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Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) Ist für mich selbstverständlich, dass ich dahinter bleibe (...)
Dann fahre mal hier bei uns Fahrrad. Die meisten Autofahrer nehmen nur sich selbstverständlich, nicht die anderen. Und Lückenspringen ist auch nicht mein Stil, da bleibe ich lieber hinter den Fahrzeugen (ist gesünder).
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Hast Du ihm nicht gesagt dass rechts überholen auch für Radfahrer nicht erlaubt ist, wenn nicht sichergestellt werden kann dass es zu keiner Behinderung kommt?
Mir ist es aber auch schon passiert (im Kreisverkehr) dass ein Autofahrer aus den NL nicht geblinkt hat. Da er das nicht hat bin ich natürlich rechts vorbei (war ja genug Platz, und ist Radfahrern erlaubt), aber plötzlich fährt er doch rechts raus und drückt mir eine Delle in meinen Termobecher (wäre der nicht gewesen hätte es das Notebook erwischt).
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Eine Straße hat nur zwei Fahrbahnen, eine Rechte und eine Linke. Die Autos parken am Straßenrand (erlaubt), dadurch wird die Fahrbahn enger. Da das aber in einer Kurve ist, und ich nicht weiss wieviele Autos dort parken (ich kann ja nicht durch Wände schauen, und mein Fahrrad ist immer noch nicht K.I.T.T.), fahre ich natürlich rechtzeitig in Richtung Mitte, bevor mich ein Auto durch Überholen gegen ein parkendes Fahrzeugs zwingt. Da ich die Parksituation kenne darf man mir doch zugestehen rechtzeitig dafür zu sorgen dass ich nicht zum Halten gezwungen werde. Oder ist mir das nicht erlaubt (dass müsste dann aber auch irgendwo stehen)? Und auf den Fußweg möchte ich mich auch nicht zwingen lassen (ist ersten verboten und zweitens noch enger als auf der Straße). Mal davon abgesehen meinte ich das Fahrzeug hinter mir.
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Mich hat heute auch wieder ein Autofahrer angehupt, weil ich es gewagt habe an parkenden Autos vorbeizufahren (kein Radweg oder -streifen vorhanden. Fahrbahn eingeengt). Mein Fahrrad heisst und ist aber nicht K.I.T.T.
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Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) und dann auch noch kackdreist glauben, im Recht zu sein (...)
Jeder kehre vor seiner eigenen Tür, auch Du vor der Deinen!
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Du sagst es. Gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis. So haben alle Verkehrsteilnehmer Freude an ihrem fahrbaren Untersatz, ohne Ärger und hohem Blutdruck.
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Original geschrieben von xpop
(...) Benutzungspflicht ist Benutzungspflicht, egal wie die eigene Meinung über den Zustand des Radweges ist. Er ist zu benutzen! Ergänzend dazu ist die Geschwindigkeit anzupassen, fertig (...)
Das zeigt dass Du deutsche Rechtsprechung nicht kennst. Es gibt diverse Gerichtsurteile die aussagen dass Radfahrer nicht in jedem Fall den Radweg benutzen müssen. Gerade bei "erkennbar erheblichen Mängeln am baulichen Zustand" dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Z.B. dann wenn der Radweg oder ein kombinierter Rad- und Fußweg erkennbar nicht dem baulichen Zustand (z.B. Mindestbreite) entspricht. StVZO und die anderen "Rechtsvorschriften für den Straßenbau und -verkehr" sind genauso rechtsgültig und rechtsverbindlich wie die StVO.
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Original geschrieben von Gag Halfrunt
(...) Das ist das grundsätzliche Betriebsrisiko, dass du als Radfahrer jederzeit hast. (...)
Du erwartest doch nicht im Ernst dass ein Radfahrer die Radwege langschleicht wie eine Schnecke. Da kann man ja gleich zu Fuß gehen. Radl fährt man um schneller zu sein. Und wenn der Staat bzw. die Stadt es nicht auf die Reihe bringt, die Steuergelder dort einzusetzen wo es erforderlich ist (und sie lieber an Staaten verschenkt von denen kein Cent zurückkommen wird, auch wenn sie noch soviel versprechen) , werde ich auf der Straße fahren wenn keine Fahrradwege vorhanden oder selbige in schlechtem Zustand sind.
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Hallo!
1. Einen Briefrückläufer muss es nicht geben wenn der Postbote den Irrtum erkannte und an die richtige Adresse ausgeliefert hat. Mein Postbote weiss auch dass ich in der Hausnummer mit dem Zusatz b wohne, auch wenn auf dem Brief nur die Hausnummer ohne Zusatz steht.
2. Schuldner und Vertragspartner ist A. Daher hat A auch alle Konsequenzen zu tragen. Er kann B in Regress nehmen, was ohne RA wohl eher nichts bringen wird.
3. Auch wenn A die Daten freiwillig herausgegeben hat, hat sich B strafbar gemacht. B hat A einen finanziellen Schaden zugefügt. Allerdings ist der Schaden zu gering um ihn strafrechtlich verfolgen zu lassen. Der Staatsanwalt wird wohl wegen geringer Schuld einstellen. Bleibt nur das Zivilgericht.
BTW:
Ist das nicht gefährlich auf einer Straße zu wohnen? 
Gruß, René
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Original geschrieben von ibomal
Nur hat kein Radfahrer über die Minuten fremder Menschen zu entscheiden :p
Aber die Autofahrer auch nicht über die eines Radfahrers.