Beiträge von TM1

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    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    In anderen Ländern (z.B. den USA) hält die Bank bei einer Rücklastschrift auch nochmal satt die Hand auf


    Da gibt es in deutscher Gründlichkeit übrigens ein letztintanzliches Urteil vom BGH welches deutschen Banken dies verbietet.

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    Original geschrieben von altan79
    Ich möchte nur von Leuten die Meinungen lesen, die mir helfen können, alle anderen sollen sich bitte raushalten..


    Und wenn die Meinungen die Dir "helfen" könnten, allesamt falsch sind?


    Die Situation ist doch glasklar: Solange die Forderung nicht beglichen ist, werden die tickets nicht ausgestellt /gültig. Du kannst also wählen - entweder zahlen und fliegen, oder nicht zahlen und nicht fliegen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob die Gebühren nun letztlich vom Gericht zugelassen werden, oder nicht.


    Meiner Meinung nach werden Rücklastschriftgebühren in dieser Höhe letztinstanzlich pulverisiert - aber diese meine Meinung hilft Dir ja auch nicht wirklich, weil das nur eine Meinung ist die keinerlei Bindung für das entscheidende Gericht darstellt.



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    Original geschrieben von Kanalratte

    Dein Bruder war also nicht in der Lage zu zahlen.... da kein Geld auf dem Konto.


    Du solltest Dich schnell wieder zurücklehnen und das Fenster zumachen - wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man nicht sofort "Betrug" krähen - auch wenn es absolut in ist, alles als Betrug oder wahlweise als Abzocke zu bezeichnen was man nicht versteht oder was einem nicht passt.
    Nur so als kleiner Hinweis: Nur weil eine vereinbarte Zahlweise nicht geklappt hat, ist das kein Betrug. Weder Eingehungs- noch irgendein anderer. Noch nicht mal ansatzweise.

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    Original geschrieben von Kanalratte
    Nichts für ungut, aber man könnte ihm sogar theoretisch Betrug unterstellen. Beweisen müsste es man letztendlich.


    Unterstellen kann man immer irgendwas.
    Man könnte auch unterstellen, dass Du keinen blassen Schimmer von dem hast was Du da schreibst - ob man das noch beweisen muss, weiss ich aber nicht.

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    Original geschrieben von talnicker
    (bloß schade, um die Handies!)


    Schade um Handies die es niemals gab?
    Welch unsinnige Ansicht...


    Man kann es nicht oft und deutlich genug sagen: Solche Aussagen und die irrationalen Begehrlichkeiten die dahinter stecken, sorgen dafür dass es immer wieder solche Betrüger geben wird.

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    Original geschrieben von D-Love
    Wenn sich andere Vereine so eine miese Transferpolitik wie Bayern erlauben


    Bayern kauft halt nicht (nur) um sich zu verstärken, sondern nicht unwesentlich auch aus dem Grund, Konkurrenten gezielt zu schwächen. Da kommt es weniger drauf an, ob der Spieler bei den Bayern eine Lücke füllt, sondern mehr darauf, dass er im anderen Verein eine Lücke reisst.

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    Original geschrieben von SportEventReisen

    Nee, da wünsch ich mir schon eine (letzte) Antwort von jemandem, der sich ernsthaft mit dem Thema befassen möchte


    Ganz ehrlich: Du machst den Eindruck als ob Du es entweder nicht verstehen willst, oder nicht verstehen kannst. Zudem noch, ohne dass Du selbst auch nur die geringsten Anstrengungen zeigst, Dich selber bei PP zu informieren.
    Nochmal ganz ehrlich: Da ist es mir mittlerweile egal, ob Du das verstehst, oder nicht.

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    Original geschrieben von Vahid
    Können wir uns darauf einigen, dass du dir deine Theorie noch mal in Ruhe überlegst und dich bis dahin zu dem Thema zurückhältst?


    Eher einigen wir uns doch darauf, dass Du Dich in Dingen zurückhältst von denen Du anscheinend keinerlei Ahnung hast?


    Alleine schon, dass Du meinst mit einem Mahnbescheid wird eine Kontopfändung vorgenommen, zeigt doch dass Du keinen Schimmer hast wie das abläuft.


    Natürlich kann jeder gegen jeden irgendeinen Mahnbescheid erwirken - wer dann dagegen keinen Widerspruch einlegt handelt genauso dumm wie wenn er einen Designertrainingsazug zu einem Bruchteil des angeblichen Marktpreises in England ersteigert.


    Das Einklagen der Forderung bei widersprochenem Mahnbescheid ist etwas anderes - und das hat PP noch nie erfolgreich getan. Wobei die ja noch nichtmal den ersten Schritt tun und überhaupt einen Mahnbescheid erwirken.

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    Original geschrieben von E51-user
    Wenn ich schon damit rechne, dass ich den PP-Köäuferschutz in Anspruch nehmen muss, dann lasse ich es doch lieber direkt...


    Eben.
    Und mal ganz ehrlich: wer wie die Frau im PlusMinus Beitrag glaubt, für 55EUR einen 400EUR "Designer-Trainingsanzug" zu bekommen, der tatsächlich echt ist - der hat auch selber schuld wenn er damit auf die Schnauze fällt.

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    Original geschrieben von Vahid
    Sie werden dich einmal, wenn sie nett sind auch zweimal, an deine Zahlungspflicht erinnern und sich dann tatsächlich an ein Gericht wenden: um einen Mahnbescheid zu erwirken, mit dem dein Konto gepfändet wird.


    Bitte nenne mir einen Fall, in dem PayPal erfolgreich einen Mahnbescheid erwirkt und bei Einspruch dagegen erfolgreich die betr. Zahlung eingeklagt hat.
    Ganz besonders in einem mit dem "Notebook-Fall" vergleichbaren Fall, also wenn die ursprünglich eingegangene Zahlung von PP auf das Girokonto bereits transferiert wurde und PP dann später irgendwann mal mit "Rückforderungen" kam.
    Ein einziger Fall würde genügen um mich zu überzeugen.


    Bevor Du Dich also derart äusserst, solltest Du mal überlegen ob hier - im beschriebenen oder ähnlichen Fällen - irgendeine Zahlungspflicht vorliegt, die PP durchsetzen könnte.


    Übrigens mahnt PP soweit mir bekannt, noch nicht einmal per Inkasso oder Anwalt - die Fragwürdigkeit solcher Forderungen ist eben sehr wohl bekannt.


    Das soll übrigens nicht heissen, dass es einen Freibrief gibt, PP-Forderungen niemals zu bezahlen.

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    Original geschrieben von mangeder
    Aufklärung tut not:


    Tja, auch dieser Beitrag wiederholt im Grunde nur Altbekanntes.
    Wie gesagt: Wenns wirklich hart auf hart kommt (bei dem Notebookverkauf z.B.)
    würde ich einfach die Lastschrift mit der man PP bezahlt, widerrufen (bzw. im Falle man VK ist und PP die bereits ausgezahlte Zahlung zurückfordert, einfach ignorieren).
    PP müsste seine Forderung dann vor einem deutschen Gericht durchsetzen - das haben sie aber soweit bekannt noch nie getan. Wohl weil sie wissen, dass das aussichtslos wäre.
    Nachteil: Man ist dann bei PP raus - aber das ist in solchen Fällen dann auch egal.


    Bei der überwiegend bei eBay verwendeten Zahlweise "Vorkasse per Überweisung" steht man übrigens in jedem Fall schlecht da - schlechter wirds mit PP jedenfalls nicht.