Mich hat heute auch wieder ein Autofahrer angehupt, weil ich es gewagt habe an parkenden Autos vorbeizufahren (kein Radweg oder -streifen vorhanden. Fahrbahn eingeengt). Mein Fahrrad heisst und ist aber nicht K.I.T.T.
Beiträge von mumpel
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Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) und dann auch noch kackdreist glauben, im Recht zu sein (...)
Jeder kehre vor seiner eigenen Tür, auch Du vor der Deinen! -
Du sagst es. Gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis. So haben alle Verkehrsteilnehmer Freude an ihrem fahrbaren Untersatz, ohne Ärger und hohem Blutdruck.
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Original geschrieben von xpop
(...) Benutzungspflicht ist Benutzungspflicht, egal wie die eigene Meinung über den Zustand des Radweges ist. Er ist zu benutzen! Ergänzend dazu ist die Geschwindigkeit anzupassen, fertig (...)
Das zeigt dass Du deutsche Rechtsprechung nicht kennst. Es gibt diverse Gerichtsurteile die aussagen dass Radfahrer nicht in jedem Fall den Radweg benutzen müssen. Gerade bei "erkennbar erheblichen Mängeln am baulichen Zustand" dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Z.B. dann wenn der Radweg oder ein kombinierter Rad- und Fußweg erkennbar nicht dem baulichen Zustand (z.B. Mindestbreite) entspricht. StVZO und die anderen "Rechtsvorschriften für den Straßenbau und -verkehr" sind genauso rechtsgültig und rechtsverbindlich wie die StVO. -
Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) Das ist das grundsätzliche Betriebsrisiko, dass du als Radfahrer jederzeit hast. (...)
Du erwartest doch nicht im Ernst dass ein Radfahrer die Radwege langschleicht wie eine Schnecke. Da kann man ja gleich zu Fuß gehen. Radl fährt man um schneller zu sein. Und wenn der Staat bzw. die Stadt es nicht auf die Reihe bringt, die Steuergelder dort einzusetzen wo es erforderlich ist (und sie lieber an Staaten verschenkt von denen kein Cent zurückkommen wird, auch wenn sie noch soviel versprechen) , werde ich auf der Straße fahren wenn keine Fahrradwege vorhanden oder selbige in schlechtem Zustand sind. -
Hallo!
1. Einen Briefrückläufer muss es nicht geben wenn der Postbote den Irrtum erkannte und an die richtige Adresse ausgeliefert hat. Mein Postbote weiss auch dass ich in der Hausnummer mit dem Zusatz b wohne, auch wenn auf dem Brief nur die Hausnummer ohne Zusatz steht.
2. Schuldner und Vertragspartner ist A. Daher hat A auch alle Konsequenzen zu tragen. Er kann B in Regress nehmen, was ohne RA wohl eher nichts bringen wird.
3. Auch wenn A die Daten freiwillig herausgegeben hat, hat sich B strafbar gemacht. B hat A einen finanziellen Schaden zugefügt. Allerdings ist der Schaden zu gering um ihn strafrechtlich verfolgen zu lassen. Der Staatsanwalt wird wohl wegen geringer Schuld einstellen. Bleibt nur das Zivilgericht.
BTW:
Ist das nicht gefährlich auf einer Straße zu wohnen?
Gruß, René
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Original geschrieben von ibomal
Nur hat kein Radfahrer über die Minuten fremder Menschen zu entscheiden :p
Aber die Autofahrer auch nicht über die eines Radfahrers. -
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Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) Jedes normale Rad rollt da einfach rüber (...)
Und wenn man, aus welchen Gründen auch immer, den Lenker verreißt hängt man im Loch drin und fällt im schlimmsten Fall dermaßen schlecht dass man sich etwas bricht. Andere können nicht rechtzeitig bremsen... -
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Original geschrieben von sailing2capeside
Als Autofahrer kann man auch mal eine Minute lang hinter einem Radfahrer hinterhergurken, wo ist das Problem?
Dass das Bier ausgeht. Man könnte ja ein paar Minuten seines Lebens verlieren. -
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Original geschrieben von archie83
Na wegen der Benutzungspflicht eines Radwegs, von der es angeblich keine Ausnahmen gibt, wenn man gewissen Leuten hier Glauben schenkt.
Natürlich gibt es eine Benutzungspflicht. Aber die verbietet nicht das Überholen parkender/stehender Fahrzeuge. Wäre ja noch schöner. Wenn ich jedes Mal absteigen und auf den Gehsteig ausweichen soll könnte ich ja gleich zu Fuß gehen. Solche Aussagen, wie sie hier manche machen, sind genauso unsinnig wie die Aussage unserer Polizei ich müsse bei VZ 1022-10 auf dem Fußweg fahren (was aber falsch ist, da VZ 1022-10 ein Zusatzzeichen ist welches die Nutzung des Fußweges erlaubt und nicht gebietet).