(...) nie wieder beanspruchen, es gibt noch andere (...)
Und hoffen dass es andere besser machen? In diesem Fall hier nicht möglich, da Gewährleistungsansprüche m.E. nur bei der Firma geltend gemacht werden können die die Heizungsanlage eingebaut hat. Es sei denn man hat Lust seinem Geld nachzurennen wenn man sich gezwungen sieht eine andere Firma mit Reparaturen zu beauftragen und beim Installateur dann die Kosten einzutreiben. -
Übrigens:
Bei SWR & Co. (z.B. bei "Markt") wurde schon öfters mal gesagt dass man jede Handwerkerrechnung genau prüfen sollte und auch die Möglichkeit nutzen sollte Rechnungen ganz oder teilweise zu verweigern. Vor allem wenn man mit der Arbeit der Handwerker nicht zufrieden/einverstanden ist. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen dass zumindest ein Teil der Rechnung strittig ist. -
Wie gesagt. Schriftlich Teilwiderspruch einlegen (der Firma ganz genau erklären was man bemängelt), eine halbe Stunde zahlen und den Rest abwarten.
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Zitat
Original geschrieben von SAR
(...) schreibe ich bis 250€ lieber ab (...)
Dann würde ich das aber in meine Preise einkalkulieren, und daraus (zusätzliche) Rücklagen bilden. Nicht jede Handwerksfirma kann es sich leisten auf Handwerkerlöhne zu verzichten, die Handwerker wohlen entlohnt werden. -
Zumindest würde ich einen Teilwiderspruch einlegen und erstmal, unter Vorbehalt, nur den/einen unstrittigen Teil zahlen (max. 1/2 Stunde plus Anfahrt). Hinterher kann man immernoch prüfen lassen ob 1,5 Stunden berechtigt sind oder überhaupt die Schuld beim Kunden liegt und somit eine Zahlungspflicht besteht.
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Re: Re: Frage zur Beweispflicht - Rechnung vom Heizungssanitär erhalten
ZitatOriginal geschrieben von SAR
(...) können nicht mehr als 150€ sein (...)
Unsere Heizungsfirma verlangt für 12 Minuten Arbeit schon 80,- Euro Netto.