M.E. geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. 1,5 Stunden für einen Fehler den man bereits nach zwei Minuten hätte finden können.
Beiträge von mumpel
-
-
Zitat
Original geschrieben von BJ.Simon
(...) Ärgern, zahlen, nicht mehr ärgern (...)
Darauf scheinen es einige Firmen abzusehen. Also m.E. schlechter Rat.ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
(...) nie wieder beanspruchen, es gibt noch andere (...)
Und hoffen dass es andere besser machen? In diesem Fall hier nicht möglich, da Gewährleistungsansprüche m.E. nur bei der Firma geltend gemacht werden können die die Heizungsanlage eingebaut hat. Es sei denn man hat Lust seinem Geld nachzurennen wenn man sich gezwungen sieht eine andere Firma mit Reparaturen zu beauftragen und beim Installateur dann die Kosten einzutreiben. -
Übrigens:
Bei SWR & Co. (z.B. bei "Markt") wurde schon öfters mal gesagt dass man jede Handwerkerrechnung genau prüfen sollte und auch die Möglichkeit nutzen sollte Rechnungen ganz oder teilweise zu verweigern. Vor allem wenn man mit der Arbeit der Handwerker nicht zufrieden/einverstanden ist. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen dass zumindest ein Teil der Rechnung strittig ist. -
Wie gesagt. Schriftlich Teilwiderspruch einlegen (der Firma ganz genau erklären was man bemängelt), eine halbe Stunde zahlen und den Rest abwarten.
-
Zitat
Original geschrieben von SAR
(...) schreibe ich bis 250€ lieber ab (...)
Dann würde ich das aber in meine Preise einkalkulieren, und daraus (zusätzliche) Rücklagen bilden. Nicht jede Handwerksfirma kann es sich leisten auf Handwerkerlöhne zu verzichten, die Handwerker wohlen entlohnt werden. -
Zumindest würde ich einen Teilwiderspruch einlegen und erstmal, unter Vorbehalt, nur den/einen unstrittigen Teil zahlen (max. 1/2 Stunde plus Anfahrt). Hinterher kann man immernoch prüfen lassen ob 1,5 Stunden berechtigt sind oder überhaupt die Schuld beim Kunden liegt und somit eine Zahlungspflicht besteht.
-
Re: Re: Frage zur Beweispflicht - Rechnung vom Heizungssanitär erhalten
ZitatOriginal geschrieben von SAR
(...) können nicht mehr als 150€ sein (...)
Unsere Heizungsfirma verlangt für 12 Minuten Arbeit schon 80,- Euro Netto. -
Re: Re: Frage zur Beweispflicht - Rechnung vom Heizungssanitär erhalten
ZitatOriginal geschrieben von Chris
(...) Heißt also, dass dort die Hahnblöcke doch offen gewesen sein müssen, richtig? (...)
Da würde ich mal schauen ob das auch im Übergabeprotokoll steht. Denn sagen und testen kann der Monteur viel, er muss m.E. auch schriftlich beweisen können dass er es gemacht hat. -
Hallo!
Ich würde es drauf ankommen lassen. Wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt dann diesem widersprechen. Dann geht es vor Gericht. Kein normaler Mensch weiss was ein Hahnblock ist geschweige denn dass soetwas existiert. Dann muss der Fachmann beweisen dass er im Recht ist. Meines Erachtens gilt die Gewährleistungspflicht für das gesamte Haus, auch für das korrekte Funktionieren der Heizungsanlage. Vor der Übergabe hätte also die Heizung getestet und der erfolgreiche Test protokolliert werden müssen.
Ich dachte immer ein Hahnblock ist wenn der Hahn bei der Henne blockiert ist.

Tipp:
In Zukunft alles schriftlich fixieren bevor der Fachmann beauftragt wird.Gruß, René
-
Du bist zwar als Administrator angemeldet, hast aber trotzdem nicht alle Rechte des vollständigen Administrators. Unter Windows 10 hat selbst der Administrator nur eingeschränkte Rechte. Im Internet ist zudem zu lesen dass diese Probleme durch das direkte Upgrade entstehen und sich solche Probleme durch eine Clean-Installation lösen lassen.