ZitatOriginal geschrieben von Carsten
Ich bedanke mich im Namen meiner Grosseltern, meines Duschvorhangs und sämtlicher NATO-Verbündeter für diesen hochwertigen Beitrag.
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ZitatOriginal geschrieben von Carsten
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Kamerabild um 90Grad verdreht?
Ich habe seit kurzem ein komisches Phänomen beim 6110 Navigator: Wenn ich die Kamera durch Aufschieben des Schiebers starte, ist das Bild um 90Grad verdreht. Schliesse ich den Schieber und öffne ihn erneut, ist alles normal.
Das Handy samt Rückschale hat durchaus schon den ein oder anderen Stoss mitbekommen, auf der hinteren Klappe ist auch eine kleine Beule beim Schieber - das könnte also der Auslöser sein.
Aber was genau könnte denn da passieren? Eigentlich sollte der Schieber doch lediglich den Start der Kamera signalisieren und keine Lageinformationen oder sonstwas enthalten.
Re: Erfahrung mit Handy Import Thailand mit Shop Inside
ZitatOriginal geschrieben von Handyfreak22
Meine Frage ist, ist da was dran, oder ist das wohl Möglich Betrug!
Neee, das ist alles total seriös und ehrlich.
Dumm sind nicht die, die dort kaufen, sondern die millionen und abermillionen die viel viel mehr für Handys ausgeben.
Nein, mal ehrlich: Wie blöd und naiv muss man sein um das (und hunderte ähnliche Fälle) für reell zu halten?
Re: Ist folgende Rechnung verjährt ?
ZitatOriginal geschriebn von toyboy
Artikel wurde 23.6.2005 bestellt (ist auch Rechnungsdatum!)
Geht man von einer regelmäßigen Verjährungsfrist aus, so beginnt diese mit Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und beträgt 3 Jahre.
Also 31.12.2005 plus 3 Jahre = 31.12.2008
Ist also nicht verjährt, dies würde erst am 1.1.2009 eintreten.
Steht alles im BGB - Google erster Treffer.
ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Exakt, TM1, so ist es. Natürlich hat man einen Anspruch auf Rückbuchung,
Um da keine Verwechslungen aufkommen zu lassen:
Man hat einen Anspruch auf RückZAHLUNG, nicht auf RückBUCHUNG - sonst kommt da wieder einer und verdreht das.
Bei technisch bedingten Fehl- oder Doppelbuchungen ist das natürlich anders - wenn ein Auftrag versehentlich zweimal ausgeführt wurde, wird eine Doppelbuchung storniert - es liegt ja auch nur ein Auftrag, eine Willenserklärung vor.
Wenn der Unsinn der da behauptet wurde stimmen würde, dann wäre ja sofort eine neue super Betrugsmasche auf dem Markt: Man überweist den Kaufpreis einfach in zwei exakt gleichen Überweisungen - jeweils halber Betrag, gleicher Verwendungszweck ec.
Wenn dann die Ware abgeschickt ist, geht man zur Bank und erzählt das Märchen von der versehentlichen doppelten Zahlung.
Daran sieht man schon, dass das so natürlich niemals sein kann: Es gibt zwei Überweisungen, zwei Willenserklärungen, zwei Buchungen - Ende.
ZitatOriginal geschrieben von marmo
Nenn mir mal den § dazu.
Klar, gerne:
StVO § 34 Abs. 1 Nr. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 29
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren.
Kostet übrigens nicht 10 sondern 30EUR.
ZitatOriginal geschrieben von Cisko
Habe vor mehreren Wochen einen Brief von KD erhalten, über den ich mich auch geärgert habe.
Ich weiss gar nicht was in der Flut von Briefen von denen steht - die gehen alle ungeöffnet als "Annahme verweigert" zurück.
Scheinbar merken die aber nicht das diese Flut einfach nur lästig ist, so dass demnächst wohl ein T5F fällig ist.
Gerade KD ist ein unglaublicher Spammer :flop:
ZitatOriginal geschrieben von kkrammer
im BGB steht aber was anders: etwas ohne Rechtsgrundlage empfangen zu haben, verpfichtet zur Rückzahlung.
Ach was.
Und was hat die Pflicht zur Rückzahlung unberechtigt erhaltener Zahlungen mit der "Rückbuchung" einer Überweisung zu tun? Richtig: Nichts.
Daher ist
ZitatWenn sich der Absender in der Kontonummer geirrt hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung.
in dieser Form schon mal völliger Stuss. Erst recht totaler Nonsens ist
ZitatWenn der Absender irrtümlich doppelt überwiesen hat: fehlende Rechtsgrundlage, Rückbuchung.
Da willst Du also sozusagen vorab mal selbstherrlich bestimmen ob tatsächlich nur für eine Zahlung eine Grundlage besteht und nicht doch für zwei in gleicher Höhe? Stell Dir vor, sowas kommt vor.
Zitatdas buchen wir ebenso sofort zurück.
Da würde ich doch gerne wissen wollen wer da "wir" ist.
Ich hoffe doch, das entspringt Deiner Fantasie, denn hoffentlich verhält sich keine Bank derart rechtswidrig.
ZitatOriginal geschrieben von alpha
Frage: Gibt es schon eine Bank, die sowas online anbietet?
Wohl keine. Wäre ja noch schöner - das ist krass rechtswidrig.
Egal welche Fantasien da manch angeblicher Bankmitarbeiter so haben mag: Wenn Du zweimal überweist, einmal per DA und einmal per Überweisung, dann erwirbst Du damit zwar u.U. einen Anspruch ggü. dem Empfänger auf Herausgabe des überschüssigen Betrages, keinesfall, nie und in gar keinem Fall und unter gar keinen Umständen, ausnahmslos (deutlich genug?) darf eine der beiden Überweisungen einfach so "zurückgebucht" werden.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
2) Geld kann aber zurückgebucht werden, wenn irgendwie festgestellt wird, dass der Geldempfängername nicht mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.
Ohne das jetzt als Experte bis ins Kleinste parat zu haben: Aber da gibt es wohl eine Änderung der Rechtslage bzw. Rechtssprechung.
Entweder jetzt schon oder zu einem Stichtag demnächst wird die Pflicht der Banken zur Überprüfung dieser Übereinstimmung wohl aufgehoben - und dann wird wohl auch zw. Online- und Papierüberweisung unterschieden.
Vielleicht kann sich da ja mal ein Bankkaufmann zu äussern.
ZitatOriginal geschrieben von Frank
TM1, verteidigst nun auch noch Hermes?
Wenn die Sachargumente ausgehen wird mit Unterstellungen weitergemacht?
Aber gerne: Wenn man es nicht eilig und eine Annahmestelle in der Nähe hat, kann man mit Hermes teilweise deutlich günstiger trackbare und versicherte Sendungen verschicken.
Ausserdem hat die vorhandene Konkurrenz immer positive Auswirkungen auf die Branche insgesamt.